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Alt 01.04.2006, 17:25   #31
mr50
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Zitat:
authorisierter Prins-Händler
Du benutzt irgend welche sich wichtig anhörenden Wörter deren Bedeutung der Forenleser aus dem Zusammenhang in denen Du diese Wörter benutzt herleitet.

Erst sagst Du "authorisierter Prins-Händler" (hört sich wichtig an) und danach ein anderer Ausdruck mit dem Du irgend einen Autogas-Umrüster ansprichst und dann dazu den Ausdruck "authorisierter Prins-Umrüster" benutzt (zwar ähnlich wie "Prins-Händler", aber lange noch nicht das Gleiche - überliest man aber schnell), mit dem dieser Kunde geredet hat.

1. Es gibt keine authorisierten Prins-Umrüster. Jeder, der eine 3-tägige Einbauschulung entweder bei einem der Großhändler (egal von welchem Autogasanlagenhersteller) gemacht hat, oder bei einer vom Bundesministerium anerkannten Autogas-Schulungsstätte (z.B. die TAK.de) gemacht hat, darf sich "authorisierter Autogasumrüster" (oder so in der Art) nennen.

Dann darf man als Werkstatt jegliche Gasanlage (egal ob Prins oder BRC etc.) verbauen.

Also nochmal, es gibt keine authorisierten Prins-Umrüster!

Es git auch keine Liste in der authorisierte Prins-Umrüster von Prins selber aufgelistet werden.

Also hat irgend ein Kunde bei irgend einem von Ihm bekannten Autogasumrüster (der Prins verbaut) angerufen und hat nachgefragt, ob das mit der Inline-Eingasungstechnik ok ist oder nicht. Und da die Inline-Eingasungstechnik nur im Bereich der Verschraubungen sich mit der von Prins empfohlenen Katherdertechnik unterscheidet, kann die Garantie nicht erlöschen. Weil wie wir in den Ansaugkrümmer gehen und womit wir das Gasröhrchen fixieren - ändert an der Technik in deren Grundfunktionsweise überhaupt nichts.

Und letzten Endes stehen wir in der Garantiepflicht beim Kunden - so wie jeder Umrüster bei seinen Kunden. Wir müssen uns dann eventuell mit Prins auseinandersetzen und nicht der Kunde. Auch das könnte man beim Lesen Deines Forenbeitrages verkehrt verstehen, dass man als Kunde die Garantie von Prins verlieren könnte. Und das ist völliger Blödsinn.

Wer hier eher versucht Tatsachen zu verdrehen bist eher Du

Und unsere Verbauweise des ansonsten gleichen Systems ist in gewissen Dingen wesentlich vorteilhafter (nicht nur beim Einbauen, sondern weil wir z.B. wesentlich schräger in den Ansaugkrümmer gehen und somit das Gasröhrchen den Luftstrom im Ansaugkrümmer wesentlich weniger behindert).

PS: Bist Du ein selber ein Umrüster der nicht solch eine Technik standardmäßig verbaut?

Geändert von mr50 (01.04.2006 um 18:04 Uhr).
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Alt 01.04.2006, 17:56   #32
mr50
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PS: Und Prins selber schreibt genau dieses System bei genauer geregelten Motoren vor. Was für einen genau geregelten Motor Pflicht ist, kann ja wohl bei einem nicht so genau geregelten Motor nicht von Nachteil sein! ODER?

Zitat:
Uns ist durch diese Maßnahme kein Vorteil bekannt, ansonsten würden wir dieses System natürlich serienmäßig anbieten.
Diese Aussage wiederspricht sich, wenn Prins diese Technik für genauer geregelte Motoren vorschreibt ...
mr50 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2006, 19:18   #33
RS744
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Registriert seit: 06.01.2005
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Also jetzt reichts wirklich mit DEINEN Verdrehungen.

