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Alt 28.02.2022, 21:46   #1
Tito_2000
Runflat ... hmm lecker...
 
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Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
Ärger Gebrauchtwagenkauf mit verstecktem Mangel - BMW NL verweigert Nachbesserung durch Vertragshändler

Hallo zusammen,
seit meinem 7er Verkauf habe ich meine Forenaktivität mit der Zeit zurückgeschraubt.
Nun melde ich mich allerdings zurück mit einem für mich mühsamen Thema. Ich schreibe bewusst in dieses Forum, weil hier weiterhin eine aktive Community mit viel Erfahrung anzutreffen ist und bitte um euren Rat.

Ich habe in Deutschland bei einer offiziellen BMW Niederlassung einen Gebrauchtwagen (5 Jahre alt, 74000 km Laufleistung, Leasingrückläufer) gekauft mit Absicht, diesen privat in die Schweiz mitzunehmen/importieren. Der Wagen hatte von der BMW NL (Verkäufer) wenige Tage zuvor eine frische HU ohne Mängel attestiert bekommen. Während der Probefahrt mit roten Händlerschildern zum Strassenverkehrsamt zum Erhalt der Exportkennzeichen ruckelte der xdrive Antrieb deutlich beim Anfahren.
Die BMW NL beseitigte am selben Tag noch das Problem durch einen Ölwechsel im Verteilergetriebe. Daraufhin fuhr ich das Auto ohne weitere Probleme auf eigene Achse in die Schweiz.

Neben der gesetzlichen Gewährleistung habe ich eine europaweit gültige, einjährige Euro+ Garantie erhalten und die Erklärung vom BMW NL Verkäufer, dass bei weiteren nachträglich auftauchenden Mängeln diese beim BMW Vertragshändler bei mir zu Hause (nach vorheriger Absprache mit der BMW NL) ebenfalls beseitigt werden können. Dies würde mir 840 km Fahrtweg (hin und zurück) und den entsprechenden Zeitaufwand ersparen.

Um das Fahrzeug in der Schweiz zuzulassen, musste es dem örtlichen Strassenverkehrsamt zur MFK (Motorfahrzeugkontrolle) vorgeführt werden, dabei stellte der Prüfer jedoch einen Motorölverlust am N57 Triebwerk fest, mit Anordnung um Mängelbeseitigung und erneuter Vorführung mit abgenommener Unterbodenverkleidung.

Ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf, dieser verwies mich an den BMW Vertragshändler vor Ort und bat um einen Kostenvoranschlag durch selbigen.

Diagnose (u.a.): Motorölverlust an der Ventildeckeldichtung, zusätzlich müsse die Zylinderkopfhaube dabei ersetzt werden.
Die BMW NL war mit dem KVA nicht vollständig einverstanden und nach einigem hin und her zwischen den beiden Partien wurden verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung von Symptomen vorgenommen. Vor allem einigte man sich darauf, zunächst den Motor lediglich äusserlich zu reinigen um die Nachprüfung zu bestehen. Anschließend sollte ich als Kunde erst nochmal 2-3000 km damit fahren und dann den Ölverlust erneut bewerten lassen.

Dies habe ich nun nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer der BMW NL durch den örtlichen Vertragshändler durchführen lassen. Diagnose immer noch dieselbe und entsprechender KVA zusammen mit detaillierter Beschreibung und Fotos erneut sowohl an Euro+ als auch an Verkäufer geschickt mit erneuter Bitte um Reparaturkostenübernahme/Mängelbeseitigung.

Die Euro+ (Allianz) hat dies innerhalb eines Werktags abgelehnt mit Begründung, dass weder Ventildeckeldichtung noch die Zylinderkopfhaube mit abgedeckt seien.

Die Bearbeitung des KVA benötigte in der BMW NL sogar mehrere Tage und wurde mir heute telefonisch vom Verkäufer ebenfalls abgelehnt.
Begründung: Man traue der Vertragswerkstatt nicht voll und ganz und bat mich darum, das Fahrzeug doch in die BMW NL vorbeizubringen, sodass sich die eigene Werkstatt selber ein Bild machen könne. Dies obwohl ich vor Erstellung des KVA genau danach gefragt habe, ob es notwendig sei, den Wagen zurück zur BMW NL zu bringen, woraufhin mir vor zwei Wochen noch gesagt wurde, "Nein, die Kosten und der Aufwand wären ja zu hoch, ich solle es lieber vor Ort diagnostizieren lassen".

