War beides mal bei der HUK24, die mich übrigens danach rausgeschmissen hat
- trotz 3 versicherter Wagen und den einzigen Schäden innerhalb von 7 Jahren
OK, war nicht gerade gering - einmal Sturmschaden und einmal ein Diebstahlschaden (unterschiedliche Autos).
Der Sturmschaden lag bei ca. 80% des Fahrzeugswertes und der Einbruchsschaden bei ca. 135% (
) - da war auch die Aussage des Versicherungsgutachters, dass er da leider nichts machen kann - es waren ca. 200-300 Euro über der Grenze, deshalb musste ich mit einem Abzug von über 2000 Euro leben
.
Deshalb mein Eisnpruch dagegen - schaue aber auch nochmal in meine jetzigen Versicherungsbedingungen herein (Sparkassen-Online), denn 60% wäre ja ein Witz sondergleichen - da kann ich mir die VK ja bald sparen
Zudem frage ich mich, was einige E32-Fahrer machen, wenn mal ne Windschutzscheibe gewechselt werden soll - das kann auch schnell den Wert von 60% übersteigen.
NACHTRAG:
Auch bei der S-Direkt-Versicherung gibt es eine solche Regelung nicht - allerdings auch nicht die 130%-Regelung - die zahlen bei einer Reparatur durch eine Werkstatt bis zum Wiederbeschaffungswert und bei einer fiktiven Abrechnung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs und Restwert.
Schön, dass ich das nun auch weiß