Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
Techno Classica 2006
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22.05.2004, 10:34
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.11.2003
Ort: Wandlitz
Fahrzeug: Tesla Model S 100 D Tesla Model X 90 D
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Ich habe mal in einer Zeitschrift gelesen,
dass bei Überschreitung der angegebenen
Kilometer eine Zahlung fällig wird,
aber keinesfalls der Versicherungsschutz
ganz verloren geht...
Tom
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24.05.2004, 13:38
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#12
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Mitglied
Registriert seit: 02.01.2004
Ort: Mainz
Fahrzeug: 728 i E38
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Zitat:
Zitat von Axel Brinkmann
Also es kann bei deiner Vesicherung in den Bedingungen einen Mehrkilometerklausel gibt.
Ansonsten ist es wenn die Vers. die Kilometer genau nimmt ab dem 20.001 km kein Versicherungsschutz mehr.
Aber alles Verhandlungssache, wenn du nicht Schuld bist an neinem Unfall ist es wahrscheinlich nicht so schlimm.
Gruß
Axel
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Die richtige Antwort ist: Normalerweise verschickt die Versicherung jedes Jahr eine Kilometerabfrage. Liegst Du im Limit (z.B. bis 20.000 km) ändert sich nichts. Liegst Du darüber zahlst Du die nächsthöhere Kilometerstufe, aber nur wenn diese bei Deiner Versicherung ab 20.001 km beginnt (kannst Du anfragen). Solltest Du keine Kilometeranfrage erhalten und es zu einem Unfall kommen, wo festgestellt wird, das Du mehr gefahren bist, bleibt Dein Versicherungsschutz erhalten und Du zahlst den Beitrag für die höhere Km-Stufe nach.
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24.05.2004, 16:26
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#13
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...der mit dem Benz tanzt
Registriert seit: 31.03.2004
Ort: Hemer
Fahrzeug: E32-730iA-R6 M30B30 09/93-Zul. 27.09.1993, Klimaautomatik
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o-ton meiner versicherung (genauer des vertreters):
bei verstoss (km-leistung, fahreralter, etc.) kann eine vertragsstrafe bis zur höhe einer Jahresprämie fällig werden, aber der versicherungsschutz ist immer zu 100% gewährleistet.
__________________
Grüsse an Alle.
Ekki, der aus Faulheit meist nur klein schreibt
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rollst Du noch, oder....
fährst du schon BMW ???
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25.05.2004, 08:10
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#14
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Gast
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Ich hatte mal mit einem Auto mal einen Unfall.
Angegeben hatte ich 20.000km im Jahr. Dann kamen zwei beruflich sehr aktive Jahre, in denen ich fast 40.000km pro Jahr fuhr. Dann kam ein Stauende und wenige Sekunden spaeter war das letzte Fahrzeug im Stau nur noch halb so lang.
Beim Durchschauen der Unterlagen und Ausfuellen der Schadensmeldung fiel mir dann auf, dass das mit den Kilometern nicht hinhaut. Also habe ich eine formloses Schreiben der Schadensmeldung beigefuegt und dem Versicherer (HUK) die Mehrkilometer angezeigt.
Reaktion: Keine. Das war denen egal.
Richtig ist dass was hier mehrfach gepostet wurde: Der Versicherungsschutz besteht auf jeden Fall. Man kann lediglich von einer Vertragsstrafe getroffen werden. Ich hatte Glueck, mein Versicherer hat davon abgesehen.
Gruss
Martin
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