Zitat:
Zitat von mr50
Erst sagst Du "authorisierter Prins-Händler" ... ... und danach ein anderer Ausdruck mit dem Du irgend einen Autogas-Umrüster ansprichst und dann dazu den Ausdruck "authorisierter Prins-Umrüster" benutzt
Was soll Deine Wortklauberei? Du weißt genau, daß ich lediglich den anderen Kunden zitieren wollte und überwiegend zitiert habe, der bei seinem Prins-"Fritzen" (nenn ihn meinetwegen -Händler oder -Umrüster) Euer System angesprochen hat.

Zitat:
Zitat von mr50
1. Es gibt keine authorisierten Prins-Umrüster.
Wenn Du es sagst ... wird es wohl stimmen. Ist im hier interessierenden Zusammenhang aber auch ziemlich pups-egal, da es auf die wiedergegebene Auskunft des Herstellers Prins ankommt.

Zitat:
Zitat von mr50
Also hat irgend ein Kunde bei irgend einem von Ihm bekannten Autogasumrüster (der Prins verbaut) angerufen und hat nachgefragt, ob das mit der Inline-Eingasungstechnik ok ist oder nicht. Und da die Inline-Eingasungstechnik nur im Bereich der Verschraubungen sich mit der von Prins empfohlenen Katherdertechnik unterscheidet, kann die Garantie nicht erlöschen.
Und letzten Endes stehen wir in der Garantiepflicht beim Kunden - so wie jeder Umrüster bei seinen Kunden.
GROB FALSCH. Dir ist offensichtlich der Unterschied zwischen freiwilliger Hersteller-Garantie und Einbauer-Gewährleistungsverpflichtung nicht geläufig. Diese Lücke könntest Da aber schließen - wenn Du denn wolltest. Was eine Garantie und den Unterschied ausmacht, hatte ich ja ansatzweise bereits erklärt.

Zitat:
Zitat von mr50
Wir müssen uns dann eventuell mit Prins auseinandersetzen und nicht der Kunde. Auch das könnte man beim Lesen Deines Forenbeitrages verkehrt verstehen, dass man als Kunde die Garantie von Prins verlieren könnte. Und das ist völliger Blödsinn.[/b]
Damit zeigst Du nur erneut, daß hier ein gewaltiges Wissens-Defizit bei Dir besteht. Und daß Du meinen Beitrag überhaupt nicht richtig gelesen hast. Nach der wiedergegebenen Äußerung verliert man als Kunde die Prins-Garantie! Nichts mit "könnte".

Zitat:
Zitat von mr50
Wer hier eher versucht Tatsachen zu verdrehen bist eher Du
Ich habe die Dinge sauber und richtig dargestellt. Und ich habe verstanden, daß die weitere Befassung solange nicht lohnt, bis Du Dich rechtskundig gemacht hast.

EIN ALLERLETZTES MAL: Was unter die Hersteller-Garantie fällt, bestimmt einzig und allein der Hersteller, da es eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Und der Vertreter dieses Herstellers hat im zitierten Telefonat geäußert, daß konkret bei Euren Umbauten die Hersteller-Garantie erlösche! Das kann er, das darf er, und ich hatte lediglich Deine Stellungnahme dazu erbeten. Die habe ich nun, und würdigen kann sie jeder selbst. Oder besser selber bei Prins in NL anrufen; Deine Stellungnahme führt ja nicht weiter.

Zitat:
Zitat von mr50
PS: Bist Du ein selber ein Umrüster der nicht solch eine Technik standardmäßig verbaut?
Was soll dieser wiederholte Stuss? Du weißt genau, daß ich kein Umrüster bin. Auf jeden Fall bin ich jetzt eines bestimmt nicht mehr: an einer Geschäftsbeziehung zu Euch interessiert.

Das war's zum Thema.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2006, 15:05   #34
mr50
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Erklär doch mal den Unterschied:

1. Mal angenommen der Motor geht kaputt.
Der Kunde kommt zum Umrüster. Wenn der Schaden aufgrund der Autogasanlage resultiert, zahlt der Umrüster (meiner Meinung nach länger als 2 Jahre, wenn man Ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann).

