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BMW 7er, Modell E38
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Alt 27.06.2014, 21:13   #1
chrix98
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Fahrzeug: '96 E38 750iL Individual - Orient Blau mit Champagne Interior
Standard Andere Tachoscheiben

Hallo die herren,
hatte fuer ne ganze weile vor mir gesonderte tachoscheiben in den cluster zu machen, hauptsaechlich weil in blau (so wie's auto) und zweitens damit der tacho noch nen strich uebrig hat wenn das auto abriegelt...

hier die frage, was sagt der TÜV dazu, muss man das abnehmen lassen? Da ich sie noch nicht drin habe, und das auto evtl in DE zulassen will wollte ich mich da vorher vergewissern das ich damit spaeter keine probleme bekomme.



PS: wer's brauch und wer nicht sei dahin gestellt, ich mag's auch wenn andere es nicht moegen
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Alt 27.06.2014, 21:51   #2
Amber
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Standard

Der TÜV beanstandet die Tachoscheiben in der Regel nicht. Wichtig ist, dass die Scalierung dem Original entspricht und die Beleuchtung unverändert durchscheint. Falls eine andere Scalierung vorherrscht muss eine elektonische Anpassung gemacht werden, sonst zeigt der Tacho falsche Werte an (Ist für Tachoexperten kein Problem). Bei einer Erweiterung der Scala enfällt z. B. eine Anpassung.
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Alt 27.06.2014, 22:28   #3
chrix98
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Zitat:
Zitat von Amber Beitrag anzeigen
Der TÜV beanstandet die Tachoscheiben in der Regel nicht. Wichtig ist, dass die Scalierung dem Original entspricht und die Beleuchtung unverändert durchscheint. Falls eine andere Scalierung vorherrscht muss eine elektonische Anpassung gemacht werden, sonst zeigt der Tacho falsche Werte an (Ist für Tachoexperten kein Problem). Bei einer Erweiterung der Scala enfällt z. B. eine Anpassung.
na denn ist ja gut, die scalierung ist die gleiche, faengt nur etwas frueher an und hoert etwas spaeter auf so das 10meilen mehr drauf passen

gut gut, dann kommt die noch vorm urlaub rein
chrix98 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2014, 00:31   #4
derradlfreak
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will ja jetzt nicht übergenau sein, aber der Originaltacho zeigt senkrecht nur 130 an. Ob das auffällt ist eine andere Sache...
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Alt 28.06.2014, 00:40   #5
chrix98
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das ist richtig, da hier die scala etwas weiter geht und die scalierung (grad winkel per mph/kmh) gleich bleiben, wird hier der null-punkt etwas weiter gegen den uhrzeiger sinn montiert wie vorher - das heist im still stand ist die nadel etwas tiefer - damit ist dann am oberen ende der scala ein bisschen mehr platz fuer eine weiter zahl.
von 0 bis 250 bewegt sich die nadel aber nachwievor um die gleiche grad zahl und zeigt nach wievor die gleichen werte an - nur halt etwas gegen den uhrzeigersinn versetzt.

Wollte nur halt wissen ob sowas vom TUV beanstandet wird aber so wie ich lese ist das nicht der Fall.

Edit:
Zitat:
Zitat von Amber Beitrag anzeigen
Der TÜV beanstandet die Tachoscheiben in der Regel nicht. Wichtig ist, dass die Scalierung dem Original entspricht und die Beleuchtung unverändert durchscheint. ...
Die scalierung ist die gleiche, die markierungen ueberlappen mit der original scheibe, nur fangen hier die zahlen etwas frueher an und hoeren etwas spaeter auf.
Die durchleuchtung funktioniert ebenso einwandfrei - sogar etwas besser, das blaue wird durch die roetliche hintergrund beleuchtung etwas lila - also nicht nur die markierungen scheinen durch sondern das ziffernblatt hat ein ganz leichtes lila gluehen - die scheibe ist aus pappe (vor ner weile von nem Deutschen Ebayer erstanden)
chrix98 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2014, 00:44   #6
derradlfreak
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Fahrzeug: 750i e38 und 330i e46 Cabrio, beide MJ 2000
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okay danke, hab's verstanden. Ob das Probleme macht müssen die Fachleute hier sich zu äußern.
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Alt 28.06.2014, 07:59   #7
M8-Enzo
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Es ist alles Geschmackssache und jeder muß natürlich selbst wissen/entscheiden was für seinen E38 passend ist und was nicht.

