BMW 7er, Modell E32 |
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24.08.2006, 13:51
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#41
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2004
Ort: Aachen
Fahrzeug: 325iC (E30), 325e (E30), 750iL (E32)
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@730i Schnitzer
Hallo,
entschuldige, das war mein Fehler. Ich hätte klarer machen sollen, wen ich mit den Anfeindungen meinte, nämlich "küfi" und nicht Dich.
Ich bin nämlich auch ein Verfechter des gemäßigten Umgangs ...
Viele Grüße,
Tim
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24.08.2006, 14:27
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#42
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Grisu-Der Feuermelder :)
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Land Rover Freelander, Ford Fiesta (BJ 06)
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Anfeindungen gehören sich nicht
Hallo,
auch ich bin der Meinung, dass sich Anfeindungen nicht gehören. Genauso wenig gehört es sich, wenn man Forumsmitglieder über den Tisch ziehen will. In diesem Fall bzgl. der Klimaanlage.
Wir sind doch im Prinzip vernünftige Forumsmitglieder, entsprechend können wir auch sachlich darüber diskutieren.
Also, laßt uns doch lieber viel mehr "Freude am Fahren" als am rummeckern haben. Ist übrigens auch viel angenehmer
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24.08.2006, 15:46
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#43
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von 7er-Frischling
OT, aber: Mich interessiert mal eher, was Dein Auto für 'ne schicke Farbe hat ?
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Hey!
Die Farbe müsste Brokatrot-Metallic sein!
Gruß,
Fabian
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Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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24.08.2006, 15:53
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#44
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich wage mal vorherzusagen, daß das auf einen Vergleich rausläuft...
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24.08.2006, 20:14
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#45
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Hanstedt/Nordheide
Fahrzeug: E32 750 iL, GLK, Chevy Tahoe 5.3 LPG, SEbring Cabrio, HD Evo Softtail, Goldwing 1.000 K2
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Hey!
Die Farbe müsste Brokatrot-Metallic sein!
Gruß,
Fabian
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Sieht aber dafür viel zu dunkel-lila aus, allerdings ist das auf dem Avatar schlecht einzuschätzen.
Bin dafür, dass Andimp3 mal ein besseres Bild einstellt, dann können wir uns mal positiv über seinen Bimmer äußern
Baut ja vielleicht auch etwas auf...
Gruss
Ralf
__________________
- Hubraum statt Spoiler -
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24.08.2006, 20:28
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#46
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www.schrauberoase.de
Registriert seit: 16.09.2005
Ort: Freital
Fahrzeug: E32 3.0 V8 handgeschaltener Individual Sonderserie Japan 93/94; E38 4.4L M-Technik 11/2000 unverbastelt in schönem schwarz
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Müsste sein
Brokat rot metallic meiner <------ der da sieht auch lila aus hab mich auch schon gefragt wieso das rot heist.
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24.08.2006, 20:35
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#47
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Naja, mach mal halb lang, der Verkäufer wird Dir den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises wieder abnehmen, aber mehr muss er nett.
Zitat:
Zitat von Andimp3
Sorry mein lieber, aber Ich glaub bei Dir tickt es nicht richtig ! 1. Habe ich für das Fahrzeug, dessen PD Du neben meinem Posting entdecken kannst bei einem Km-Stand von 170.000 genau 3400 € bezahlt. Und auch nur, weil das Fahrzeug soweit sehr gut dastand und auch steht und ich davon ausging dass, wie vom Verkäufer in seiner Anzeige gepostet, "alles funktioniert".
In diesem Fall wusste der Verkäufer jedoch sehr genau, dass die Klimaanlage nicht funktioniert und hat mir dies arglistig verschwiegen ! Er kann froh sein, dass ich deswegen nicht noch eine Anzeige starte - dann dann bekäme er noch eine Strafe des Staates in dem wir hier leben !
Ich bin sicher keiner, der meint, wenn er solch ein Fahrzeug von privat kauft, noch Gewährlsitung zu bekommen. Aber hier dreht es nicht um eine Fall von Gewährleistung sondern um arglistige Täuschung - hier wurde ein Schaden an dem Fahrzeug in Höhe von 1250 € verschwiegen ! Hätte ich von diesem Schaden gewusst hätte ich das Fahrzeug ganz sicher nicht zu diesem Preis gekauft. Aber der Verkäufer ist noch jung und wird aus dieser Sache sehr viel lernen
Als tu Dir einen gefallen und disqualifiziere Dich nicht selber mit solch undurchdachten Postings !