Ich fragte den Verkäufer, ob ich ihn richtig verstehe und ob es normal sei, generell anderen BMW Vertragshändlern zu misstrauen. Der Verkäufer wich mir aus und antwortete mir, man habe das Recht auf Nachbesserung.
Ich wies den Verkäufer am Telefon dann direkt darauf hin, dass ich derzeit aufgrund meiner Arbeitsanstellung auf das Fahrzeug angewiesen sei und keine Zeit für solche Trips habe, man möchte mir bitte einen Ersatzwagen stellen und einen Autotransport für das Fahrzeug organisieren. Der Verkäufer antwortete mir, er müsse nun weitere Abklärungen treffen und melde sich morgen wieder.


Zunächst einmal finde ich es durchaus schade, dass beim Tausch einer sehr günstigen Ventildeckeldichtung nun die gesamte Zylinderkopfhaube getauscht werden muss (300-500 EUR Teilekosten), da diese aus Kunsstoff sei und nicht garantert werden kann, dass diese im Anschluss dicht hält.
Zum anderen fühle ich mich durch die BMW NL veräppelt, ich hatte innerhalb von wenigen Tagen nach Kauf auf den Mangel hingewiesen. Es ist eine einfache Kostenaufstellung bestehend aus eindeutiger Diagnose, Teilekosten und Reparatur durch eine offizielle BMW Vertragswerkstatt, zu beheben innerhalbs eines Tages und trotz noch gültiger Beweislastumkehr zu meinem Gunsten nun so ein Theater.
Wie seht ihr die Sache und welche Möglichkeiten habe ich?
__________________

Geändert von Tito_2000 (01.03.2022 um 08:53 Uhr). Grund: Formatierung korrigiert
Tito_2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2022, 12:10   #2
bmw-master1979
Hamann7
 
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Registriert seit: 30.08.2017
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
Standard

Bei diesen Motoren muss der gesammte ventildeckel getauscht werden,
weil die Kurbelwelengehäuseentlüftung ein bestandteil davon ist.
Desweiteren ist der Ventildeckel ein Verschleißteil,
genauso wie deine Bremsscheiben.
Sorry, aber der Verkäufer hat das Recht auf nachbesserung,
und auch das Recht das Fahrzeug selber zu Reparieren,
war dir das vorher nicht ganz klar?
Und warum soll er dir ein anderes Fahrzeug stellen,
du bist ja schließlich zu ihm gefahren?

Um welches Fahrzeug geht es hier konkret?

MFG LAKI

Geändert von bmw-master1979 (01.03.2022 um 13:22 Uhr).
bmw-master1979 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2022, 13:22   #3
Tito_2000
Runflat ... hmm lecker...
 
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Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
Standard

Hallo Laki,
danke für die Aufklärung. Das bedeutet aufgrund der KGE ist der Ventildeckel nun zum Verschleissteil geworden und deshalb springt die Euro+ nicht ein?
Sollte die KGE der einzige Grund sein, dass der komplette Ventildeckel getauscht werden soll, so stimme ich dem nicht zu.
Immerhin existieren Ersatzmembranen zu einem Bruchteil des Preises von VAICO oder Metzger auf dem Aftermarket.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.atp-autoteile.de/de/sear...x4-entlueftung
So wie ich die Erklärung in Erinnerung habe, verzieht sich die Kunststoffhaube mit der Zeit und müsse deshalb ersetzt werden.

Dass der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung hat ist mir bewusst, allerdings wurde mir auf Nachfrage während des Kaufs erklärt, dass eventuell auftretende Mängel auch in der Nähe meines Wohnortes behoben werden können, ohne dass ich einen großen Aufwand auf mich nehmen muss.

An meinem Wohnort gibt es in der Nachbarschaft einen Vertragshändler und an meinem Arbeitsplatz auch, wozu sollte ich dann soviel Zeit verschwenden mit jeweils >400 km hin und wieder zurück inkl. notwendiger Übernachtung, Verschleiss und sonstwas? Das macht es für den Verkäufer auch nicht günstiger.

Fahrzeug ist ein F26 35d

Geändert von Tito_2000 (01.03.2022 um 13:37 Uhr).
Tito_2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2022, 15:49   #4
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Interessanter Artikel dazu:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://rechtsanwaltskanzlei-warai.d...ndler-bringen/

Fazit:
"Autokäufer muss Auto zur Reparatur zum Händler bringen aber Autohändler muss Transportkosten tragen."

Vielleicht solltest du den Händler schon mal mit den Transportkosten konfrontieren.

Zur Europlus: In der den Versicherungsbedingungen steht doch genau, welche Teile ein- bzw. ausgeschlossen sind. Bei machen Garantieversicherungen sind tatsächlich Dichtungen jeder Art nicht mit drin.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2022, 17:15   #5
Ralle735iV8
Der erste Marrakeshbraune
 
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Hallo Tito,

in der Tat hat der Verkäufer (Händler) das recht der Nachbesserung und das sogar 2x, dazu musst du Ihm das Auto zur Verfügung stellen, Ersatzwagen muss er dir nicht stellen (Freiwillig).
Natürlich ist es für dich einfacher bei dir vor Ort reparieren zu lassen, wenn allerdings andere Preise angeschlagen werden (Schweiz ist ja allgemein teurer) verstehe ich auch das der Händler sagt das er das Fahrzeug bei sich vor Ort haben will.

