Hmmm,
soweit ich mich erinnern kann war der Vorgang doch april oder Mai 2003.
Da waren die gesetzlichen Grundlagen noch nicht Wasserfest, so das eine
Übergangszeit bis 01.07.2003 vorlag.
1.Steuernummer war zu dieser Zeit noch nicht zwingend !!
2.Rechnungsnummer ist erst ab 01.07.2004 Pflicht (schreibt unsere Firma seit 25 Jahren auch noch nicht)
3.Firmenbezeichnung !! Aus dem Briefkopf geht für mich hervor, das es sich im ein Einzelunternehmen
handelt.
4.Gesellschaftsform (wofür bei einem Einzelunternehmen?) Es ist keine GmbH, GBR, OHG, KG,usw...
5. Handelregisternummer gibt es erst ab GMBH (Gesellschaftsform)
6. Name des Geschäftsführers ( erst bei einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft notwendig)
7. Umsatzsteueridentnummer ist jetzt seit kurzem Pflicht, wenn man seine Steuernummer nicht angeben
will, wegen Missbrauchsgefahr (Datenschutz)
8. Sitz der Gesellschaft (Adresse steht doch im Briefkopf!!!!)Oder bin ich Blind????
So jetzt zieht über mich her
Aber Vorsicht!!!! Mein Drachen!!!!(Frau) ist ein Steuerfuchs/in.
Sie hat es gelernt und steht im täglichen Kontakt mit dem besagtem Finanzamt
Das was ich da geschrieben habe, hab ich von Ihr. Ich bin unschuldig!!!
In unserer Firma werden jetzt bis zum Stichtag im Sommer alle gesetzlichen Forderungen umgesetzt.
Unsere Rechnungen sahen bis Anfang diesen Jahres so ähnlich aus. Außer das wir eine GMBH sind und
das seit 15Jahren die Gesellschaftsform mit Sitz und HRB vermerkt sind.
Gruss Stefan