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06.07.2012, 09:36
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#11
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von JPM
Ich persönlich hätte die ca. 370Euro einfach überwiesen mit Angabe der Kundennummer und fertig;
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Habe ich ja auch gemacht.
Blöderweise habe ich vergessen, die Zahlung als "unter Vorbehalt" zu kennzeichnen.
Es geht mir aber auch nicht darum, dass das Autohaus sein Geld nicht bekommen soll, ich habe ja seitdem von denen auch schon neuere Rechnungen bekommen, die alle innerhalb von 3 Tagen von mir überwiesen wurden (OK, 2 mussten erst auch geklärt werden, aber da gings um kleine Beträge und es war schnell klar, wofür genau das war).
Grotesk finde ich eben die Berechnung der Forderung, eine Gutschrift wird noch obendrauf gepackt...wie doof kann man sein?
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06.07.2012, 10:21
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#12
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von The Stig
Ich habe natürlich nach 4 Tagen (bei 30 Grad hetze ich nicht so gerne) die offene Summe im guten Glauben überwiesen (fehlende Rechnung bla...).
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das kann ein Fehler gewesen sein -zumindest bin ich dereinst bei einer besternten Firma in genau diese Falle getappt. Das kann Dir nämlich so ausgelegt werden, dass Du die Forderung nicht anzweifelst, sondern anerkennst. In diesem Falle hast du keinen Anspruch mehr auf eine Rechnungsstellung, sondern musst ganz einfach zahlen.
Also: immer schriftlich und nachweislich die Forderung anzweifeln und zur Prüfung eine Rechnung anfordern, vorher keinesfalls einfach so zahlen. Bestenfalls noch mit dem Vorbehalt der Prüfung nach Rechnungsstellung, aber auch das würde ich mir kneifen.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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06.07.2012, 10:39
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#13
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich habe ja nur den "richtigen" Betrag direkt an das Autohaus gezahlt.
Die Inkassoforderung kam ja erst gestern und ist in sich komplett unbegründet, also wertlos.
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06.07.2012, 11:19
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Kann man so, in Bezug auf die Inkassokosten, nicht stehen lassen.... wenn man mal die nicht prüfbare Rechnung außen vor lässt (hattest Du deren Prüffähigkeit schriftlich moniert ?).
Denn dann geht es darum wann das Inkassobüro beauftragt wurde und ob die Beauftragung zu diesem Zeitpunkt zumindest zum Teil gerechtfertigt war.
Wenn die also am 4. Tag die Forderung ans Inkassobüro gegeben haben war sie zumindest in Höhe der 3xx Euro berechtigt und dann wären (wie gesagt wenn Du die Rechnung nicht moniert hast) auch Inkassogebühren entsprechend der berechtigten Forderungshöhe gerechtfertigt.
Wäre genauso wenn der Gläubiger am 4. Tag einen Mahnbescheid bei Gericht eingereicht hätte, dann hätte man Dir die dafür entstandenen Kosten (zumindest mal die 23 Euro Gerichtskosten) in Rechnung stellen dürfen - auch wenn Du zwischen Abgabe an das Gericht und Zustellung des Mahnbescheides bezahlt hast !
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06.07.2012, 11:38
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#15
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Bisher hat der Inkassomensch keine zutreffende Forderung an mich gestellt, zunächst würde diese zu korrigieren sein und daraus dann die entstandenen Kosten berechnet werden.
Da dieses aber nicht vor Montag passieren kann (vorher wird er meine Antwort nicht haben), und das Geld bis dahin schon lange auf dem Konto des Autohauses ist, gibt es nichts mehr einzufordern.
Für falsche Forderungsaufstellungen zahle ich genauso wenig einen Cent, wie für Aufstellungen um Forderungen, die zum Aufstellungszeitpunkt gar nicht mehr existieren.
Wenn man Geld mit Inkasso verdienen will, dann muss man zumindest korrekt arbeiten, sonst gibts den Wert der Arbeit erstattet = Null!
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06.07.2012, 13:44
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Rechtlich liegst Du da falsch... so Schlauberger hatten wir auch schon am Start... die Klagen haben sie allesamt verloren
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06.07.2012, 13:57
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#17
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von The Stig
zynischste und arroganteste
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Hmm...
Kann es sein, daß Du diesen Zustand bereits gleich bei Erhalt der
ersten Rechnung erreicht hattest....?
Die hätten wissen müssen, daß Du nichts tust, sondern nur spielen willst...
__________________
Gruß
Knuffel
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06.07.2012, 15:13
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#18
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Rechtlich liegst Du da falsch... so Schlauberger hatten wir auch schon am Start...
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Ganz sicher nicht
Und solche Klagen verliert auch keiner, der sich im Schuldrecht auch nur ein wenig auskennt.
Zitat:
Zitat von knuffel
Kann es sein, daß Du diesen Zustand bereits gleich bei Erhalt der
ersten Rechnung erreicht hattest....?
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Nein, ich bin immer ganz lieb :-)
Nur wenn man mich abzocken will, dann werde ich etwas ungehalten.
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06.07.2012, 15:28
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von The Stig
Ganz sicher nicht
Und solche Klagen verliert auch keiner, der sich im Schuldrecht auch nur ein wenig auskennt.
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Ja klar... und Du kennst meinen Job, den ich schon bald 10 Jahre mache besser als ich
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06.07.2012, 16:02
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#20
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Nachdem Ihr Euch gegenseitig Eure Qualifikation in Sachen Schuldrecht
bestätigt habt, kann man ja im Thema weitermachen...
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