BMW 7er, Modell E32 |
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25.06.2007, 13:17
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#51
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< Kaffee klauen >
Registriert seit: 25.03.2007
Ort:
Fahrzeug: ford
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Werkstatt muss Kunde informiern auf jede Art vom Leistungung was er macht.
Da keine Auftrag für Reparatur vorhanden ist! darf Werkstatt keine Arbeit verbringen. Ein Werkstatt darf nicht über ein Kundes Geld bestimmen.
Auftrag war TüV und AU und dies wurde erteilt mit geringe Mängel.
Bremsen sowie Radlager hatte auch 2 Jahre noch halten können.
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25.06.2007, 13:21
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#52
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Zitat:
Zitat von McTube
... und bei fast jedem Anwalt ein unsichtbares Schild mit der Aufschrift "Um keinen Preis einen Streit vermeiden" über der Tür hängt.
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Hi Michael,
ein genialer Spruch, den man nur doppelt und dreifach unterstreichen kann!
So sind nun mal die Anwälte. Einer meiner Ahninnen ist vor 50 Jahren mal folgendes passiert: Sie ging wegen einer Nachbarstreitigkeit zum Anwalt, der gab ihr ein Schreiben für den gegnerischen Anwalt mit, sie solle den Brief aber nicht öffen, sie tat es trotzdem, darin stand wortwörtlich: "Hier schicke ich Dir eine Gans, die wir rupfen können". Darauf setzte sie sich mit der Nachbarin an einen Tisch und man regelte die Sache einvernehmlich.
Es macht auch keinen Sinn, wegen 500 Euros einen Rechtsstreit zu beginnen, die 500 Euronen tun zwar weh, aber das ist kein Vergleich zu dem Ärger und Papierkram der auf einen zukommt, wenn man damit vor Gericht zieht.
Vor allem kommt die Sache dann bei jedem Brief vom Anwalt wieder hoch -
deswegen auch mein Appell sich gütlich zu einigen.
Nichtsdestotrotz war das Handeln ohne Auftrag. Ein Händler sollte aus eigenem Interesse schon darauf achten, dass er unmißverständlich formuliert, dann gibts so ein Gezanke nicht.
Viele Grüße
Harry
PS. Lasst Euch nicht rupfen!
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25.06.2007, 13:28
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#53
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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@ Highlander
das ist schon richtig, nur man hat das Problem des Nachweises.
Ein mündlicher Vertrag (auch wenn Du nur ein Brötchen kaufst, ist das ein Kaufvertrag!) ist genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag. Das wissen viele nicht. Den meisten Menschen ist das gar nicht bewußt, wieviele Verträge sie am Tage abschließen.
Vor dem Gesetz sind diese (von Ausnahmen abgesehen) absolut gleichwertig. Man hat nur das große Problem des Nachweises.
Hier ist man über den erteilten Umfang des Vertrages nicht einer Meinung.
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25.06.2007, 13:41
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#54
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< Kaffee klauen >
Registriert seit: 25.03.2007
Ort:
Fahrzeug: ford
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Dann soll Werkstatt beweisen das ersten einen Auftrag hatte, dazu mussen die auch beweisen, dass auch Teile verbaut wurden.
Soviel ich gelesen habe wurde nur einen Auftrag über TüV +AU gegeben.
also Mundlich ist hier nicht die Rede.
Ein Werkstatt durfen einfach nicht auf eigenen Faust handeln.
Bremsklotze sowie Radlager kosten 250,- Einbau c.a 100,-
Dazu TüV+AU 80,- Also Preis vom Werkstatt ist OK.
Werkstatt hatte sowieso weiterfährt nicht verhindern können da keine erheblicher Mängel fest gestellt wurde. TüV hat, das Auto für 2 jahre weiterfahrt gesegnet Mit ein Hinweiß auf kommende Reparatur.
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25.06.2007, 14:25
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#55
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Vor allem kommt die Sache dann bei jedem Brief vom Anwalt wieder hoch -
deswegen auch mein Appell sich gütlich zu einigen.
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Hi Harry,
Du kannst Dir offenbar vorstellen wie oft ich schon das K**** gehabt habe das ich so rede....vor allem ist es immer wieder das gleiche.
Viele Grüsse
Michael
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25.06.2007, 19:52
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#56
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-->Do not go Gentle<--
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Zeven
Fahrzeug: E32-750iL (EZ10.91)(Bj12.90)
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hallo,
also ich war heute bei der werkstatt um ihnen mein angebot zu unterbreiten....
der geschäftsführer sagt das er 3 zeugen hat die bestätigen das ich gesagt hab das der wagen unbedingt durch den tüv soll/muss.
deshalb hat er die teile einbauen lassen!-und er wird mir keinen preisnachlass gewähren!!!!!!
was meint ihr,selbst wenn ich gesagt habe er muss unbedingt durch den tüv hätter er mich doch trotzdem informieren müssen oder????
weiter hat er gesagt das der wagen ohne die teile nicht durchgekommen wäre,da auch noch andere kleinigkeiten gemacht hätten werden müssen die aber weggelassen worden seien........!(wenn das der tüv prüfer wüsste).
mfg christoph
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25.06.2007, 19:59
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#57
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Heffernan187
der geschäftsführer sagt das er 3 zeugen hat die bestätigen das ich gesagt hab das der wagen unbedingt durch den tüv soll/muss.
mfg christoph
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Huhu...
