BMW 7er, Modell E32 |
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27.10.2012, 07:37
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: E32-730i R6 (06.91)
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TÜV mit altem Fahrzeugbrief. Worauf muss ich achten ?
Guten morgen alle
Ich habe ein BMW e32 730i bj91 und leider war der Wagen 15 Jahre lang stillgelegt also habe ich einen alten fahrzeugbrief.
Also komme ich mal zum Punkt
Ich muss ja eine vollabnahme machen lassen,
kann ich die HU/AU bei einer normalen werkstatt machen lassen die HU/AU machen dürfen ?
Wenn ja was muss ich da noch beachten?
Muss ich erster den neuen Fahrzeugbrief beantragen
Oder wie läuft das ab ?
Danke im vorraus
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27.10.2012, 07:59
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#2
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Hallo,
du lässt ganz normal den "Großen" Paragraph machen. Wenn der TÜV seinen Segen gegeben hat, kannst Du zur Zulassungsstelle gehen und den Wagen zulassen, dabei bekommst Du ganz automatisch den "Neuen" Fahrzeugbrief.
Schöne Grüße
Horst
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27.10.2012, 08:04
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: E32-730i R6 (06.91)
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OkeY Brauch ich nur das formular was ich vom TÜV erhalte oder was brauche ih da noch bin Führerschein Neuling deshalb habe ich keine Ahnung hehe
Danke für deine Hilfe
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27.10.2012, 08:53
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Essen
Fahrzeug: E32-730i (08.92); E39 528i (04.96); E21 323i baur cabrio (02.80)
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Hallo,
mit dem alten Brief einfach zur HU fahren, auch in einer Werkstatt möglich wenn dort Dekra, TÜV oder so prüfen.
Danach mit dem hoffentlich bestandenen Bericht und Brief zur Zulassungsstelle und anmelden. Dort gibt es dann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Viel Erfolg!
Alfred
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27.10.2012, 09:02
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: E32-730i R6 (06.91)
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OkeY dankeschön also werde ich denke einfach mal versuchen hehe
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27.10.2012, 11:45
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2002
Ort: Groß Umstadt bei Darmstadt
Fahrzeug: E32-730i 91, Skoda Superb 2.0 TSI 4x4 Kombi, Audi A4 2.7 TDI Cabrio, 2 Audi A2, Mazda MX5 NA, VW 1302 Cabrio
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Um es noch mal ganz klar zu sagen:
Du brauchst nur eine ganz normale HU (§29 StVZO).
Vollgutachten (§21 StVZO) sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich.
Bis zum 1.4.2007 musste man immer zur Vollabnahme, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war.
Habe ich mich gerade letzte Woche schlau gemacht als ich mein 12 Jahre stillgelegtes 1302 LS Cabrio wieder auf die Strasse gebracht habe.
Geändert von Georgie (27.10.2012 um 12:00 Uhr).
Grund: StVZO statt StVO
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27.10.2012, 12:06
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Holzgerlingen
Fahrzeug: AUDI RS6 + 87er B12 Klon
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Und such Dir gleich mal einen guten Schrauber.
Nach 15 Jahren stillstand kommt sicher einges auf dich zu....
Frohes Schrauben.
alex
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27.10.2012, 12:15
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Ich Drücke die Daumen, dass er durchkommt. 15Jahre sind eine Lange Zeit.
TIPs generell:
- Inspektion machen, also Wasser, Öl (Motul oder LiquiMoly), Bremsflüssikleit, Filter (mindestens Öl und Luft), Neue Kerzen und Ventile einstellen
- ggf Verteiler wechseln
- ein Blick auf die Riemen werfen
- ein Blick auf die Reifen werfen, alte Reifen verursachen häufig Lackschäden
Es ist günstig dann den Wagen mit der roten Nummer mal ein paar Kilometer zu bewegen damit die Bremsen frei werden. Besonders die Handbremse mal ziehen und danach ggf neu Einstellen. Die mach seht häufig Probleme beim der HU.
Bei der AU aufpassen, wenn Du einen Automatik hast, der mag keine hohen Drehzahlen im Stand. Siehe hier:
http://www.bmw-e23-club.de/img/e23info/au-anweisung.jpg
- dann die übliche Chekliste: - Lenkradschloß, Tacho,
- rollen Gurte zurück, haben Gurte fasernden Abrieb?
- Frontscheibe, Scheibenwischer wischen sauber
- Rückspiegel ok?
- Risse/Sprünge in allen Lampenscheiben, Kondenswasser, beschlagene Refelktoren
- Funktion Lampen
- Funktion Kontrollleuchten
- Leutweitenregulierung
- Funktion Hupe, Lüftung
- Lenkung spielfrei
- Geradeausstellung Lenkrad
- Bremse Leitungen, Schläuche, Beläge, Scheiben, Manschetten i.O.
- Funktion Handbremse
- Reifen für TÜV, mind. 1,6mm und gleichmäßig abgefahren, Dimension richtig, Laufrichtung, Beulen, Schnitte etc
- Felgen ohne Kampfspuren
- Antriebswellenmanschetten
- Tonnenlager, Pendelstützen hinten und Stabimuffen ohne Risse
- Manschetten der Achsteile, Knochen, Pendelstützen vorne etc ohne Risse
- Radlager ohne Geräusche
- Achssteile spielfrei
- Rost, Tankbänder, Benzinleitungen,
- Dichtigkeit Getriebe, Differenzial, Motor, Servobehälter
- Auspuff dicht?
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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27.10.2012, 13:40
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: E32-730i R6 (06.91)
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Danke für die tips, werde sowieso das Auto mal hoch heben lassen von einem bekannten,der mir vorne neue Bremsscheiben drauf macht. Dan Sage ich ihn gerade er soll sich das Auto,mal richtig anschauen.
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27.10.2012, 14:17
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Du findest hier zu jedem Thema unter Tips und Ticks Rat und Tat.
Gerade bei den Bremsen kann man viel falsch machen.
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