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BMW 7er, Modell E38
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Alt 20.09.2006, 00:33   #1
BMW Cruser
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Rimbach
Fahrzeug: E38-740iL 4,4L(12.97).
Frage Angel Eyes

Hallo!!!
Möchte für meinen 7er""Angel Eyes"",finde aber keins mit Tüv-Gutachten.
Sind die Ringe überhaupt zugelassen?Darf man nur nachrüsten ohne die ganzen Scheinwerfer zu kaufen?

Geändert von BMW Cruser (20.09.2006 um 00:44 Uhr).
BMW Cruser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 04:48   #2
freak
the real freak since 2002
 
Benutzerbild von freak
 
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard

Zitat:
Zitat von BMW Cruser
Hallo!!!
Möchte für meinen 7er""Angel Eyes"",finde aber keins mit Tüv-Gutachten.
Sind die Ringe überhaupt zugelassen?Darf man nur nachrüsten ohne die ganzen Scheinwerfer zu kaufen?
Moin ...

Umbau der original Scheinwerfer, zwegs Einbau von "Angel Eyes", ist generell illegal - wenn Scheinwerfer mit eingebauten "Angel Eyes" ein Prüfzeichen haben, also schon vom Werk aus "Angel Eyes" besitzen, sind diese Scheinwerfer legal ...

Gruß ...
@freak
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
freak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 08:34   #3
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
Standard

Hi
Nachrüsten ist nicht legal, mich hatt jedoch noch keiner deswegen angehalten!
Der Tüv hatt mir auch keine Probs gemacht!
Hast du eine quelle wo du angel eyes als neon bekommen kannst? Z.zt sind die unmöglich zu bekommen weis nicht warum brauche ein steuergerät.
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 10:49   #4
BMW Cruser
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Rimbach
Fahrzeug: E38-740iL 4,4L(12.97).
Standard

Hallo! Dann werd Ich beim Tüv nachfragen.Bringt zwar nichts aber Ich versuche es trotzdem!
Danke daß Ihr so schnell geantwortet habt!!!
Schönen Tag noch
BMW Cruser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 23:19   #5
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Die vom E39 mit Lichtleitertechnik haben eine Zulassung. Kann man nur keine mehr kaufen.

Bei mir liegt noch ein Satz, da mir der Einbau im Facelift zu heftig ist. Du musst da aber ganz ordentlich am Scheinwerfer arbeiten, nix mit einkleben und paar Kabelchen...
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 23:23   #6
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Und wenn ich den Umbau (E39 Ringe mit Prüfzeichen) abnehmen lasse vom TÜV ist es trotzdem illegal? Glaub ich nich, aber werd mich auch deswegen nich mehr streiten weil darüber gibts schon 1001 Thread
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2006, 01:06   #7
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2006, 03:24   #8
freak
the real freak since 2002
 
Benutzerbild von freak
 
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard

Ich habe auch keine Lust, mich mit euch zu streiten - die E39 Standlichtringe haben nur eine Zulassung in Kombination mit den original E39 Scheinwerfern, wo sie auch bei der Abnahme verbaut waren - ein´Teilegutachten, oder Betriebserlaubnis wo sie universel verbaut werden können, haben sie nicht ...

Wenn ihr eure Scheinwerfer öfnet und diese E39 Standlichtringe verbaut, erlöscht auch das Prüfzeichen von den original Scheinwerfern - somit und genau genommen, keine Übereinstimmung mehr, in dem Zustand wo eine KBA Nummer erteilt wurde und somit Illegal ...


Wenn jemand einen Prüfer findet, der sein Kopf für sowas hin hält, habt ihr glück - vor Gericht und wenn jemand es ernst meint, habt ihr und der Prüfer ein Problem - ich weis selber wie sowas eingetragen wird und bin selber kein Kind von Traurigkeit - wenn ihr schon sowas eintragen lasen habt, gibt aber keine falschen Informationen und behauptet nicht, sowas wäre 100% lagal und Eintragungsfähig - es gibt Leute, die lesen und sehen eure Eintragungen, rennen dann zum TÜV und sind dann verärgert, das sie es nicht eingetragen bekommen

@nob ...

Eine bildlich angehängte Zulassung ist kein Garant, oder gar Beweis, das jetzt jeder hier im Forum seine Scheinwerfer umbauen kann und dies auch ohne Probleme eingetragen bekommt - wie schon geschrieben, ein Gefälligkeitseintrag kann böse enden - solche Eintragungen hier öffentlich Posten, ist fahrlässig ...

Wie ein Bild mehr als tausend Worte sagen kann, bestätigen Ausnahmen nicht die Regel
freak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2006, 09:29   #9
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard

Zitat:
Zitat von freak
die E39 Standlichtringe haben nur eine Zulassung in Kombination mit den original E39 Scheinwerfern,
Wie war wie war und deswegen hab ich bei meinem E38 die Neonringe verbaut!
Ist zwar genauso verboten wurde aber noch nie bemängelt auch nicht beim Tüv!
Habe sie aber auch garnichterst versucht eintragen zu lassen!
Gruss DD

__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2006, 09:40   #10
735Facelift
abgemeldet
 
Registriert seit: 06.12.2005
Ort:
Fahrzeug: e46
Standard

Zitat:
Zitat von freak
Ich habe auch keine Lust, mich mit euch zu streiten - die E39 Standlichtringe haben nur eine Zulassung in Kombination mit den original E39 Scheinwerfern, wo sie auch bei der Abnahme verbaut waren - ein´Teilegutachten, oder Betriebserlaubnis wo sie universel verbaut werden können, haben sie nicht ...

Wenn ihr eure Scheinwerfer öfnet und diese E39 Standlichtringe verbaut, erlöscht auch das Prüfzeichen von den original Scheinwerfern - somit und genau genommen, keine Übereinstimmung mehr, in dem Zustand wo eine KBA Nummer erteilt wurde und somit Illegal ...


Wenn jemand einen Prüfer findet, der sein Kopf für sowas hin hält, habt ihr glück - vor Gericht und wenn jemand es ernst meint, habt ihr und der Prüfer ein Problem - ich weis selber wie sowas eingetragen wird und bin selber kein Kind von Traurigkeit - wenn ihr schon sowas eintragen lasen habt, gibt aber keine falschen Informationen und behauptet nicht, sowas wäre 100% lagal und Eintragungsfähig - es gibt Leute, die lesen und sehen eure Eintragungen, rennen dann zum TÜV und sind dann verärgert, das sie es nicht eingetragen bekommen

@nob ...

Eine bildlich angehängte Zulassung ist kein Garant, oder gar Beweis, das jetzt jeder hier im Forum seine Scheinwerfer umbauen kann und dies auch ohne Probleme eingetragen bekommt - wie schon geschrieben, ein Gefälligkeitseintrag kann böse enden - solche Eintragungen hier öffentlich Posten, ist fahrlässig ...

Wie ein Bild mehr als tausend Worte sagen kann, bestätigen Ausnahmen nicht die Regel
ja, das stimmt.......
735Facelift ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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