Aus persönlicher Erfahrung jedoch kann ich Dir berichten, daß ich speziell diese blauen Scheiben bereits zig fach wieder ausbauen sollte da die Gefälligkeit der Gesamtoptik (weil farblich unpassend zum Rest) und insb. das weniger schöne Nachtdesign nur sehr wenig Leute als ansprechend empfinden.

Aber wenn es DIR gefällt, dann ist das sicherlich OK.

Von der rechtlichen Seite gesehen wird es bei dieser Scheibe bzgl. der Skalierung keine Probleme geben da es sich hierbei meiner persönlichen Erfahrung nach NICHT um eine bautechnische Veränderung handelt.
Wenn die Codierung der Geschwindigkeitsanzeige im Tacho jedoch geändert wurde, dann IST das - ebenfalls meiner persönlichen Erfahrung nach - eine bautechnische Veränderung die die Betriebserlaubnis in Frage stellt da hier von einem offiziell und lizensierten Institut geprüften und vom KBA genehmigten Vorgabe abgewichen wurde.
(Der Vergleich hinkt sicherlich, aber wenn Du einfach hergehst und baust Dir völlig andere Rad/Reifenkombinationen an Deinen E38 die nicht offiziell genehmigt sind jedoch Dir gefallen, dann nutzt es Dir auch nichts daß das Ganze ja funktioniert und Du überall hinfahren kannst. Die Betriebserlaubnis ist damit in Frage gestellt bzw. erlischt. Das Problem kann ggf. auch nicht zwingend der TÜV sein, sondern im Schadenfall der Versicherungsgutachter der insb. bei Personenschäden gerne mal mit dem Mikroskop ind den Hintern schaut um einen "Krümmel" zu finden ...).

Wie das Ganze bei dieser Scheibe jedoch im Bezug auf das Nachtdesign und somit der Durchleuchttechnik aussieht kann ich nicht beantworten.
Ich hatte schon Fälle hier da meinten die Leute besonders schlau zu sein und nahmen einfach einen Farbkopierer, kopierten eine solche Scheibe und bauten diese dann in den Tacho ein .... - das Ergebnis ist dann meiner eigenen Beurteilung mit "Katastrophe" noch ausgesprochen milde ausgedrückt ... - insb. wenn man dann das Nachtdesign sieht bei dem unter Garantie die Betriebserlaubnis für das Auto erlischen würde ...

Was Dir jedoch ggf. passieren könnte ist, daß der TÜV-Prüfer die Genauigkeit der Geschwindigkeitsanzeige aufgrund der fremden Tachoscheibe in Frage stellt!
Er unterstellt Dir ggf. - sofern er es genau wissen möchte, - daß die Geschwindigkeit außerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen anzeigen (kann).
Wenn Du extrem Pech hast und an den Falschen gerätst, dann könnte er Dir (theoretisch) sogar sofort das Auto still legen ... - aber das habe ich selbst in den ganzen Jahren noch nie mitbekommen daß so etwas passiert ist.
Daß ggf. der Prüfer jedoch den Wagen und den offiziellen Prüfbericht der Geschwindigkeitsanzeige (SOLL/IST-Vergleich) erneut sehen möchte, DAS habe ich jedoch sehr wohl MEHRFACH mitbekommen!

Es wäre dann Deine Aufgabe zu beweisen, daß die Geschwindigkeitsanzeige korrekt ist. Dieses kannst Du dann ggf. z.B. bei einem Boschdienst mit Leistungsprüfstand/Tachoprüfung durchführen lassen und kostet meines Wissens nach um die 50 Euro.
Mit diesem schriftlichen Beleg müßtest Du ggf. wieder zum TÜV-Prüfer, einschl. Nachprüfungsgebühr, um ihm zu beweisen, daß alles OK ist.

Wie gesagt, - was ich bei dieser von Dir gezeigten Scheibe von hier aus erkennen kann wird es rechtlich gesehen keine Probleme geben. Diese Aussage gilt jedoch nur UNTER VORBEHALT!
Um das objektiver beurteilen zu können müßte ich das Endergebnis selbst sehen und z.B. hier am Tester anschließen.

