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BMW 7er, Modell E32
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Alt 13.05.2008, 20:46   #1
smartdrive
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Registriert seit: 19.04.2008
Ort: Bonn
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Daumen nach unten Kaltlaufregler: Ärgerlicher Druckfehler im GAT Katalog!

Ich hatte mir den KR aufgrund des aktuellen Katalogs bei GAT bestellt. Da steht ganz klar drin, dass der Umbausatz 05.282 (730i & 735i Bj 86-) eine ABE für Automatikgetriebe hat. In der mitgelieferten ABE steht natürlich nur der Schalter drin
Nach einigen Anrufen bei GAT bin ich nicht nur über deren Verhalten etwas verärgert. Es gibt keine ABE für Automatik! Der Fehler ist denen zwar bekannt, aber auch ziemlich wurscht! Ich hab dann mal spaßeshalber bei ATU angerufen, ob die mir einen KR mit ABE einbauen können. "Wir bauen Ihnen einen GAT ein, den nehmen wir meistens - Klar hat der ne ABE für Automatik, steht in meiner Liste!" Tja, selbst die Händlerkunden sind angeschmiert.
Mir ist klar, dass ich bei der Zulassungstelle das irgendwie hindeichseln könnte aber ohne die ABE bleibt es leider Steuerbetrug und Fahren ohne Zulassung.
Meine letzte Hoffnung wäre jetzt eine bereits durchgeführe Einzelabnahme oder ein Produkt mit gültiger ABE. (Wenns denn eins gäbe)
Die weitaus gemeinere Möglichkeit wäre, bei einer anderen ATU einen KR-Umbau in Auftrag zu geben. Dann können die sich beim TÜV den Mund fusselig reden
Hat einer von euch eine Idee?

Besten Gruß aus Bonn,
Michel
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Alt 13.05.2008, 21:11   #2
Niels P.
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Registriert seit: 16.12.2007
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Hi,

ich würd ihn einbauen/eintragen lassen. Steuerbetrug ist es, aber nicht wirklich, da der KR ja funktioniert und die Abgase ja sauberer sind. Fahren ohne Zulassung ist es meines Wissens nach nicht, auch Versicherungsschutz müßtest Du haben, es sei denn, der KR ist schuld an einem Unfall (trifft z.B. falschen Bremsscheiben usw. viel eher zu). Mich hat die Polizei vor zwanzig Jahren mal mit einem 280SEL angehalten, in den hatte ich gerade einen 300D Motor eingebaut. Verfahren wegen nicht eingetragen, ABE oder ähnlichem wurde eingestellt, Motor war ja schwächer als der original-Motor. Aber wegen Steuerhinterziehung gab es einen Punkt und 120,- DM Strafe, ging auch noch.

Außerdem: wie viele fahren den Gat-KR mit zufällig grad durchgebrannter Sicherung? Ich würd das nicht alles so eng sehen, sei Froh wenn Du Steuern sparen kannst und mach es.

Gruß,

Niels
Niels P. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2008, 21:12   #3
GeraldPeter
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Ort: Aschheim
Fahrzeug: 735 i, 5/87, Aut, Klima, Velours bl.
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Servus,

Twin Tec?

Gerald
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Alt 13.05.2008, 21:14   #4
MartinE32
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.... ich lach mich schlapp .... ich hab so´n GAT Ding auch drinn ... die Zulassungstelle hats nach Vorlage der Betriebsanleitung und der Abgasuntersuchungsbescheingung ohne jeden Kommentar eingetragen und seither habe ich Euro 2 .... und ich denke, dass habe hunderte andere e32 m30 A Fahrer auch ...

bin mal gespannt, wie Deine Storie ausgeht ....

Gruß
Martin
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Alt 13.05.2008, 21:20   #5
Tönni
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Genauso habe ich das auch, ohne wenn und aber eingetragen.

Wenn du einsicht in meine Unterlagen brauchst: Bin auch en Bonner.

Gruß
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Alt 13.05.2008, 21:29   #6
smartdrive
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Hallo Tönni!

Hatte Dich schon in meiner Begrüßung entdeckt Durch Pfingsten konnte ich erst jetzt antworten.
Heisst das, der TÜV hat dir den GAT offiziell abgesegnet? Der Name vom Ingenieur würde mir reichen. Ich sprech dann mal höflich vor. Eine Eintragung / Freigabe vom TÜV wäre nämlich mir die allerliebste Lösung.

Bonner Grüße,
Michel
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Alt 13.05.2008, 21:37   #7
MartinE32
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Den TÜV brauchst Du gar nicht für die EUR 2 Eintragung ...

und ich habe mal in der mir beigelegten ABE nachgelesen, die ich auch bei der KFZ Zulassungstelle vorgelegt hatte .... und in der Tat:

730i mit Automatik steht nur für den V8 drinn .... beim 730i A und 735i A (m30) steht nur handgeschaltet in der ABE ....also nix Automatik .... vermutlich wurde das so hundertfach einfach durchgewunken ...

Gruß
Martin
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Alt 13.05.2008, 21:41   #8
Tönni
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Hi!

Mir hat das der Vorbesitzer gemacht,
und zwar bei einem herrn Pfaeffle in 71034 Böblingen, Tel: 07031 / 21360-0 /11-12

Prüfort 6201000620

Gruß
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Alt 13.05.2008, 21:51   #9
smartdrive
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Vielen Dank Tönni!

@MartinE32 Die Zulassungstelle steht leider nicht in der Verantwortung. Sie verlässt sich auf die Unterlagen die Du aushändigst. Wenn dabei ein Fehler in der Eintragung passiert, ist diese ungültig. Einzig entscheidend ist, dass Du eine ABE dafür vorweisen kannst oder der aber vom TÜV die Abnahme und Bescheinigung unter Berücksichtigung der Getriebeart vornehmen lässt. Ich denke zwar auch, dass die mit sich reden lassen aber wenn man Pech hat, kann man sich da auch totdiskutieren... Der Montagmorgen ist grundsätzlich zu vermeiden!

Geändert von smartdrive (13.05.2008 um 21:58 Uhr).
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Alt 13.05.2008, 21:57   #10
MartinE32
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... weis jetzt nicht, warum der TÜV hier Wunder bewirken soll .... die Zulassungstelle hat von mir die ABE (in der nur Handgeschaltet drinn steht) nebst der Einbau- und Abgasbescheinugung der Fachwerkstatt vorgelegt bekommen .... die haben das dann mit ihren Daten verglichen und eingetragen ... ich denke, dass diese Daten bei der Zulassungstelle sogar hinterlegt sind ...

wenn Du jetzt die Abgasbescheinigung vom TÜV vorlegst, dann musst DU doch auch noch zur Zulassungstelle für den Eintrag in die Papiere, oder ?

Gruß
Martin
MartinE32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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