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BMW 7er, Modell E32
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Alt 16.03.2004, 19:43   #1
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard Quatsch ?

Ist es wirklich so , dass ich , wenn ich ein Reifenfabrikat fahren will , dass nicht im Gutachten steht ,
eine Freigabe des Reifenherstellers brauche ?
Wozu ?????????????????????????????????
__________________
"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
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Alt 16.03.2004, 20:24   #2
Catweazle
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Catweazle
 
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Marburg
Fahrzeug: 730i V8 , Bj. 92
Standard

ähm, diese Rad/Reifenbindung ist schon seit Längerem nicht mehr gültig da sie gegen EU-Recht evrstossen hat.
Stattdessen sind sie Empfehlungen.

siehe auch hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Link zu ADAC
Catweazle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:25   #3
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Wolf730

um welches Gutachten geht es denn???????

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:29   #4
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

............also doch herstellerfreigabe !!
Versteh ich nicht , wozu , wenn der reifen die passende Traglast und den passenden Speedindex hat ?

Das heißt , ich kann jetzt warten bis der Hersteller mir die schickt und dann Reifen bestellen.

Wolf
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:33   #5
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Wolf

wo liest du was über herstellerfreigabe???????????
um welche reifen geht es dir denn. was für ein gutachten meinst du?

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:33   #6
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Es geht um ein Gutachten für Heyking Felgen , 8,5x16 und 9,5x16 mit 225/50 und 245/45.
Gutachten ist für den E34 und E32 , aber es sind bestimmte Reifenfabrikate vorgegeben , die es aber nicht mehr
gibt. Ich kann ( laut TÜV ) auch andere aufziehen , aber nur wenn ich vom Reienhersteller eine Freigabe bekomme.
In meinen Augen totaler Humbug wenn die technischen Voraussetzungen der Reifen passen ( Traglast und Speedindex ).
Oder ??
Sagt mir , wenn ich was übersehe !

Wolf
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:42   #7
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Wolf730

lies nochmal, was der ADAC dazu sagt. druck es aus und frag nen anderen TÜV.

die reifen bekommst du ohne probleme???

gutachten, die bestimmte fabrikate vorschreiben, sind überholt. zumal, wenn es die "vorgeschriebenen" reifen nicht mehr gibt.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:47   #8
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Hab ich gelesen ,
da steht : "In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich."

Fazit : Schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung !!!

Für mein Verständnis sollte der Schriftzug 245/45 ZR16 auf dem Reifen in Verbindung mit einer E-Norm
reichen , wozu brauch ich dann noch so einen Zettel ?

Wolf
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:52   #9
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Wolf

ist doch keine grosse sache.

ich würde anrufen, geht am schnellsten. die bescheinigung können die dann faxen. und du hast keine scherereien beim TÜV.

gruss jürgen

im übrigen hast du natürlich recht. als beispiel: welchen sinn würde es machen, wenn Conti, Dunlop oder sonstwer den reifen backen und dann wäre er nicht zugelassen????????? absoluter blödsinn.
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 22:00   #10
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Genau so sehe ich das auch , wenn ich mal auswandern will , suche ich mir auf jeden fall ein Land ohne TÜV.

Der Vogel wollte mir heute am Telefon sogar erzählen , ich dürfte nur 4 Reifen vom gleichen Hersteller fahren ,
ist es nicht eher so das ich achsengleiches Profil haben sollte ?

Im nächsten Leben werde ich auch TÜV-Ingenieur und darf für Geld Leute in den Wahnsinn treiben.
Wenn die mal arbeitslos werden , sind sie doch prädistiniert für eine Stelle in einem SM-Studio -
müßten sie sogar annehmen - ist schließlich gleichwertige Arbeit
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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