Hallo,
die ganzen An- und Umbauten werden aber auch immer undurchsichtiger...
Ich hab' mir eine AHK montieren lassen, gleichzeitig mit dem Einbau der Gasanlage.
Die Gasanlage mußte ich vom Gutachter abnehmen und dann an der ZulaSt eintragen lassen in die Papiere.
Von der AHK wollte niemand was wissen.
Da mein kleiner Traktor (nicht der Graue, der Holder...) eh' mal wieder eine Plakette nötig hatte, da hab' ich den Gutachter meines Vertrauens befragt.
Und da ist mir doch der Unterkiefer runtergeklappt:
Egal, wer die AHK eingebaut hat (und wie; und wenn's nur mit Kaugummi angepappt wurde): Kein Gutachter nötig. Nur die Einbauanleitung mitführen.
Und bei der nächsten HU schaut der Prüfer mal nach, ob der Haken noch dran ist, oder ob der sich schon mit einem Anhänger selbständig gemacht hat und nur noch der Kaugummi am Blech pappt...
Als ich bei meinem Sternträger die AHK angeschraubt habe, da mußte ich sofort zum Gutachter und dann eintragen lassen bei der ZulaSt, denn sonst: ABE erloschen. Das ist jetzt knappe 7 Jahre her.
Heute ...???
GraueEminenz
- der, der heute immer hofft, daß der, der vorneweg mit Anhänger fährt, einen guten Kaugummi verwendet hat