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Alt 01.02.2011, 14:55   #1
AngelIce
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Daumen nach unten Inkompetenz eines Gebrauchtwagenhändlers

Diese Geschichte kann ich Euch einfach nicht vorenthalten :

Mein Mandant erwirbt am 12. Oktober 2010 bei einem gewerblichen Fahrzeughändler in 53721 Siegburg einen PKW BMW 318 i E36, Erstzulassung am 06. April 1998, mit 181.700 Kilometern Laufleistung. Am 28. Oktober 2010 lässt er das Fahrzeug auf sich zu.
Wer die Muße hat, tiefer zu schürfen, dem mag die VIN nützlich sein:

10 KA 37 012.

Wer weiß, welche Leichen dabei noch aus dem Keller gegraben werden .

Anfang Januar 2011 spürt er, dass irgend etwas nicht stimmen kann. Da er Praktikant mit dem Wunsch zur entsprechenden Ausbildung bei meinem Leib- und Magenschrauber ist, lässt er diesen nach der Ursache sehen.
Diese war schnell gefunden; eine der beiden vorderen Bremszangen war fest gegangen, die Bremsscheibe hat geglüht.

So etwas kommt vor, so etwas kann man keinem Händler zum Vorwurf machen. Dass dieser gleichwohl zur Nachbesserung verpflichtet ist, mag für ihn misslich sein, kürzt es doch seinen Gewinn bis auf Null.
Ganz offensichtlich wird ihn der Austausch beider Bremssättel, beider Scheiben und beider Beläge so viel kosten, dass er kräftig drauf legt, also satten Verlust macht.

Mein Mandant wird also im Autohaus vorstellig. Auch wenn diese Autohaus GmbH von der Ehefrau des Drahtziehers geschäftsführend geleitet wird, ist er faktischer Geschäftsführer.
Er verlangte meinem Mandanten die Erteilung eines Werkstattauftrages ab. Das war der Zeitpunkt, als er sich hier meldete und ich eine Akte eröffnete.

In dem bisherigen Austausch von Höflichkeiten sind wir so verblieben, dass ich dem faktischen Geschäftsführer vermittelte, er möge bloß nicht glauben, dass mein Mandant jedwede Rechnung zahlen werde, auch wenn er einen Werkstattauftrag unterzeichnen würde.

Heute fuhr er im Beisein des seinerseits zum Autoschrauber ausgebildeten und nach meiner Erfahrung ausgesprochen kompetenten Sohnes meines Leib- und Magenschraubers zum Betrieb.

Der faktische Geschäftsführer eröffnete ihm seine Erkenntnis, dass er den Defekt selbst verschuldet habe!
Die Bremse sei festgefroren . Das habe er, mein Mandant also, verursacht, indem er bei der Kälte der letzten Zeit die Feststellbremse betätigt habe .
Das Problem sei bei BMW bekannt.

Mein Leib- und Magenschrauber rief sofort bei der NL Bonn an. Dort kugelte man sich fast vor Lachen ob dieser kompetenten Fehlerdiagnose eines Fahrzeugverkäufers.

Man erinnere sich. Der Kolben eines der vorderen Bremssättel ist fest gegangen.

Nun meine Frage an die Community:
Wirkt die Handbremse eines E36 nur auf besonderen Kundenwunsch und bei entsprechender Individualausstattung auf die Hinterachse, aber sonst grundsätzlich auf die Vorderräder ?

Kann jemand hier die Diagnose des faktischen Geschäftsführers bestätigen ?


Die Jungs sind eben wieder los gefahren, um das Auto vom Hof des faktischen Geschäftsführers zu holen. Ich freue mich schon auf das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens, das wir nun initiieren werden .

Bislang ist nur eines sicher; wenn sich Dummheit mit Arroganz paart, entsteht meist eine äußerst brisante Mischung .
__________________
LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.)
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Look into my AngelIce

Geändert von AngelIce (01.02.2011 um 15:02 Uhr).
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Alt 01.02.2011, 15:19   #2
RS744
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Zitat:
Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen
Mein Mandant erwirbt am 12. Oktober 2010 bei einem gewerblichen Fahrzeughändler in 53721 Siegburg einen PKW BMW 318 i E36, Erstzulassung am 06. April 1998, mit 181.700 Kilometern Laufleistung. ...
Anfang Januar 2011 ... eine der beiden vorderen Bremszangen war fest gegangen, die Bremsscheibe hat geglüht.

