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26.06.2010, 18:39
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: 47799
Fahrzeug: 735ia.8/89/Schwarz&Schwarz.e38 V8 Voll.
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Zitat:
Zitat von amnat
Trotz aller Mühe kann ers halt nicht besser. Er hats sogar bis zur zweiten Klasse hin gebracht und er ist stolz darauf.
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Ja das stimmt.
Niveau und Humor so wie eine Spur Zynismus ist bei dir ( Entschuldigung ihnen ) herauszuhören....oder ?
Lieber werter Herr sie scheinen perfekt zu sein,im Leben,in der Rechtschreibung,und im Erbsen zählen.
Aber selbiges tangiert mich peripher.
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26.06.2010, 19:12
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#22
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offline
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
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@Günny735
Verstehe jetzt zwar nicht warum du dich da einmischt aber naja...
Fehler macht jeder, ist nur eine Frage der Masse und der TE hat ganz absichtlich und bewusst nicht im geringsten drauf geachtet
Genau das finde ich eben nicht ok, den Text kann man einfach nicht lesen!
btw: Wo habe ich denn einen Fehler gemacht? Würde mich mal interessieren.
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27.06.2010, 02:13
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#23
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 750xD
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Ich versteh nicht was da 4000€ Material gekostet haben soll?
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27.06.2010, 10:03
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Hallo,
ich denke mal, Du hast da schlechte Karten. Keinen schriftlichen Auftrag mit Erfassung der Arbeiten,keine Rechnung, keine Zeugen, nix. Du kannst den Typ wegen Schwarzarbeit anschwärzen(man beachte das gekonnte Wortspiel ), aber das wars auch schon. Und wie bereits erwähnt, wird im Zweifelsfall eine Rechnung präsentiert werden können. Du musst zusehen, daß Du irgendwie die Karre bekommst. Ich bin ohnehin der Meinung das Einbehalten des Fahrzeugs ist rechtlich auch nicht ganz sauber. Ich würde auif jeden Fall mal ein Gespräch mit einem Anwalt führen.
Aber warum um Himmels Willen, gehst Du zu irgendeiner Werkstatt und lässt dann auch noch ohne Rechnung arbeiten. Das macht man doch nur bei Leuten, die man kennt und wo man weiss, daß die sauber arbeiten.
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27.06.2010, 10:52
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#25
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Schornstein-Röhrich
Registriert seit: 03.11.2009
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: E32 740iA Prod.-Datum 1992-05-19, T4 Bulli, Goldwing GL 1500
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Hallo
Ich seh das genauso, den "Maestro" wegen BAT anzuschwärzen wird nix bringen. Ich weiß aus eigener Erfahrung wie leicht es ist den Spiess umzudrehen, eine ordenliche Rechnung über den Gesamtbetrag auszustellen
und abzustreiten jemals vorher Geld von dem Kunden genommen zu haben.
Soweit ich weiß hat der KFZ Unternehmer gar nicht das Recht, das Kundenfahrzeug unter Verschluss zu halten bis die Rechnung beglichen ist.
Korrigiert mich bite wenn ich da falsch liege.
Ich bin mir noch nicht mal sicher das er das dürfte, selbst wenns in seinen AGB´s stünde, sofern er überhaupt welche hat.
Hat da einer Klarheit?
Ansonsten finde ich 4 Mille schon recht unverschämt für so ein bischen Pofelkram. Selbst 2,5 hätte ich dafür nicht bezahlt.
Gruß, Tommy
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27.06.2010, 16:11
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Nur mal so ein Gedanke am Rande: wenn ich das richtig sehe kann der Werkstatt-Mensch auch nicht wirklich nachweisen (oder gabs nen Zeugen ?) dass das was er da so alles gemacht hat auch beauftragt war.
Selbst wenn ein Fahrzeug mit dem Hinweis "mach den TÜV-fertig" abgegeben wird, darf der Auftragnehmer nicht ohne Rückfrage unbegrenzt Reparaturarbeiten vornehmen, denn es gehört sicherlich zu den vertraglichen Nebenpflichten in einem solch extremen Fall, wo dann mehr Kosten entstehen als das Fahrzeug wert ist, erst nochmal den Kunen zu kontaktieren und nachzufragen ob er dann immer noch will, das alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden.
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28.06.2010, 21:37
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#27
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Schornstein-Röhrich
Registriert seit: 03.11.2009
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: E32 740iA Prod.-Datum 1992-05-19, T4 Bulli, Goldwing GL 1500
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Zitat:
Nur mal so ein Gedanke am Rande: wenn ich das richtig sehe kann der Werkstatt-Mensch auch nicht wirklich nachweisen (oder gabs nen Zeugen ?) dass das was er da so alles gemacht hat auch beauftragt war.
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Nö, nachweisen wird er das nicht können. Kunde als auch Unternehmer sollten tunlichst schriftlich festhalten was in Auftrag gegeben wird und was nicht. Hinterher gibts dann auch kein Palaver.
Der Meister hätte in jedem Fall den Kunden informieren müssen, das seine Aufwendungen gerade den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen.
Gruß, Tommy
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28.06.2010, 22:29
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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60% mehr, als vereinbart?
ohne rückinfo?
selbst auf rechnung wär das ein unding.
ist es der wagen wert?
hängst du schon so dran?
sag dem schwarzem schaf, du hast das geld nicht.
mal sehen wie er reagiert?
falls garnicht, meld den karren ab und vergiss ihn.
ich denke mal, dass dein bekanntenkreis es nicht hergibt, den wagen dort einfach so tagsüber abzuholen!?
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28.06.2010, 22:40
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#29
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von dasteil
60% mehr, als vereinbart?
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das dürfte ein Nachweisproblem werden.
Zitat:
ich denke mal, dass dein bekanntenkreis es nicht hergibt, den wagen dort einfach so tagsüber abzuholen!?
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Die Werkstatt hat ein Pfandrecht, es zu brechen ist strafbar (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Das könnte dann noch teurer werden. Außerdem fehlt dann mindestens ein Schlüssel.
Lässt sich also absolut keine Einigung erzielen, kann man nur den Wagen gegen Sicherheitsleistung in Höhe des verlangten Betrages auslösen und anschließend per Gutachten auf dem Rechtsweg versuchen, die Rechnung auf ein sachlich angemessenes Maß zu drücken. Dazu ist eine ordentliche Rechnung nötig, die man ausdrücklich unter Vorbehalt begleicht. Ein anderer Weg fällt mir dazu nicht ein.
Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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28.06.2010, 22:56
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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nachweisproblem, okay!
aber gegenteiliges kann er auch nicht beweisen.
und ich würde da eher argumentieren, wer ist so doof und gibt eine instandsetzung über 4mille für ein 1mille auto aus?
(rein symbolisch zu sehen, schuppi!)
als aussenstehender würde ich da denken, dass der "meister" bei dem punkt in erklärungsnot kommen würde...
vom pfandrecht ohne schriftlichen auftrag, beim versuchtem abziehen eines kunden gebrauch zu machen, wäre aber schon recht dreist.
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