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Alt 26.04.2005, 17:57   #1
fisher
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von fisher
 
Registriert seit: 20.02.2005
Ort: Neunkirchen
Fahrzeug: 760 (E65), 750iA (E38), 520i Touring (E39), (E39), 316 (E30)
Standard TÜV Standlichtringe

Hallo Leute,

schlagt mich nicht, wenn ich das Thema nochmal aufgreife, auch wenn`s schon öfter diskutiert wurde. Mit ist aber immer noch nicht klar, was Sache ist. Ich kenne jetzt 3 Meinungen zu diesem Thema und weiss nicht, was ich glauben soll.

Meinung hier im Forum:
Das mit den Standlichtringen sei nicht so schlimm, wenn man erwischt wird.
Klingt eigentlich ganz gut.

Meinung TÜV:
Ein Prüfer vom TÜV in Bayern hat mir gesagt, daß er Standlichtringe (LED Version) nicht einträgt, und wenn er bei der 2 jährlichen TÜV Untersuchung die Ringe entdeckt, dann muß ich sie wieder herausmontieren, um die Plakette zu erhalten.
Klingt nicht mehr so gut.

Meinung Polizei:
Ein Polizist hat mir erklärt, er würde das mit den Standlichtringen, wenn er sie entdeckt, wie mit den Motorradfahrern handhaben. Fährt einer mit einem Auspuff, zu dem es ein TÜV Gutachten gibt, der Auspuff aber nicht in den Papieren steht, dann gibt es eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis und das Motorad muß - dann mit eingetragenem Auspuff - nochmals vorgeführt werden. Erwischt er einen mit einem Auspuff, der - z.B. in Frankreich erlaubt ist - aber für Dld. kein Gutachten hat, dann gibt es auch die Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis aber er läßt das Motorrad sofort stilllegen, keinen Meter weiterfahren und abschleppen. Erst wenn wieder der normale Auspuff dran ist, darf man wieder damit fahren. Mit den Standlichtringen wäre es genauso, weil es dafür kein TÜV Gutachten gibt.
Stilllegen meines 7ers - das klingt ganz schlecht.

Was stimmt den nun wirklich. Gibt es denn keine Möglichkeit die Ringe einzutragen. Sie schaden doch keinem.

fisher
fisher ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 20:04   #2
PSchnei688
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von PSchnei688
 
Registriert seit: 18.01.2003
Ort: Horst
Fahrzeug: X5 LCI
Standard

Also mein 7èr war vor 2 Wochen beim Tüv .
Mit Standlichtringen.War zwar nicht dabei als der Tüv Mann die Abnahme gemacht hat aber auf jedenfall ohne Mängel Tüv bekommen.

Hab auch mit der Polizei noch nie Ärger deswegen gehabt und ich fahre nun schon so ca.2 Jahre mit den Ringen.

Also Wenn die wirklich nicht gerne gesehen werden dann werde ich das bald erfahren.Habe mich von meinen alten mit Dioden Technik getrennt und Neon Ringe genommen.
Diese sind sehr hell und wirklich nicht mehr zu übersehen.


Gruß Peter
PSchnei688 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 20:36   #3
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Und ich schreibe jetzt zum fünftausendstenmal das meine eingetragen sind. Hab das Zeug vom E39 drin.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 21:53   #4
KJ750IL
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KJ750IL
 
Registriert seit: 01.08.2003
Ort: Bad Tölz / Gilching
Fahrzeug: 750iL E38 Individual Bj. 12/97 / 740iA E32 Individual Bj. 01/93
Standard

Das hat mich bis jetzt immer davon abgehalten die Ringe zu verbauen!! Kann mal Bitte jemand mit seinen Neonringen zum TÜV fahren und fragen ob eine Sondereintragung möglich ist!




mfg, kj.
KJ750IL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 22:01   #5
PSchnei688
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von PSchnei688
 
Registriert seit: 18.01.2003
Ort: Horst
Fahrzeug: X5 LCI
Standard

Ja das könnte mal jemand tun.Würd mich auch interessieren.

Aber da fällt mir ein das bei meinem bekannten in der Wekstatt morgen TÜV ist.
Werde ihn morgenfrüh mal anrufen das er mal den TÜV Mann fragen soll wie er dazu steht.



So ab zu Bett
PSchnei688 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 22:36   #6
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Aaaaaaaaaaaaaaaalso.

Auch wenn die Ringe eingetragen sind, kann man diese auch wieder austragen lassen.

Ganz klar :

Keine Ringe der Welt können legal eingetragen werden, da der Scheinwerfer geöffnet bzw. verändert werden muss

Auch wenn die Ringe eingetragen sind, und es ein Polizist drauf ankommen lässt (was kaum der Fall ist), kann er die Eintragung anfechten, und bekommt wahrscheinlich Recht.

Auch die nachträglich Bastel-Xenon Systeme sind ganz klar ohne TÜV.....ganz egal was im Brief steht ...meistens kennen sich die Prüfer eh nicht aus .....

CU
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 23:22   #7
Lex
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
Standard

Zitat:
Zitat von TomS
Und ich schreibe jetzt zum fünftausendstenmal das meine eingetragen sind. Hab das Zeug vom E39 drin.
Sicher...aber es geht jedes mal um " Neonringe" ..


Zitat:
Zitat von WB750iL
Das hat mich bis jetzt immer davon abgehalten die Ringe zu verbauen!!
dann solltest du es einfach lassen, denn auf normalen weg wird das nix.


Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Auch wenn die Ringe eingetragen sind, und es ein Polizist drauf ankommen lässt (was kaum der Fall ist), kann er die Eintragung anfechten, und bekommt wahrscheinlich Recht.

das glaube ich nicht !



Gruß Lex
__________________
"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg
Lex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 17:10   #8
7er sascha
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.10.2003
Ort: Monsheim
Fahrzeug: 740i E38 Bj 03/95
Standard

Zitat:
Auch wenn die Ringe eingetragen sind, und es ein Polizist drauf ankommen lässt (was kaum der Fall ist), kann er die Eintragung anfechten, und bekommt wahrscheinlich Recht.
Das Stimmt ich Hab einen Bekannten der ist bei der Polizei der hat das auch gesagt wenn einer das eintrgen tut kann ein anderer es wieder austragen wenn er nicht der selben meinung ist
Gruß Sascha
7er sascha ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 17:37   #9
bmwmk13
e30V8
 
Benutzerbild von bmwmk13
 
Registriert seit: 26.04.2003
Ort: Burgdorf/celle
Fahrzeug: ZX10R, X5 4,6is
Standard

Zitat:
Zitat von 7er sascha
Das Stimmt ich Hab einen Bekannten der ist bei der Polizei der hat das auch gesagt wenn einer das eintrgen tut kann ein anderer es wieder austragen wenn er nicht der selben meinung ist
Gruß Sascha

stimmt,den der polizst steht überden prüfer.....
bmwmk13 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 22:13   #10
Lex
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
Standard

Zitat:
Zitat von 7er sascha
Das Stimmt ich Hab einen Bekannten der ist bei der Polizei der hat das auch gesagt wenn einer das eintrgen tut kann ein anderer es wieder austragen wenn er nicht der selben meinung ist
Gruß Sascha

ja, Klasse wenn das wirklich so währe, das gebe ja ne fleißige Ein und Austragerei

Gruß Lex
Lex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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