Gruß aus Werne

Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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Alt 28.06.2014, 17:17   #8
chrix98
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Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Es ist alles Geschmackssache und jeder muß natürlich selbst wissen/entscheiden was für seinen E38 passend ist und was nicht.

Aus persönlicher Erfahrung jedoch kann ich Dir berichten, daß ich speziell diese blauen Scheiben bereits zig fach wieder ausbauen sollte da die Gefälligkeit der Gesamtoptik (weil farblich unpassend zum Rest) und insb. das weniger schöne Nachtdesign nur sehr wenig Leute als ansprechend empfinden.

Aber wenn es DIR gefällt, dann ist das sicherlich OK.
Also ich 'denke' es wuerde mir besser gefallen, wissen wuerde ich das natuerlich erst wenn sie drin ist...

Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Von der rechtlichen Seite gesehen wird es bei dieser Scheibe bzgl. der Skalierung keine Probleme geben da es sich hierbei meiner persönlichen Erfahrung nach NICHT um eine bautechnische Veränderung handelt.
Also das umstecken der nadel um ein paar grad gegen den Uhrzeigersinn ist noch keine Bauliche veraenderung?

Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Wenn die Codierung der Geschwindigkeitsanzeige im Tacho jedoch geändert wurde, dann IST das - ebenfalls meiner persönlichen Erfahrung nach - eine bautechnische Veränderung die die Betriebserlaubnis in Frage stellt da hier von einem offiziell und lizensierten Institut geprüften und vom KBA genehmigten Vorgabe abgewichen wurde.
(Der Vergleich hinkt sicherlich, aber wenn Du einfach hergehst und baust Dir völlig andere Rad/Reifenkombinationen an Deinen E38 die nicht offiziell genehmigt sind jedoch Dir gefallen, dann nutzt es Dir auch nichts daß das Ganze ja funktioniert und Du überall hinfahren kannst. Die Betriebserlaubnis ist damit in Frage gestellt bzw. erlischt. Das Problem kann ggf. auch nicht zwingend der TÜV sein, sondern im Schadenfall der Versicherungsgutachter der insb. bei Personenschäden gerne mal mit dem Mikroskop ind den Hintern schaut um einen "Krümmel" zu finden ...).
Ja, das kann natuerlich immer passieren das so buerokrat bei einem schlechten tag sich herrlich dran auslaesst...

Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Wie das Ganze bei dieser Scheibe jedoch im Bezug auf das Nachtdesign und somit der Durchleuchttechnik aussieht kann ich nicht beantworten.
Ich hatte schon Fälle hier da meinten die Leute besonders schlau zu sein und nahmen einfach einen Farbkopierer, kopierten eine solche Scheibe und bauten diese dann in den Tacho ein .... - das Ergebnis ist dann meiner eigenen Beurteilung mit "Katastrophe" noch ausgesprochen milde ausgedrückt ... - insb. wenn man dann das Nachtdesign sieht bei dem unter Garantie die Betriebserlaubnis für das Auto erlischen würde ...
Also ich habe diese gleiche scheibe schon mal bei nem bekannten gesehen, die markierungen leuchten gut durch, durch den rest der scheibe schimmerts natuerlich schon noch durch... als Katastrophal wuerde ich es nicht bezeichnen aber so ein gutachter oder TUV pruefer koennte da natuerlich anderer meinung sein

Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Was Dir jedoch ggf. passieren könnte ist, daß der TÜV-Prüfer die Genauigkeit der Geschwindigkeitsanzeige aufgrund der fremden Tachoscheibe in Frage stellt!
Gut - die originale ist natuerlich auch eine "fremde" da es sich hier um meinen rechtslenker handelt, aber wenn die originale nicht mehr drin ist wird der gute mann das natuerlich nicht wissen koennen (ob das lenkrad auf der rechten seite bestaetigung genug ist, bleibt fraglich :-|

Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Er unterstellt Dir ggf. - sofern er es genau wissen möchte, - daß die Geschwindigkeit außerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen anzeigen (kann).
Wenn Du extrem Pech hast und an den Falschen gerätst, dann könnte er Dir (theoretisch) sogar sofort das Auto still legen ... - aber das habe ich selbst in den ganzen Jahren noch nie mitbekommen daß so etwas passiert ist.
Daß ggf. der Prüfer jedoch den Wagen und den offiziellen Prüfbericht der Geschwindigkeitsanzeige (SOLL/IST-Vergleich) erneut sehen möchte, DAS habe ich jedoch sehr wohl MEHRFACH mitbekommen!

