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Alt 14.07.2005, 18:16   #1
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard Höhe des Händlereinkaufspreises

Hallo,

meine Händler hat mir zu meinem Wagen nur kulanterweise ein Rückkaufangebot gemacht.

Dazu möchte ich gerne wissen, ob man so ohne weiteres überpüfen kann, wie hoch der Netto-Händlereinkaufspreis tatsächlich ist.

Das Fahrzeug hat einen NP von 75.000 Euro brutto, ist EZ 12/2003 und hat 54.000 km auf dem Tacho.

Gruß
Jens

P.S. Nach der Händlerrechnung ist es nämlich tatsächlich billiger, ich behalte das Auto und melde es ab, weil die Leasingraten, die ich noch zahlen muß abzüglich der Gutschrift für nicht gefahrene km, in der Summe weniger sind, als das, was ich jetzt in bar auf den Tisch legen müßte.

Geändert von jensputzier (14.07.2005 um 18:48 Uhr).
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2005, 22:03   #2
bmw730d
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von bmw730d
 
Registriert seit: 08.08.2004
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 730d F01 09/2010
Standard

Hallo Jens,

ich kann Dir Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.autobudget.de empfehlen. Die zeigen explizit den Händlereinkaufs- aber auch den Händlerverkaufspreis an. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.schwacke.de kostet Geld, daß habe ich nie probiert und kann es nicht bewerten.

Schönen Abend noch
Sebastian
bmw730d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 01:42   #3
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
Standard

Zitat:
Zitat von jensputzier
meine Händler hat mir zu meinem Wagen nur kulanterweise ein Rückkaufangebot gemacht.
Moin Jens!
Ist doch logisch, daß die damit nur Zeit (bis zum Ablauf) gewinnen wollten.
Was sie Dir da anbieten, ist nichts anderes als eine vorzeitige Aufhebung des Leasingvertrages, die im Gegensatz zum vertragsgemäßen Laufzeitende, hier eine Abrechnung nach der Buchwert/Zeitwertmethode vorsieht.
Und dann bist Du natürlich durch den (realen) Wertverlust arg im Hintertreffen.

Wie schon an anderer Stelle gesagt, mache Deinen vertraglichen Anspruch auf einen funktionierenden Wagen geltend und setze die Jungs/BMW financial services, damit in Verzug.
__________________
Grüße
Thilo
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 06:38   #4
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Danke, kommt bei beiden dasselbe heraus und dasselbe, wie mein Händler angegeben hat.

Gruß
Jens
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 14:27   #5
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
Standard

Zitat:
Zitat von jensputzier
Danke, kommt bei beiden dasselbe heraus und dasselbe, wie mein Händler angegeben hat.
Moin Jens,

Du scheinst ja die "goldene Ar***-Karte" gezogen zu haben, bei dem ganzen Hin & her.

Wenn also schon keine Erfüllung eines leasingvertraglich vereinbarten Leistungsversprechens möglich ist, dann kannste die Kiste genausogut auf der Nordschleife versenken, der wirtschaftliche Totalschaden beendet das Vertragsverhältnis & die VK (entsprechender Vertrag vorausgesetzt) erstattet auf den kalkulatorischen Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls.......

Ach....war da nicht was mit Vorsatz........
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 14:48   #6
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Zitat:
Zitat von pille
Moin Jens,

Du scheinst ja die "goldene Ar***-Karte" gezogen zu haben, bei dem ganzen Hin & her.

Wenn also schon keine Erfüllung eines leasingvertraglich vereinbarten Leistungsversprechens möglich ist, dann kannste die Kiste genausogut auf der Nordschleife versenken, der wirtschaftliche Totalschaden beendet das Vertragsverhältnis & die VK (entsprechender Vertrag vorausgesetzt) erstattet auf den kalkulatorischen Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls.......

Ach....war da nicht was mit Vorsatz........
Ich schrieb ja schon mal, daß wenn einer einen kennt, der einen kennt, ich sagen würde, wo das Auto steht

Im Ernst, wenn die Problematik, wie im E60 Forum geschildert, bei BMW längst bekannt und in aller Tiefe zu erklären ist, dann frage ich mich, warum ich seit einem Jahr dieses Spiel geboten bekomme.

Bei meinem letzten E39 haben die den Händler 20 Werkstatttage lang nach einem Fehler im HiFi LS System suchen lassen, solange bis wir uns fast nicht mehr guten Tag gesagt haben, dann kam BMW damit raus, daß das ein Konstruktionsfehler ab Werk ist, der nich behoben werden kann und ich bekam das Geld für das Extra zurück.

Beim E39 davor war ich mit denen fast vor Gericht wegen des Getriebes, dann haben die den Wagen zurückgenommen, es hat keine 6 Monate gedauert, da konnte man überall nachlesen, wo der Konstruktionsfehler lag.

Mir tut mein sehr engagierter Händler ja wirklich leid, der wird doch von BMW nach Strich und Faden ****
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 14:50   #7
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Zitat:
Zitat von pille
Moin Jens,

... dann kannste die Kiste genausogut auf der Nordschleife versenken, der wirtschaftliche Totalschaden beendet das Vertragsverhältnis & die VK (entsprechender Vertrag vorausgesetzt) erstattet auf den kalkulatorischen Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls...
Ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, ist der Tod auf der Nordschleife nicht versichert, der Tod auf der Landstraße dahin schon
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 09:17   #8
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
Standard

Zitat:
Zitat von jensputzier
Ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, ist der Tod auf der Nordschleife nicht versichert, der Tod auf der Landstraße dahin schon
Moin Jens,

ein Forumsmitglied hat Interner Link) hier demonstriert, daß das Versenken auf der Nordschleife unter den VK-Schutz fällt.... (ist tatsächlich eine öffentliche Kraftfahrstraße, mit vom Gegenverkehr abgetrennter Fahrbahn (da Einbahnstraße ) und demzufolge einer Richtgeschwindigkeit von 130km/h...........

.......was machst Du nächstes Wochenende???????..........

(nicht allzu ernst nehmen, so toll ist dieses Unterfangen auch nicht, der Grat zwischen wirtschaftlichem & körperlichem Totalschaden ist auch beim E65 immer noch recht schmal......)
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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