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BMW 7er, Modell E38
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Alt 13.03.2005, 18:02   #1
Marantzpaul
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38 740i
Standard Muß ich dafür haften?

Hallo zusammen,

mein Anliegen gehört zwar nicht ins E38 Forum, aber dieser Fall könnte auch so jeden von uns mit einem E38 treffen.

Meine Frau hat sich bei mobile.de von einem Daewoo Händler einen Daewoo Kalos gekauft.
Dieser Händler hat den Wagen von Thüringen nach Frankfurt/Main gebracht.
Weiterhin hat er ihren Daihatsu in Zahlung genommen und ist mit diesem auch noch zur Zulassungsstelle gefahren und hat ihn abgemeldet.
Auf der Heimfahrt nach Thüringen, ist ihm beim Charade die Zylinderkopfdichtung nach ca. 100 km kaputt gegangen.
Dies hat er mir per Mail mitgeteilt, ohne Schadensansprüche zu stellen.

Nun meine Frage, kann er mich für diesen Schaden haftbar machen, sprich, muß ich das möglicherweise bezahlen?
Guten Gewissens kann ich sagen, daß der Wagen bis zum Tag des Verkaufs noch keinen Zylinderkopfschaden hatte, zumindest was Wasserverbrauch oder Kühlwassertemperatur angeht, er selber ist ja auch schon ca. 15 km mit dem Wagen zur Zulassungsstelle gefahren und hat nichts bemängelt.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Dieter
Marantzpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2005, 18:34   #2
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Beitrag

Hi Marantzpaul,
ich habe mal auf der ADAC-Seite gestöbert.
Demnach steht und fällt eine Haftung deinerseits damit, wie der Vertrag aussieht, den Du beim Verkauf mit ihm gemacht hast.
Aber lies selbst:

Zitat:
"[...]Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag ). Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (LG Dessau DAR 2003, 119, OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)

Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).

Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung. Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.[...] Zitatende

Quelle: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fah...geID=26895%230
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2005, 19:34   #3
Marantzpaul
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38 740i
Standard

Hallo Rudi,

vielen Dank für Deine Mühe.

Aber um diese Auszüge zu verstehen, muß man scheinbar schon Anwalt sein.

Meine Frau hat einen Vertrag unterschrieben, in dem steht, daß an dem Fahrzeug keine Schweiß- und Richtarbeiten durchgeführt wurden, weiterhin ihr keine versteckten Schäden bekannt sind.

Gruß Dieter
Marantzpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2005, 20:18   #4
E32E38
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von E32E38
 
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
Standard

Zitat:
Zitat von Marantzpaul
Hallo Rudi,

vielen Dank für Deine Mühe.

Aber um diese Auszüge zu verstehen, muß man scheinbar schon Anwalt sein.

Meine Frau hat einen Vertrag unterschrieben, in dem steht, daß an dem Fahrzeug keine Schweiß- und Richtarbeiten durchgeführt wurden, weiterhin ihr keine versteckten Schäden bekannt sind.

Gruß Dieter
Kurz gesagt, oder übersetzt vom obigen Text, da Du kein Fachmann bist (Privatperson) kann man Dich nicht haftbar machen, Du bist ja Laie, hast keine Ahnung, ausser man kann Dir nachweisen, dass Du es gewusst hast
E32E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2005, 23:05   #5
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Genau, so ist es, wenn du Privatperson bist, wird da nicht viel kommen und keine Linkereien im Vertrag stehen @Marantzpaul.
Ich denke, du kannst dich entspannen...

Geändert von rednose (13.03.2005 um 23:06 Uhr). Grund: Tippfehler (oder krumme Finger)
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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