Es wäre dann Deine Aufgabe zu beweisen, daß die Geschwindigkeitsanzeige korrekt ist. Dieses kannst Du dann ggf. z.B. bei einem Boschdienst mit Leistungsprüfstand/Tachoprüfung durchführen lassen und kostet meines Wissens nach um die 50 Euro.
Mit diesem schriftlichen Beleg müßtest Du ggf. wieder zum TÜV-Prüfer, einschl. Nachprüfungsgebühr, um ihm zu beweisen, daß alles OK ist.
Wuerde es helfen sowas ohnehin durchfuehren zu lassen und mitzufuehren fuer die gelegentlichen anhaltereien der Herren Polizisten sowie besuche zur HU - oder wollen die immer "eine Frische" pruefungsbescheinigung?

Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Wie gesagt, - was ich bei dieser von Dir gezeigten Scheibe von hier aus erkennen kann wird es rechtlich gesehen keine Probleme geben. Diese Aussage gilt jedoch nur UNTER VORBEHALT!
Um das objektiver beurteilen zu können müßte ich das Endergebnis selbst sehen und z.B. hier am Tester anschließen.

Gruß aus Werne

Guido
Ja - da bin ich nun geteilter Meinung;... ich haett's schon gern aber ob es mir soviel eventuelles gezetere wert ist, da bin ich mir nicht so sicher ... vielleicht sollte ich da noch ein paar mal drueber schlafen - so manches mal ist es mir schon passiert das Traeume besser waren bevor sie wahr wurden

Jedenfalls vielen Dank fuer Deine ausfuehrliche antwort!

PS: nur mal so aus interesse, wieviel wuerde so eine rueck-umruestung wohl kosten und was fuer einen Zeitraum wuerde das in Anspruch nehmen?
das umruesten hier wuerde mich nur unwesentlich mehr kosten da ich meinen temperatur anzeiger ohnehin reparieren lassen muss (DIY schaden) und die dann im zuge dessen gewechselt wuerde - das rueckruesten waere natuerlich eine separater aufwand.
chrix98 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2014, 09:50   #9
M8-Enzo
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Hallo Chris,

wie gesagt, - schön ist was einem selbst gefällt. Allerdings kann man natürlich eine Allgemeingefälligkeit erkennen da sich die Geschmäcker in der Masse gesehen ähneln.

Viele die auf blaue Scheiben im E38 etc. stehen haben meiner Erfahrung nach das ALPINA-Design im Kopf und würden dieses gerne zumindest halbwegs in Ihrem Auto realisieren. Daher der Griff zur blauen Scheibe.
Bei einem originalen B12 z.B. werden die werksseitigen blauen Scheiben quasi automatisch akzeptiert da diese nun mal auch eine Besonderheit an diesem Wagen darstellen und vor allem original ab Werk sind.
Bei einem "normalen" E38 ist es natürlich sofort Geschmackssache. Der eine findet es gut, der andere lehnt es komplett ab.
Und gemäß meiner eigenen Erfahrung werden insb. die blauen Instrumentenscheiben von der Mehrheit abgelehnt (diese Aussage bitte WERTFREI betrachten da dieses nur mein persönlicher Eindruck ist!).

Das soll jedoch nun wahrlich KEINE bewußte Ablehnung Deiner blauen Instrumente sein!! Ich sehe das eher wertfrei und habe in den vielen Jahren unzählige dieser Tachodesigns vor mir gehabt und/oder diese Geräte umgebaut. Da wird und ist man schlichtweg "betriebsblind" ...
Ich selbst achte insb. bei den optischen Umbauten vielmehr darauf, daß diese auch den rechtlichen Bestimmungen entsprechen! DAS ist für mich viel wichtiger als ob da jemand eine schwarze, oder weiße oder grüne Tachoscheibe etc. haben möchte und ob DAS wohl zu seinem E38 paßt.
Empfehlungen gebe ich natürlich gerne, - keine Frage, - aber was gefällt entscheidet immer nur der Besitzer!

