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Alt 28.10.2008, 22:35   #1
Dragonlord82
BMW 7er turbo
 
Registriert seit: 20.10.2008
Ort: Augsburg
Fahrzeug: BMW e32-730i (1993)
Standard Hallo, habe endlich mein Traumauto gefunden und nun muss es wieder weg

Hallo mein name ist Christian, komme aus Augsburg, bin neu hir. Habe endlich mein traum wagen gefunden seit 2 monaten und heute habe ich erfahren das das auto eigendlich gepfendet wurde. ich habe es nämlich ohne brief gekauft habe monate lange arbeiten und viel geld investiert. jetzt mus ich mich von meinem 7er wieder trennen ich hoffe ich finde bald einen neueen und günstigen e38 das ist mein baby
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Dragonlord82 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2008, 22:47   #2
nissmo
im Gedenken an Carsten †
 
Benutzerbild von nissmo
 
Registriert seit: 26.08.2006
Ort: Barßel
Fahrzeug: E23 735iA Bj.03/85 Klima, Leder, gr.Bc, Chromline und Motorschaden :-( Audi V8
Standard

Zitat:
Zitat von Dragonlord82 Beitrag anzeigen
.... das auto eigendlich gepfendet wurde....................ich habe es nämlich ohne brief gekauft................ jetzt mus ich mich von meinem 7er wieder trennen

Wie stellst Du Dir das denn vor Würd mich ja echt interessieren ...
__________________
nissmo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2008, 12:41   #3
Volksmund.
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Du hast den Wagen ohne Brief gekauft?
Dann kaufst du auch einen I-Pod in Thailand auf der Straße und meinst du könntest einen Garantieanspruch im deutschen Apple-Store erheben?

Gruß Klaas
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Alt 29.10.2008, 12:57   #4
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Nein, das geht schon.
Es muss für den Wagen ein neuer Brief beantragt werden, was mit den Kaufunterlagen, die die Herkunft des Wagens, sowie die ordnungsgemäße Pfändung belegen, durchaus machbar ist.

Kostet halt paar Euronen, aber ist durchaus üblich.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2008, 13:11   #5
nissmo
im Gedenken an Carsten †
 
Benutzerbild von nissmo
 
Registriert seit: 26.08.2006
Ort: Barßel
Fahrzeug: E23 735iA Bj.03/85 Klima, Leder, gr.Bc, Chromline und Motorschaden :-( Audi V8
Standard

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
sowie die ordnungsgemäße Pfändung belegen, durchaus machbar ist.

Kostet halt paar Euronen, aber ist durchaus üblich.
Er schreib aber das er erfahren hat, das das Auto gepfändet wurde. Somit ist für mich nicht ersichtlich wem das Fahrzeug nun gehört.
nissmo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2008, 20:25   #6
k5272
mit/Glied
 
Benutzerbild von k5272
 
Registriert seit: 01.02.2006
Ort: Olfen
Fahrzeug: MB C180
Standard

Zitat:
Zitat von nissmo Beitrag anzeigen
Er schreib aber das er erfahren hat, das das Auto gepfändet wurde. Somit ist für mich nicht ersichtlich wem das Fahrzeug nun gehört.
Ich denke mal das er den Neuen Brief beim Straßenverkehrsamt beantragt hat und die den Alten "aufgeboten" haben. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde ihm warscheinlich mitgeteilt das er mit einem Gepfändeten Auto unterwegs ist.

Ich verstehe trotzdem nicht wie einer so naiv sein kann.
Naja, teures Lehrgeld bezahlt.


Gruß Kai
__________________
k5272 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2008, 23:17   #7
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von Volksmund. Beitrag anzeigen
Du hast den Wagen ohne Brief gekauft?
Dann kaufst du auch einen I-Pod in Thailand auf der Straße und meinst du könntest einen Garantieanspruch im deutschen Apple-Store erheben?

Gruß Klaas
Huhu...

Ein Brief ist nicht zwingend ein Eigentumsnachweis.
Wenn das Auto nicht mit Rechten Dritter belastet ist ( z.B. Pfändung ),
ist ein Kaufvertrag und damit ein Eigentümerwechsel durchaus rechtsgültig.
Er ist jetzt Besitzer, aber scheint kein Eigentümer zu sein.
Er wird aber einer, wenn sein Vertragspartner die Verbindlichkeiten bei
seinem Gläubiger bezahlt...

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2008, 00:36   #8
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Wenn die Pfändung dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war, dann ist das aber an Naivität nicht zu überbieten, wer zahlt schon einen Wagen ohne im Gegenzug den Brief zu erhalten?
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2008, 00:38   #9
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
... wer zahlt schon einen Wagen ohne im Gegenzug den Brief zu erhalten?
Jau....

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2008, 09:47   #10
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
Wenn die Pfändung dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war, dann ist das aber an Naivität nicht zu überbieten, wer zahlt schon einen Wagen ohne im Gegenzug den Brief zu erhalten?
Wahrscheinlich gabs eine sehr gute "Begründung" mitgeliefert und einen extra-günstigen Preis - und da hat dann, wie sooft, der Verstand Pause gemacht......auch hier trifft also zu : Wer billig kauft, kauft 2 mal

Gruß
Wolfgang
__________________
"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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