So etwas kommt vor, so etwas kann man keinem Händler zum Vorwurf machen. Dass dieser gleichwohl zur Nachbesserung verpflichtet ist, ...
Ganz offensichtlich wird ihn der Austausch beider Bremssättel, beider Scheiben und beider Beläge so viel kosten, dass er kräftig drauf legt, also satten Verlust macht.
...

Er verlangte meinem Mandanten die Erteilung eines Werkstattauftrages ab. Das war der Zeitpunkt, als er sich hier meldete und ich eine Akte eröffnete.
...
Wie bitte - der Händler soll beide Bremsen der Vorderachse ersetzen?
Äähm - und warum sollte der Händler diese Verschleißreparatur tragen sollen, in Anbetracht der durch den BGH recht klaren anderslautenden Rechtslage?

Hat der Jungkäufer eine Rechtsschutzversicherung, die Du um ihre Rücklagen erleichtern möchtest? Und hoffentlich hast Du keine GHV mit Schadensfreiheitsrabatt.
__________________
Sapienti sat.
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Alt 01.02.2011, 15:21   #3
AngelIce
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Ein festgehender Bremskolben ist für Dich ein Verschleißschaden? Da hab ich bisher aber Glück mit entsprechendem Verschleiß gehabt.
Der Rat, das Auto vom Hof zu holen und zum Gutachter zu gehen, wurde meinem Leib- und Magenschrauber von der BMW NL erteilt.
Und sollte er zum Ersatz verpflichtet sein, dann klar beide Bremsen. Denn eine neue Scheibe und eine gebrauchte, dazu entsprechend unterschiedlich alte und damit unterschiedlich dicke Beläge geht irgendwie gar nicht.
Über einen Ausgleich nfa mag man ja nachdenken.
Mir geht es doch hier im Board zunächst um die Haltung eines gewerblichen Verkäufers seinem Kunden gegenüber.
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Alt 01.02.2011, 15:24   #4
RS744
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Zitat:
Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen
Ein festgehender Bremskolben ist ein Verschleißschaden?
Der Rat, das Auto vom Hof zu holen und zum Gutachter zu gehen, wurde meinem Leib- und Magenschrauber von der BMW NL erteilt.
Bei 182.000 km und fast 13 Jahren? Ich bitte Dich. Natürlich.
Jedenfalls liegt es an Dir, das Gegenteil zu beweisen. Solange muß der Händler erst mal gar nichts. Und schon gar nicht beide Bremsen ersetzen. Da sind wohl die Pferde ein bißchen schnell galoppiert.

P.S.: so selten ist das Thema beim 3er nicht, schau z.B. mal hier und was da an Ursachen diskutiert wird
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.motor-talk.de/forum/brems...-t1810797.html
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndik...BMW_-_E46.html

Bei unserem E46 war das hinten bei ca. 100.000km auch passiert. Da reichte einseitig ein gebrauchter Bremssattel, nix mit beide Seiten neu.

Geändert von RS744 (01.02.2011 um 15:51 Uhr). Grund: P.S. ergänzt
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Alt 01.02.2011, 15:27   #5
RS744
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Zitat:
Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen

Und sollte er zum Ersatz verpflichtet sein, dann klar beide Bremsen. Denn eine neue Scheibe und eine gebrauchte, dazu entsprechend unterschiedlich alte und damit unterschiedlich dicke Beläge geht irgendwie gar nicht.
Da ist gar nichts klar dran. Er könnte z.B. auch einen gebrauchten Bremssattel einsetzen.
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Alt 01.02.2011, 15:34   #6
RS744
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Zitat:
Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen
Mir geht es doch hier im Board zunächst um die Haltung eines gewerblichen Verkäufers seinem Kunden gegenüber.
Da müßte man mal mit: "Wie man in den Wald hineinruft ..." zu fragen ansetzen.

Ich stelle mir gerade vor, ich sei Händler, hätte vor 3 Monaten eine alte Möhre für kleines Geld verkauft, und heute kommt der Käufer an: ey Alter, vorne rechts ist die Bremse festgegangen, kann ja wohl nich sein, iss doch wohl klar, daß Du mir komplett neue Bremsen vorne für lau draufmachst, oder?
Dem hätte ich auch ganz schnell gezeigt, wo der Zimmermann das Loch gelassen hat (und nicht an einer Bremsscheibe ).
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Alt 01.02.2011, 16:03   #7
FrankGo
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Das Märchen von festgefrorenen Feststellbremsen an der Vorderachse möchte ich mal nicht kommentieren.