2. Mal angenommen irgend etwas geht an der Gasanlage kaputt
Der Kunde kommt zum Umrüster, der Umrüster muss 2 Jahre für die Funktionalität der Gasanlage Garantie geben.

3. Mal angenommen der Motor läuft nicht mehr vernünftig mit GAs
Auch hier kommt der Kunde zum Umrüster, 2 Jahre muss der Umrüster dafür gerade stehen.

In jedem Fall haftet der Umrüster. Oder habe ich da was grob übersehen?

Erklär es mir mal bitte den Unterschied zwischen Hersteller-Garantie und Einbauer-Gewährleistungsverpflichtung und was sich in den 3 Fällen dann für den Kunden ändert.
mr50 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2006, 22:27   #35
RS744
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Zitat:
Zitat von mr50
Erklär doch mal den Unterschied: ...
Einem Umrüster sollte der Unterschied nicht erst noch erklärt werden müssen. Und wer da Wissenslücken hat, kann sie auch durch eine I-net-Suche füllen, z.B. hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.internetratgeber-recht.de...e/garantie.htm
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2006, 00:01   #36
nob
RAUBSAUGER©
 
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Fahrzeug: XKR 4,2
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@mr50

Ich bewundere Deine Geduld und Coolness.
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2006, 00:35   #37
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von nob
@mr50

Ich bewundere Deine Geduld und Coolness.
Jupp!

Wenn ich das so lese......kommen mir gleich 2 Gedanken:

- auch der E65 kommt in die Jahre (-> Pöbelthread ick hör dir trapsen)
keine Frage, Gas hat was........ trotzdem:

- bleib ich lieber beim Diesel
__________________
Grüße
Thilo
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 02:08   #38
mr50
Mitglied
 
Registriert seit: 05.02.2005
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Zitat:
Der Unterschied zur Herstellergarantie liegt darin, dass die gesetzliche Sachmängelhaftung hinsichtlich der Rechte des Käufers über die vom Hersteller unter Umständen gegebene Garantie hinausgeht. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Preisminderung und Schadensersatz. Die gesetzliche Sachmängelhaftung umfasst zudem die gesamte Kaufsache.
Demnach kannst Du die Herstellergarantie knicken!

Grundsätzlich haftet für jegliche Mängel in den ersten 2 Jahren der Umrüster und nicht der Hersteller.

Das wäre nur relevant, wenn Prins sagen würde, dass Prins auf die Anlage und das Funktionieren mehr als 2 Jahre Garantie gibt, z.B. ein Fahrzeugleben lang. Tut Prins also nicht, also kannst Du die Herstellergarantie vergessen.



Weisst jetzt mal ehrlich, wenn ich so das hier lese, frage ich mich, ob Du das überhaupt richtig gelesen hast?

Mir scheint es langsam so dass Du eines nur zum Ziele hast:

Inline-Eingasungstechnik ist Scheisse, kann nur Scheisse sein, und wenn es nicht Scheisse ist, werde ich es so weit es geht als Scheisse versuchen hinzustellen - obwohl Du von der Materie so wenig Ahnung hast, wie ein Schafhirte von Fehrnsehelektronik.

WUNDERBAR
mr50 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2006, 13:14   #39
Darius
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Darius
 
Registriert seit: 15.04.2004
Ort: Elsdorf
Fahrzeug: BMW F31 328i xdrive Touring ; Skoda Kodiaq 2,0 TDI ; 1989er Honda CRX ED9
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Zitat:
Zitat von RS744
Übersichtlich?
Einer der beiden angeblichen Hauptvorteile, nämlich die Verbrauchsersparnis, ist auf der Homepage an zwei Stellen widersprüchlich beschrieben:

Passage 1
Durch die "Inline-Eingasungstechnik" verbraucht ein auf Autogas umgerüsteter Motor ca. 5-15% weniger Autogas im Vergleich zur konventionellen Umrüsttechnik

hingegen Passage2
liegt der Mehrverbrauch eines umgerüstetes Fahrzeug [im Vergleich zu Benzin] je nach Oktanzahlunterstützung bei ca. nur 5-15%. Das ist aber nur der Fall, wenn Autogas optimal direkt vor die Brennraumeinlassventile eingegast wird (dazu ist eine spezielle Eingasungstechnik notwendig) und die Gasanlage optimal eingestellt ist.

