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Alt 20.03.2010, 17:48   #1
eric_flausen
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: E65-750i (03.07)
Standard Versuchter Betrug? Kann man etwas unternehmen?

Ich wollte mir einen BMW 760 kaufen.
- 69.000 km
- 1. Hand
- Baujahr 2003
- scheckheftgepflegt
- € 19.900,-

Das Ergebnis: Das Scheckheft war gerade nicht auffindbar, es gab 2 Vorbesitzer und Motor und Abnutzung deuten eher auf 300.000 km hin. Der angegebene km-Stand von 69.000 km kann nie und nimmer stimmen.

Kann man den Verkäufer wg. versuchten Betruges anzeigen?

Gibt es hier jemand, der anhand der Fahrgestell-Nr.
den tatsächlichen km-Stand herausbekommt?

Fahrgestell-Nr. WBAGL81010 DG60382
eric_flausen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:11   #2
CrashOverrideSE
Silence! I kill you!
 
Benutzerbild von CrashOverrideSE
 
Registriert seit: 09.01.2008
Ort: Henstedt-Ulzburg
Fahrzeug: BMW F01 730d
Standard

Hast du beweise ? Mobile Inserat denn vielleicht ja, aber was bringt das. Dir ist ja auch kein Schaden entstanden und der VK kann sich auf einen Irrtum berufen dann steht aussage gegen aussage und gut ist fakt ist nicht drüber ärgern und gut ist. Bringt eh alles nix

Die Leute sind alle so abgewixt, schreib es einfach ab.

So ist das leider Heitzutage.
__________________
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CrashOverrideSE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:19   #3
eric_flausen
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: E65-750i (03.07)
Standard

Ich habe keinen Schaden - außer Fahrkosten und verlorene Zeit.

Aber der nächste?

Ich sehe das nicht ein, die einfach so machen zu lassen.
eric_flausen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:24   #4
Holger3
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Holger3
 
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: München
Fahrzeug: F01 740d (11/2009) vorher E65-745i (5/2003)
Standard

Sagen wir es mal so, wenn jeder so denkt, dass solange er keinen Schaden hat, man einfach nichts macht, können solche Leute munter weiter Autos unter falschen Angaben verticken, also finde ich den Ansatz des Themenerstellers sehr löblich.
Was spricht denn dagegen, wenn Du Beweise hast, dass Du einfach zur Poliezi gehst und dort mal nachfragst, ob es dafür ein öffentliches Interesse gibt?

Liebe Grüße

Stefan
__________________
Whoever has the most toys when he dies, wins...

Ab 19.02.2010:
Holger3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:26   #5
Paule
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Paule
 
Registriert seit: 14.01.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: F01 - 730dxD - Bj.01.13
Standard

wenn du Beweise hast (Ineserat, Fotos, usw) kannst du die Fahrtkosten
und evtl Verdienstausfall einklagen. Bei Rechtschutz kann man es ja mal
versuchen. Hierzu gibt es auch schon Gerichtsurteile.
Ich hatte auch einen Fall, bei dem ich einfach 300km gefahren bin, um
dann festzustellen, dass anstatt von 70.000km 270.000km auf dem
Fahrzeug abgespult waren. Mein RA meinte, wir koennen klagen, aber
wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, findet diese im Ort des Beklagten
statt. Also wieder 300km einfach
Um andere zu warnen, koenntest du einen Link zum Fahrzeug einstellen.

Bei dem damaligen Fahrzeug handelte es sich um einen Daimler, hierzu rief
ich die Service Zentrale bei Mercedes an und sie gaben mir anhand der
Fahrgestellnr den Hinweis, dass der Wagen am soundso vielten mit soundso
viel KM in der Werkstatt xy war. Ist bei BMW sicherlich auch moeglich.

Gruss Paule
Paule ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:33   #6
Holger3
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Holger3
 
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: München
Fahrzeug: F01 740d (11/2009) vorher E65-745i (5/2003)
Standard

Ist das der hier: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Pkw-Inserat: Detailansicht

Liebe Grüße

Stefan
Holger3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:35   #7
MatthiasHSK
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
Standard

Müsste man dazu nicht erstmal nachweisen, dass der Verkäufer selber keine Ahnung von dem KM-Stand hatte?

Gruß
Matthias
MatthiasHSK ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:37   #8
Holger3
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Holger3
 
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: München
Fahrzeug: F01 740d (11/2009) vorher E65-745i (5/2003)
Standard

Wenn es nicht um die eigenen Kosten, sondern nur um den Schutz eines anderen Käufers geht, muss doch der Threadersteller gar nichts nachweisen...
Er geht zur Polizei und macht eine Anzeige und die bzw. die Staatsanwaltschaft kümmert sich darum oder irre ich mich da

Liebe Grüße

Stefan
Holger3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:38   #9
eric_flausen
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: E65-750i (03.07)
Standard

Ja, das ist das Fahrzeug.

Aber bitte nichts unternehmen.

Ich denke, ich kann etwas tun, wenn die Anzeige einige Tage so stehen bleibt. Damit wäre die Ausrede Irrtum nicht mehr möglich.
eric_flausen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 18:42   #10
Holger3
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Holger3
 
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: München
Fahrzeug: F01 740d (11/2009) vorher E65-745i (5/2003)
Standard

Ich mach gar nichts, keine Angst...
Würde an Deiner Stelle doch mal zur Polizei gehen oder einfach mal anrufen...
Übrigens hat er unten in den "Erklärungen" stehen, dass der Wagen 2.Hand ist...hat er das geändert? Oben steht nämlich (noch) 1.Hand.

Liebe Grüße

Stefan
Holger3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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