hier gibts Lesestoff
gruss Jürgen
Reifenangaben im Fahrzeugschein/ Dimension des Reifens
1. Der Fahrzeugschein
Grundsätzlich muß die Kennzeichnung der Reifen mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Unter den Ziffern 20 bis 23 des Fz-Scheins „Größenbezeichnung der Bereifung“ sind die Standard-Reifendimensionen aufgeführt. Häufig stehen weitere Angaben zu möglichen Reifenfabrikaten, zusätzlich verwendbaren Felgen und Reifen sowie zur Verwendung von Schneeketten in dem Feld 33 „Bemerkungen“. Beim Reifenkauf sollte also immer der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Zulässige Abweichungen zwischen Schein und Reifen: Siehe Punkt 8 unter "Weitere Beschriftung der Reifenflanke und Ausnahmen".
Wenn Reifenfabrikats- oder Typenangaben verzeichnet sind beachten Sie bitte auch "Wegfall der PKW-Reifenbindung".
2. Dimension des Reifens / "Kenndaten"
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europ. Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Flanke wie Herstellername und Reifentyp. Der Umgang mit Reifen-Kenndaten wird dadurch, dass Maßeinheiten des metrischen Systems (mm) mit dem englischen
Zoll-System (1" = 25,4 mm) kombiniert sind, nicht gerade erleichtert. Weiterer Bestandteil der Größenangabe ist zudem eine Zahl, die kein Maß, sondern ein "Verhältnis" angibt. Dies wird im folgenden Schema erläutert.
a: Reifenbreite
Sie wird angegeben in Millimetern (hier: 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter.
Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, daß auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.
b: Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie
....../50, /60, /70, /80
....../50, /60, /70, /80
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent, Beispiel in Bild 2: /70.Der Fachmann spricht hier auch von "Serie 70" oder "70-er .... Reifen". Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite.Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "175 R 15" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "175/80 R 15".
c: Reifenbauart
"R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übli-che Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch „–”. Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung – also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig..
d: Felgendurchmesser
Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand (Meßpunkte: s. Bild 3) ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10 " bis 20 ". Bei TD-Reifen von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder dem PAX-System von Michelin werden die Felgen-durchmesser in Millimeter angegeben. Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.
e: Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel in Bild 2: "82" = 475 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced":
Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintrans-porter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
f: Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex")
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw´s).
Geschwindigkeitssymbole auf Reifen und zugehörige Höchstgeschwindigkeiten
Geschwindigkeits-
symbol Vmax Reifen km/h
C 60
D 65
E 70
F 80
G 90
J 100
K 110
L 120
M 130
N 140
P 150
Geschwindigkeits-
symbol Vmax Reifen km/h
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR über 240
Reifenhersteller legt Höchstgeschwindigkeit fest
VR und ZR: Spezielle Hinweise
Für sehr schnelle, ältere Fahrzeuge werden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Im allgemeinen gibt es aus diesem Grund in der betroffenen Fahrzeuggruppe dringend einzuhaltende Fabrikats- und Typenbindungen. Das Geschwindigkeitssymbol der montierten Reifen darf nur gleich oder höherrangig sein als die Angabe im Fahrzeugschein. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs weit unter der (lt. Fz.-Schein geforderten) Höchstgeschwindigkeit der Reifen liegt.
g: Laufrichtungsbindung
Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation","Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil (s. auch Bild 2) eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Dreh- oder Laufrichtung zu beachten!
h: Tubeless ("Schlauchlos")Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist – von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.
(TET)