Was will man hier denn nun behaupten?

Beispiel: Benzinverbrauch 10 Liter, Gasverbrauch bei konventioneller Umrüstung 12 Liter (=20% Mehrverbrauch)

Heißt das nach Passage 1, daß bei Verwendung der Inline-Eingasung 12 Liter abzgl. max. 15% (= 1,8 Liter) = 10,2 Liter Gasverbrauch zu erwarten sind, also gar kein Mehrverbrauch gegenüber Benzinbetrieb mehr? HokusPokus? Nach nachvollziehbaren Tests/Beweisen für diese Behauptung hatte ich ja schon an anderer Stelle gefragt, es gibt sie eben nicht.

Und warum werden in Passage 2 dieselben 5-15% nun auf eine andere Ausgangsgröße, jetzt den Benzinverbrauch, bezogen?


Sehr "übersichtlich" ist auch die Darstellung auf der Startseite, wonach Flüssiggas für Autos bis 2020 steuerfrei bleiben solle: das war noch nie richtig (Flüssiggas ist auch bisher schon nur steuerbegünstigt), und ist längst überholt. Die Bundesregierung plant nach ihrer aktuellen Kabinettsvorlage gerade keine Verlängerung der Steuerbegünstigung für LPG über Ende 2009 hinaus mehr!
Solche Werbemethoden haben einen Geschmack von Bauernfängerei.

Greets
RS744
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass der Verbrauch bei konventioneller Umrüstung keinesfalls nur 15 oder 20% höher liegt.
Auf Benzin habe ich über 40000km 10,25 Liter verbraucht. Seit ich die Tratarini drin habe verbraucht er ca. 13,5 Liter, also gut 30% mehr. Wenn die Autogas-Akademie es schafft, den Mehrverbrauch auf 15% zusenken, dann sind wir bei den versprochenen 15%.

Zum Thema LPG Preis nach 01.01.2010 gibt es hier eine Tolle Darstellung:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.gaskutsche.de/lpg_subventionierung.html
Darius ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2006, 16:48   #40
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Darius
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass der Verbrauch bei konventioneller Umrüstung keinesfalls nur 15 oder 20% höher liegt.
Auf Benzin habe ich über 40000km 10,25 Liter verbraucht. Seit ich die Tratarini drin habe verbraucht er ca. 13,5 Liter, also gut 30% mehr.
Hi,
wird wohl mal Zeit für eine Umfrage im 7er-Forum, "wieviel Mehrverbrauch auf LPG"
Meinen bisherigen Erfahrungsaustausch mit E38-Fahrern kurz zusammengefaßt würde ich sagen: Mehrverbrauch bei 18-25% auf LPG. 30% ist nicht mehr normal.

Zitat:
Zitat von Darius
Wenn die Autogas-Akademie es schafft, den Mehrverbrauch auf 15% zusenken, dann sind wir bei den versprochenen 15%.
Ja, dann. Mir ging es um den [fehlenden] Beleg dieser Behauptung. @Jippie hat dort umgerüstet, sich aber noch nicht geäußert. Über Gas-Foren haben sich AFAIK zwei Gasfahrer, die dort umgerüstet hatten, über die Nicht-Einhaltung dieser Behauptung von AA beklagt. Nun ja, eine Facette, auch nicht repräsentativ.

Zitat:
Zitat von Darius
Zum Thema LPG Preis nach 01.01.2010 gibt es hier eine Tolle Darstellung:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.gaskutsche.de/lpg_subventionierung.html
Ab sofort ist diese Darstellung hier brandaktuell (insbesondere Post Nr. #14):
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/showthread.html?t=56028

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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