Nur die neue Positionierung der Nadeln stellt meinen eigenen damaligen Ermittlungen bzgl. meiner eigenen Tachoumbauten (TÜV, Dekra, KBA, PKW-Sachverständigenabteilungen von zwei Versicherungen) KEINE bauliche Veränderung am Fahrzeug vor da hier von den werksseitigen und offiziell geprüften sowie genehmigten Daten nichts verändert wird. Nur wenn ich hergehe und verändere die Codierung individuell damit diese auf eine andere Tachoskalierung paßt, dann weiche ich von der entscheidenden Werksvorgabe ab so daß es eine bauliche Veränderung darstellt. Genau so wurde es mir damals bei der Konstruktion meines eigenen Tachodesigns für den E38 übereinstimmend mitgeteilt.

Naja, - das mit den "Bürokraten" ist auf der einen Seite gesehen sicherlich "nervig", - insb. dann, wenn man seinen eigenen Willen, oder das was man selbst bzgl. Umbau als "schön empfindet, nicht durchsetzen darf. ABER:
Wenn man Dir z.B. nachweist, daß mit einer nicht genehmigten Rad-/Reifenkombination Du z.B. automatisch einen 1/2 Meter längeren Bremsweg hattest, - der wiederum bei Originalbereifung einen entstandenen Schaden erst gar nicht hervorgerufen hätte, - dann geht das Theater möglicherweise auch schon los ... - denn Du wärst zuvor mit einem Auto unterwegs bei dem zumindest die Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Frage gestellt ist.

Ich kann zu Deiner vorliegenden Instrumentenscheibe leider noch nichts wirklich Verbindliches sagen bzgl. des Nachtdesigns sowie die Zahlenabstände etc.
Mein Beispiel mit dem Farbkopierer ist natürlich ein Extrembeispiel gewesen! Es gibt jedoch auch Experten, die einfach so eine Wunschscheibe am PC basteln, diese dann ausdrucken und dann in den Tacho einbauen ... - Du müßtest diese "Ergebnisse" einfach mal selbst sehen, - dann verstehst Du mich vielleicht etwas besser.
Alles was ich bislang über Deine Instrumentenscheibe weiß ist, daß diese blau und - gemäß Deiner eigenen Beschreibung - aus Pappe sein soll ...
Und, - sorry - wenn ich gerade Letzteres lese, dann gehen bei mir intern die kleinen roten Lampen an ... ----- was aber (noch) nichts heißen soll!

NEIN, - wenn Dein Auto ein Rechtslenker ist, oder der Tacho aus einem Rechtslenker stammt, dann ist die werksseitig eingebaute Instrumentenscheibe KEINE fremde Scheibe! Es ist genau wie in der EU-Version eine geprüfte und offiziell genehmigte Konstruktion - und somit OK.

Du KANNST wenn Du möchtest auch ohne Aufforderung einen SOLL/IST-Vergleich der Geschwindigkeitsanzeige durchführen lassen und diesen ständig bei Deinen Papieren mitführen. "Falsch" ist das unter Garantie nicht. Aber es ist eigentlich - zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach - nicht notwendig da man nur sehr selten aufgefordert wird so etwas vorzulegen.
Ich selbst würde diesen SOLL/IST-Vergleich heute vermutlich nicht vorab machen lassen. Erst auf Nachfrage.

Naja, - das "Gezetere" KÖNNTE passieren! Aber ich kann das alles von hier aus nicht verbindlich beurteilen da ich die Dir vorliegende Instrumentenscheibe noch nicht live vor mir liegen hatte!
Wenn Dir das blau gefällt und die Scheibe OK ist, dann spricht doch nichts dagegen. Wenn Du jedoch nicht "so wirklich" hinter dem blau stehst und es Dir eher darum geht ein anderes Tachodesign zu bekommen, dann gibt es noch ganz andere Möglichkeiten & Designs, - die Dir vielleicht sogar besser gefallen.

Natürlich kann ich Dir das Gerät wieder reparieren und/oder optisch umbauen. Aber es wäre besser, wenn wir dieses per U2U, oder per E-Mail oder telefonisch besprechen.

Gruß aus Werne

Guido
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2014, 10:11   #10
NickB12
dabei seit 2002
 
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Standard Nur mal so am Rande

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