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Alt 19.11.2006, 19:53   #1
uwe1208
Mitglied
 
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: düsseldorf
Fahrzeug: e34 m60
Standard reifenalter

´nabend,

hier eine frage an die rechtsexperten im forum, aber alle meinungen sind willkommen...

wie alt dürfen neureifen beim kauf sein ??

der fall:
ich habe am freitag neue winterreifen im fachhandel gekauft, incl montage und allem drum und dran.

gestern bei der wöchentlichen wagenpflege habe ich die dot nummer entdeckt: "dot 4104"

die reifen sind also schon zwei jahre alt, winterreifen sollten nach ca 6 jahren erneurt werden, jetzt kann ich sie sozusagen nicht voll nutzten....

jemand eine idee, bevor ich dem händler auf´s dach steige ??

mit bestem dank

uwe
__________________
Have a nice day
uwe1208 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2006, 20:07   #2
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Uwe

ruf mal beim ADAC an. Die geben dir Auskunft.
Mich würde es auch ärgern.
Habe vor 6 wo. 2 neue Sommerreifen gekauft, dabei auf Bj. 2006 bestanden:
3206 bekommen.

guss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2006, 20:37   #3
HighWheels
Always straightforward!
 
Benutzerbild von HighWheels
 
Registriert seit: 01.02.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: '94 Brodie Expresso
Standard

Soweit ich mich erinnern kann gibt es zum Thema "Reifenalter bei Neukauf" bereits mustergültige Urteile in der Rechtsprechung, must Du mal nach googeln.
__________________
Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
HighWheels ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2006, 21:45   #4
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von uwe1208
wie alt dürfen neureifen beim kauf sein ??
ich habe am freitag neue winterreifen im fachhandel gekauft, ... gestern bei der wöchentlichen wagenpflege habe ich die dot nummer entdeckt: "dot 4104"
Ja, das leidige Thema

Reifenhersteller und Reifenhandel vertreten folgende abgestimmte Auffassung:
Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."

Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.

Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?

Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00 (sprich: 2000) gefertigt wurde.

Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!

Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.

Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.

Quelle: BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bundesverband-reifenhandel.de/


Fazit: bei Sommerreifen sollte man schon bei der Bestellung nur Reifen mit einer DOT aus max. dem Vorjahr vereinbaren.

Bei Winterreifen hat der ADAC eine engere Auffassung, wegen der bereits genannten Empfehlung, daß Winterreifen höchstens 6 Jahre alt sein sollten.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2006, 23:18   #5
uwe1208
Mitglied
 
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: düsseldorf
Fahrzeug: e34 m60
Standard das alter bei neureifen...

danke für die info´s....habe dann auch noch mal schnell beim adac vorbeigeschaut und folgendes gefunden...

scheint also ok zu sein, nur bin ich jetzt schlauer und werde beim nächsten reifenkauf auf das alter achten, bzw. im vorfeld klären...

von adac:

Für Pkw gibt es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen oder Entscheidungen. Lediglich ein älteres Amtsgerichturteil, kommt in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass 2 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen akzeptiert werden können.

Die Frage nach dem maximalen Alter von Reifen, die als Neureifen verkauft werden dürfen, wird verständlicherweise von der Reifenbranche und Verbraucherschützern kontrovers beantwortet. Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.

Je nach Fahrgewohnheiten und Jahreskilometerleistungen kann eine maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren zu gering sein. Deswegen sollte beim Reifenkauf darauf geachtet werden, dass die Neureifen möglichst jung sind. Neben der Nutzungsdauer des Reifens spielt auch die neueste Reifenweiterentwicklung eine Rolle, von der der Käufer nicht profitieren kann, wenn der Reifen älter als ca. 2 Jahre ist. Dem ADAC erscheint deswegen und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ein Reifenmaximalalter von 2 Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufes als noch angemessen. Nur in einzelnen, wenigen Ausnahmen kann der Neureifen älter sein. Über diesen Umstand ist der Kunde zu informieren, ggf. sind für diese Reifen Nachlässe zu gewähren.

ADAC-Empfehlung:

Wegen der nicht einheitlichen Einschätzung der Bedeutung des Reifenalter zum Verkaufszeitpunkt, sollte bei der Auftragserteilung für Kauf und Neumontage von Reifen auf dem Auftragsformular ausdrücklich der Kundenwunsch vermerkt werden, dass die Reifen nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. Damit wird eine verbindlicher Vereinbarung zu dem Alter des Neureifens getroffen. Wenn der Reifenhändler darauf verweist, dass selbst 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, sollte eine geplante individuelle Nutzungsdauer der Reifen von 8 Jahren angegeben werden.

nochmal dank an alle und guts nächtle

uwe
uwe1208 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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