Wenn es Firmenangestellte sind, dann ist deren Zeugenaussage nichts wert,
da sie in einem sog. Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Sind es Aussenstehende, sieht die Sache anders aus.
Und für Dich dann recht schlecht.
Eine Aussage wie : "Der Wagen muss unbedingt durch den TÜV",
bedeutet nichts anderes, als daß Du der Werkstatt bis zu einem gewissen
Limit (und das ist hier nicht erreicht) quasi einen Freibrief ausstellst.
Wobei dann wieder die Frage akut wird, ob das Auto OHNE die Reparaturen
durch den TÜV gekommen wäre, oder nicht.
Dazu solltest Du den TÜV-Prüfer kontaktieren.
Gruß
Knuffel
Geändert von knuffel (25.06.2007 um 20:06 Uhr).
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25.06.2007, 20:01
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#58
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Hallo,
also wenn das so ist, dann würde ich mal die Kfz.-Innung anrufen und denen den Fall schildern. Die haben eine Schlichtungsstelle, vielleicht kommst du da der Sache schon näher.
Gruß Horst
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25.06.2007, 20:29
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#59
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alt, aber bezahlt!
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
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Moin!
habe es vor einiger Zeit schon mal gepostet!-
1. niemals einen Werkstattauftrag ohne schriftlichen Auftrag!
2. ganz genau den Auftrag diffinieren
3. gegenfalls Angebot erstellen lassen(ist verbindlich)
4. Kostenvoranschlag erstellen lassen (darf max. um 10% höher ausfallen!)
5. darauf hinweisen, daß keine Arbeiten außerhalb des Auftrages ohne telefonische Rücksprache durchgeführt werden dürfen !
6. Telefon Nr. hinterlassen!
Der Auftrag: Bitte das Fahrzeug durch den Tüv bringen ! - schließt meiner Meinung nach auch erforderliche Reparaturen mit ein!- ausgenommen, der Auftraggeber hat eine Rücksprache gewünscht oder die Reparatur ist nicht erforderlich gewesen!
In dem vorliegenden Fall würde ich kein Geld für einen Rechtsstreit investieren!
ist aber nur meine persönliche Meinung!
Gruß Bootsmann!
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Er ist 20, wird 2x in der Woche gewaschen,putt ist er fast nie!-
ich mag ihn, weil er mich fast nie in Stich lässt!-und er gehöhrt mir - und nicht der Bank!
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25.06.2007, 20:42
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#60
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-->Do not go Gentle<--
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Zeven
Fahrzeug: E32-750iL (EZ10.91)(Bj12.90)
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hab mich mal an so eine KFZ-Schiedsstellen gewandt...-
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich richte mich auf anraten von Freunden an ihre Stelle.
Ich weiss nicht wie das genau läuft bei Ihnen also schildere ich Ihnen mal mein Problem per email.
Ich habe am 22.06.07 mein Fahrzeug ein BMW 750 IL (e32),an meine Werkstatt (Alewelt Automobile Piepkorn Gmbh) in meinem Wohnort 27404 Zeven übergeben.
Auftrag lautete hier:,,Auto muss durch den Tüv inklusive AU".
Auf wunsch des Geschäftsführers ließ ich meine Handynr. da,um eventuelle Vorfälle zu besprechen!(musste an dem Tag arbeiten war also nicht anwesend bei der Tüv abnahme)
Während meiner Arbeit erhielt ich einen Anruf das mein Wagen Tüv und AU bestanden hätte,aber es mussten dafür Teile verbaut werden die über mittag bestellt und schon eingebaut wurden.
Als ich am 23.06.07 meinen Wagen abholte bekam ich eine Rechnung im Wert von 430,46€(Teile + einbau) vorgelegt.
Ich fühle mich im Recht wenn ich behaupte das ich diese Rechnung nicht im vollen Umfang begleichen werde/möchte,da mit mir keine Rücksprache gehalten wurde,ob der Teile einbau in ordnung geht.
Am heutigen Tage wurde der Werkstatt ein Angebot unterbreitet,das ausschließlich die Zahlung der Teile beinhaltet(200€)!
Darauf ließ sich die besagte Werkstatt nicht ein,und erwähnte das es 3 Zeugen gäbe die bestätigen das ich gesagt hätte ,,der Wagen muss unbedingt durch den Tüv",was wiederrum anscheind für sie eine Einwilligung war an dem Wagen Teile einzubauen wie es ihnen gerade gefiele.
Ich würde mich freuen wenn Sie sich der sache mal annehmen könnten.
sollten Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen teilen Sie mir bitte Ihre Telefonnr. mit,zwecks Kontaktierung.
Mit feundlich Grüßen
Christoph Brüning
was haltet ihr davon.... was könnten die bewirken die jungs da...?
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