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Alt 09.08.2014, 18:17   #51
Olli
fährt wieder 7er
 
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
... und jetzt bitte nicht das Maerchen vom Lichttechnischem Gutachten anfangen. Ich bin meiner Pflicht nachgekommen, diese vom TUEV begutchten und eintragen zu lassen, Basta. Damit bin ich aus der Fahrlaessigkeit raus.
Rüchdüch, illegale Gefälligkeits-Eintragungen sind regelmäßig vorsätzlich in die Papiere gekommen.

Aber wenn das Leben sonst keinen Thrill mehr bietet, dann bastelt man sich eben Gelegenheiten, bei welchen man anlässlich einer Kontrolle, einer HU und erst Recht wenn es hinten mal gekracht hat ein wenig zittern kann.

Olli
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Alt 09.08.2014, 21:16   #52
Kuni78
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 27.03.2013
Ort: Leipzig
Fahrzeug: 750i xDrive 10/2017
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Tja die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenns illegal ist wirds durch eine gefälligkeitseintragung immer noch nicht legal. Du kannst mir glauben ich hab in meinen jungen Jahren viel lehrgeld diesbezüglich bezahlt. Die cops kennen sich absolut gut aus.
Aber wie heißt es so schön. Jedem das seine.
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Alt 12.08.2014, 00:46   #53
Raffael@735i
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@ Olli & Kuni

Lol ... ein Pruefer kann immer nach eigenem Ermessen was eintragen, auch wenn es nicht der "Norm" entspricht ... dazu braucht es gesunden Menschenverstand, und keine Paragraphenreiter wie hier im Forum

Ich kenne werder den TUEV Pruefer, noch habe ich was extra drauf bezahlt

Man muss nur mit die Leute Reden ... aber wem sage ich das



Viele Gruesse

Raffael
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2014, 06:24   #54
McClane
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Reichlich viel dummes Zeug, aber was soll man erwarten. Das deutsche Recht ist eben kompliziert.
Daher rate ich vor solchen Staements immer gerne zur Mäßigung.
Oder einfacher ausgedrückt: wenn man keine Ahnung hat...
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Alt 12.08.2014, 07:27   #55
Raffael@735i
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Breites Grinsen

War ja klar das sich der Forumspolizist zu Wort meldet

Ach John ... gut das in anderen Laendern die Cops noch Verbrecher jagen ... In Deutschland beschaeftigen Sie sich mit anderen Sachen

Aber nur mal so am Rande ....

1. In der Oldtimer Szene werden regelmaessig Rueckleuchten nachgegossen, weil es einfach keinen Ersatz gibt, kommisch ... interssiert auch keinen ob zu 100% legal. Wird akzeptiert, ist einfach so

2. Bei vielen US Fahrzeugen werden Rueckleuchten ohne E Pruefzeichen eingetragen und geduldet, Baujahrabhaengig sogar mit roten Blinkern

Komisch gell?

Ja, mit Sicherheit kann man leider uns Deutschen schoen das Geld aus der Tasche ziehen...
Nun ... sollte mir ja egal sein, mich betrifft es ja nicht

Und John ... was Du mir raten tust ist mir so pumpe, ich habe nicht nach Deinem Rat gefragt.

In diesem Sinne....

Raffael

Geändert von Raffael@735i (12.08.2014 um 07:39 Uhr). Grund: Buchstaben vergessen :-)
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Alt 12.08.2014, 07:30   #56
McClane
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Exakt.
Pumpe.

Wundert mich nicht, da du es ja nie besonders genau genommen hast mit Recht und Gesetz.

Aber das (und du) interessiert auch mich nicht sonderlich.
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2014, 07:32   #57
Raffael@735i
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Warum ein neues Profil eigentlich?
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2014, 08:18   #58
Olli
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
ein Pruefer kann immer nach eigenem Ermessen was eintragen, auch wenn es nicht der "Norm" entspricht ... dazu braucht es gesunden Menschenverstand, und keine Paragraphenreiter wie hier im Forum
Wozu aufwendige Prüfverfahren mit Lux, dB(A) oder sonstwas, ob diese oder jene Norm eingehalten wird - ein lässiger Blick des Prüfers reicht doch.
Daher können wir sämtliche "Normen" auch getrost abschaffen, denn allein die Prüfer sind .. ja, quasi die Abnahme-Götter?

Am End´ glaubt das jemand...

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2014, 16:26   #59
McClane
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
@ Olli & Kuni

Lol ... ein Pruefer kann immer nach eigenem Ermessen was eintragen, auch wenn es nicht der "Norm" entspricht

Viele Gruesse

Raffael
Rückleuchten sind nach § 22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung gilt für die Leuchte im zuvor abgenommenen Zustand.
Jedwede Veränderung führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit dann unweigerlich zum Erlöschen der BE.
Ein Prüfer des TÜV ist nicht ermächtigt, eine neue Bauartgenehmigung, hier die für eine in der Bauart durch Folie veränderte Rückleuchte, zu erteilen - das darf ausschließlich das KBA.

Olli, ich glaube nicht, dass die Meinung von Raffael für jemanden, der einigermaßen was in der Birne hat, von Relevanz ist.
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2014, 16:48   #60
Raffael@735i
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Na klar, Ihr habt Recht und ich meine Ruh

Gegen zwei Beamte komme ich einfach nicht an

Wie kann es sein das ganz viele Rueckleuchten ohne Pruefzeichen etc. eine Ausnahmegenehmigung bekommen, siehe oben?
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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Stichworte
folieren, rückleuchten, scheinwerfer, tönen


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