Wenn der Händler vernünftig wäre und sich Stress und ggfs. schlechte Bewertungen vermeiden will würde er das Fahrzeug abholen und dir zumindest einen kleinen Ersatzwagen zur Verfügung stellen (nennt sich Service um Kunden zufrieden zu stellen).

Was du aber auch wissen solltest ist wenn es zu weitere Maßnahmen kommt und du als Privatperson gekauft hast das Gerichtsstand bei dir in der Schweiz ist.
__________________


"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

14 Jahre Forum 12.10.2009 - 12.10.2023
14 Jahre meinen Braunen 15.11.2009 - 15.11.2023

OO (|||)(|||) OO
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Alt 05.03.2022, 18:22   #6
Tito_2000
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Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
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Hallo Ralle,
danke für deine Beteiligung. Dass der Gerichtsstand bei mir in der Schweiz ist, ist mir in der Tat neu und interessant. Wo kann ich das genau nachlesen?
Ist Gerichtsstand nicht was im Kaufvertrag drin steht und somit der Sitz der deutschen Niederlassung? Oder gilt immer Wohnort des Käufers?
Tito_2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2022, 13:13   #7
AxelF75
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Transport von der Schweiz nach Deutschland dürfte immer teurer sein, erst Recht bei den aktuellen Spritpreisen.

Stellt sich natürlich die Frage, wie hoch der KVA der schweizer BMW-Werkstatt ist? Vielleicht ist da ja der Transport tatsächlich noch günstiger...
AxelF75 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2022, 14:05   #8
Ralle735iV8
Der erste Marrakeshbraune
 
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Hallo Tito,

zu erst einmal solltest du dir die AGBs deines KV durchlesen.
Im Zweifel hast du ggfs. sogar das Wahlrecht wo Gerichtsstand ist, sprich du kannst dir das bessere für dich aussuchen.

Gerne kannst du mir deinen Vertrag mal zusenden und wir schauen Ihn uns mit unserer Rechtsabteilung mal an.

Gerne alles weitere per u2u
Ralle735iV8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2022, 17:51   #9
Tito_2000
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Danke für das Angebot Ralle, eventuell noch zu einem späteren Zeitpunkt, denn ich habe ein Update.

Zu eurer Info: Der KVA in CH betrug rund 1600 CHF. Das Fahrzeug ist trotzdem Montag geholt und auf eigener Achse zu einer deutschen BMW Partner-NL (selbe Distanz) gefahren worden. Mir wird solange ein Ersatzwagen gestellt. Alles in allem auch schonmal nicht günstig.

Die NL hat nun diverse Leckagen festgestellt und erneut einen internen Antrag auf Freigabe der Kostenübernahme gestellt.

Nachdem das letzte Mal bei mir vor Ort keine Freigabe des KVAs erteilt wurde, hatte ich eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt, diese ist mittlerweile verstrichen.
Mich persönlich nervt dieses wiederholte Erstellen von KVAs und die sich daraus ergebende wiederholende Bettelei um Freigabe. Wie oft müssen Vertragshändler und Niederlassungen es noch versuchen? Warum kann das nicht direkt beim ersten Mal entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung/Premium Selection Garantie/EuroPLUS funktionieren?
Tito_2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2022, 12:55   #10
Marks
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Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl aus 98; R 1200 RT (2017); 118i (2021)
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Zitat:
Zitat von Ralle735iV8 Beitrag anzeigen
zu erst einmal solltest du dir die AGBs deines KV durchlesen.
Gerichtsstandvereinbarungen sind nach deutschem Recht nur unter Kaufleuten wirksam.

Zitat:
Zitat von RALLE735iV8
Im Zweifel hast du ggfs. sogar das Wahlrecht wo Gerichtsstand ist, sprich du kannst dir das bessere für dich aussuchen.
In der Regel gibt es dieses Wahlrecht nicht. Bei dem Streit um das gekaufte Auto ist bei Inanspruchnahme des Verkäufers immer das Gericht am Geschäftssitz des Händlers zuständig.

Ich habe das schon in zig Fällen durchexerziert. Die Ausführungen in dem von @7erfly verlinkten Artikels sind zutreffend.

Aber es scheint sich ja alles zu lösen. Wollte nur nicht, dass hier bezgl. irgendwelcher Wahlrechte bei Gerichtsständen ein falscher Eindruck entsteht.
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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