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27.08.2006, 19:16
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#48
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2004
Ort: Garching b. München
Fahrzeug: ehemals 750i E32 (August 1996 bis Mai 2007)
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Allmählich interessiert mich auch, wie die Sache ausgeht.
Am glimpflichsten käme der Prozessgegener vermutlich davon, wenn er sämtliche prozessbetrügerischen Absichten einstellte und stattdessen einen Schritt nach vorne macht, indem er den Anspruch dem Grunde nach (aber nicht in seiner Höhe) anerkennt.
Er könnte behaupten, den Verdampfer, über dessen Defekt er (wie sein Beitrag im Forum beweist) Kenntnis hatte, in einer Hobbywerkstatt gegen ein Gebrauchtteil getauscht zu haben, bei dem er davon ausging, es sei dicht. Der Mechaniker, der die Arbeiten großteils ausführte, sei leider nicht mehr auffindbar, vermutlich inzwischen außer Landes. Auch die Rechnung sei leider abhanden gekommen.
Er habe bei der Zusicherung, die Klimaanlage sei dicht, also keineswegs wider besseres Wissen gehandelt, sich somit keiner arglistigen Täuschung schuldig gemacht. Dennoch erkenne er an, dass der Kaufsache offenkundig eine von ihm zugesicherte Eigenschaft fehlte (weil das vermeintlich dichte Gebrauchtteil doch ein Loch hat), wofür er nun aufkommen müsse. Strafrechtlich dürfte er so aus dem Schneider sein, denn wenn er den Anspruch anerkennt, wird keiner mehr bestrebt sein, ihm das Gegenteil zu beweisen.
Aber wie war das doch gleich wieder - bei Vorhandensein eines Sachmangels sieht der Gesetzgeber 3 Möglichkeiten vor, wie der Käufer zu seinem Recht kommen kann:
- Nachbesserung (=Reparatur)
- Wertminderung
- Wandelung
(Umtausch nur bei Gattungskauf, scheidet hier aus)
Der Prozessgegner könnte nun argumentieren, er könne einerseits die Nachbesserung nicht selbst ausführen, da er ja kein KfZ-Mechaniker ist, andererseits sei es aber eine unbillige Härte, ihm die (wohl vierstelligen) Reparaturkosten in einer Vertragswerkstatt aufzubürden, da diese in die Größenordnung des Zeitwertes des Fahrzeugs vordringen (was laut DAT-/Schwackeliste wohl zutreffen dürfte).
Er könnte argumentieren, dass das Fahrzeug auch ohne funktionierende Klimaanlage einen bestimmten Wert aufweist, und daher geltend machen, man müsse ihm die Möglichkeit einräumen, den Schaden durch Zahlung der merkantilen Wertminderung für die defekte Klimaanlage wiedergutzumachen.
Sollte das Gericht seine Auffassung teilen, so wird es einen Gutachter bestellen, der anhand von DAT-/EurotaxSchwacke-Daten den Marktwert Deines Autos mit funktionierender Klimaanlage sowie ohne Klimaanlage ermittelt, und den Gegner zur Zahlung des Differenzbetrages verurteilen. Das können unter Umständen nur wenige hundert Euro sein.
In dem Fall könntest Du versuchen zu betonen, dass die Funktionstüchtigkeit der Klimaanlage für Dich kaufentscheidend war, und Du gerade deswegen einen Liebhaberpreis für ein Fahrzeug gezahlt hast, das laut Schwacke vielleicht nur 1000-2000 EUR wert ist.
Viel Erfolg vor Gericht, und halte uns bitte auf dem Laufenden !
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27.08.2006, 20:47
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#49
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.04.2005
Ort: Würzburg
Fahrzeug: 528i Bj. 99, VW T3, Yamaha YZF
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ob der Sackhosenträger das auch gelesen hat?
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28.08.2006, 09:30
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#50
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Das rollende Böse
Registriert seit: 13.06.2004
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Audi200 20v Turbo/Q Avant, 730 E32(geplant)
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Ich fürchte allein die Gerichtskosten können schon 50% des Fahrzeugswertes betragen..
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Volvo Diaboli...
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