Die Frage ist doch eigentlich:
Lag der Schaden bei Übergabe des Wagen schon vor oder war er absehbar ?

Das ist eine schwierige Frage.
(Den Beweis, dass der Schaden da noch nicht vorlag aber muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer führen.)

Ich sehe nur eine Möglichkeit, diese Frage sicher zu erörtern:
Wenn bei dem Wagen vorher eine HU gemacht wurde und die Bremsen geprüft wurden: Was sagt das Protokoll des Bremsen-Prüfstands aus?

Wenn hier schon die eine Seite stärker bremste (weil sie dauernd "warm" war) als die andere ist das ein Indiz dafür, dass der Schaden bei Übergabe vor lag bzw. erkennbar/absehbar war.
Wenn beide Räder an der VA gleich gut bremsten lag der Schaden wahrscheinlich bei Übergabe noch nicht vor.

Wahrscheinlich reicht aber nicht, der Verkäufer muss den BEWEIS führen.
Als Beweis kann man gelten lassen, dass der Wagen auf eigener Achse vom Käufer eine zeitlang anstandslos gefahren wurde.

ABER ich bin kein Richter.

Auf jeden Fall ist die Sachlage nicht soooo eindeutig.
Bremszangen sind keine "kurzintervallige" Verschleißteile.
Nach 180.000km sollten sie nicht kaputt sein.
Die in der Folge zerstörten anderen Bauteile ist der Verkäufer nicht schuld.

Nur lag der Schaden für den Verkäufer absehbar / erkennbar vor ?

Ich denke das geht dann irgendwann so aus:
Der Händler bietet einen (zu geringen) Preisnachlass an oder er wird dann die Bremszange einseitig gegen ein gutes Gebraucht-Teil austauschen.
Die neue Bremsscheibe(n) und Beläge wird wohl der Käufer bezahlen, die Arbeitskosten dazu wohl der Verkäufer.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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Alt 01.02.2011, 16:24   #8
7erfly
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Zitat:
Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen
Ein festgehender Bremskolben ist für Dich ein Verschleißschaden? .
Da du ja nun beweisen musst, dass überhaupt ein Mangel vorliegt und eben kein Verschleiß, ist das die entscheidende Frage nach 12 Jahren und 180.000 KM. Ich würde ja raten, dass das die meisten schon als Verschleiß ansehen, zumal ja der defekt noch nicht beim Kauf vor lag, das wäre ja aufgefallen.
Halt uns mal auf dem Laufenden.
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Alt 01.02.2011, 16:26   #9
AngelIce
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Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Das Märchen von festgefrorenen Feststellbremsen an der Vorderachse möchte ich mal nicht kommentieren.
Das war ja der eigentliche Anlass für mich, den Thread zu eröffnen .
Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Ich sehe nur eine Möglichkeit, diese Frage sicher zu erörtern: ... Was sagt das Protokoll des Bremsen-Prüfstands aus?
HU am 29. Oktober 2010 erfolgreich bestanden.
Messwerte Betriebsbremse (ZGG-Methode, Werte in daN bzw. bar):
Achse 1: Links 280. Rechts 300. Summe/Achse 580.
Achse 2: Links 200. Rechts 200. Summe/Achse 400.

Das Verfahren der Bremsenprüfung auf dem Rollenprüfstand dient lediglich der Feststellung der gleichmäßigen Verteilung der Bremskraft und ob die Bremskraft den Anforderungen für den Einsatz im gemeinen Asphaltdschungel entspricht.
Es simuliert jedoch nicht die Freigängigkeit der Räder bzw. der Bremse im entlasteten Zustand.

Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Lag der Schaden bei Übergabe des Wagen schon vor oder war er absehbar? ...(Den Beweis, dass der Schaden da noch nicht vorlag aber muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer führen.)
Eben. Und Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) diese gesetzliche Vermutung kann der Händler widerlegen.
Es wird wohl auf die Frage ankommen, ob Verschleiß oder Defekt.

Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
... Bremszangen sind keine "kurzintervallige" Verschleißteile. Nach 180.000km sollten sie nicht kaputt sein.
So sehe ich das ja auch .
AngelIce ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2011, 16:30   #10
7erfly
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Das erinnert mich an die Sache mit der Steuerkettenführung und den 400.000 KM von neulich...
Wie ging die Sache eigentlich aus?
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