BGH-Urteil zu Karosserieschäden
BGH-Urteil zu Karosserieschäden
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autokäufern bei der Beanstandung von Karosserieschäden gestärkt. Es könne in der Regel vermutet werden, dass äußere Mängel am Wagen, die sich inner halb von sechs Monaten seit der Übergabe des Fahrzeugs zeigten, schon bei der Übergabe vorhanden waren, entschied der BGH in Karlsruhe. Az.: VIII ZR 363/04
Dies gelte nur nicht für "äußerliche Beschädigungen, die auch dem fachlich
nicht versierten Käufer auffallen müssen". Denn in einem solchen Fall sei zu
erwarten, dass der Käufer den Mangel bei der Übergabe beanstande.
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