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BMW 7er, Modell E38
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Alt 01.07.2006, 22:45   #1
drmulthc
Mitglied
 
Registriert seit: 23.10.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: E39 540iA M-Sport + E36 323ti Compact L
Standard Gas-Tank im Kofferraum... Abstand zur Rückbank...?

Hallo,

dank den guten Informationen im Forum habe ich mich entschieden eine Prins VSI in meinen 540i einbauen zu lassen.

Da ich im Monat etwas über 4000 Kilometer fahre habe ich mich für eine Doppel-Tank-Anlage entschieden.

Jetzt hat mein Umrüster mir erzählt, dass der Zylindertank im Kofferraum mindestens 10cm von der Rückbank (oben gemessen) entfernt sein muss. Das sei vom TüV so vorgeschrieben.

Ich möchte natürlich so viel Kofferraum wie möglich erhalten. Daher wüsste ich gerne, ob das jemand bestätigen kann.


Vielen Dank
drmulthc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2006, 23:07   #2
eddi79
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von eddi79
 
Registriert seit: 21.02.2004
Ort: Grafenau
Fahrzeug: BMW 740i 4.4 ICOM JTG Flüssiggaseinspritzung (M62-Motor)
Standard

Hab ich noch nie gehört - was soll das bringen. Frag mal im Autogasforum Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.autogas-forum.de da gibts sicher schnelle hilfe, sind ja nur Gaser drin :-)
eddi79 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2006, 07:29   #3
drmulthc
Mitglied
 
Registriert seit: 23.10.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: E39 540iA M-Sport + E36 323ti Compact L
Standard

Für alle Interessierten:

Ich habe inzwischen mit verschiedenen TüV-Stellen telefoniert:

- Tüv Rheinland: Eine interne ermessenslenkende Vorschrift schreibt diese 10cm Abstand vor. Begründung ist, dass der Tank bei einem Unfall gegen die Rückbank gedrückt wird und so zu Rückenschädigungen derjenigen Mitfahrer führen kann, die auf der Rückbank sitzen.

- Tüv Bochum: Entscheidend ist allein das Tankgutachten.

- Tüv-Nord (Stabsstelle Hannover): Abstand nicht unbedingt erforderlich. Jedoch darf kein Zylindertank in einem Kofferraum mit umklappbarer Rückbank montiert werden, da der Kofferraum dann zum Innenraum zählt. Hier müsste zuerst eine Alu-Platte zum Abschluss des Innenraums eingebaut werden. Für den Radmuldentank gilt dies nicht, da er nach unten entlüftet wird und zudem einen gasdichten Deckel hat.

Die internen Vorschriften wollte "natürlich" niemand herausgeben.

Zusammenfassend: Mal "hü" - Mal "hott"... Einfach mal nach Gutdünken entscheiden... Vermutlich würde ich noch soviele verschiedene Auskünfte erhalten wie ich Abnahnmestellen anrufen würde.

Maßgebend ist wohl allein die Entscheidung des Tüv-Prüfers bei der Eintragung. Dieser hat als sog. Beliehener ja entsprechendes Auswahlermessen. Im Hinblick auf mögliche Ersatzansprüche eines Geschädigten aus § 839 BGB iVm Art. 34 GG (Amtshaftung) gegen den Tüv auf Schandensersatz und eventuelle strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen, wenn der Tüv die Anlage falsch abnimmt, sind die internen Vorschriften für die individuelle Exculpation des Betroffenen Prüfers natürlich von großem Interesse, so dass sich dieser möglichst daran hält.

Letztlich find ich es (Entschuldigung) "zum Kotzen", dass die verschiedenen zuständigen Organisationen wie Tüv und Dekra hier nicht einheitliche Richtlinien erarbeiten.

So bleibt mir nur auf den Zylindertank zu verzichten, oder beim Tüv den Wagen vor dem Einbau vorzuführen und diese Fragen schriftlich klären zu lassen - Was ein Theater.

Ich hab mich jetzt schon redlich bemüht irgendwo im Internet diese internen Tüv-Vorschriften zu finden - lieder Fehlanzeige.
drmulthc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2006, 07:42   #4
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von drmulthc
- Tüv-Nord (Stabsstelle Hannover): Abstand nicht unbedingt erforderlich. Jedoch darf kein Zylindertank in einem Kofferraum mit umklappbarer Rückbank montiert werden, da der Kofferraum dann zum Innenraum zählt. Hier müsste zuerst eine Alu-Platte zum Abschluss des Innenraums eingebaut werden. Für den Radmuldentank gilt dies nicht, da er nach unten entlüftet wird und zudem einen gasdichten Deckel hat.
Hi !
Obiges Statement vom TÜV-Nord ist auch überraschend (um nicht zu sagen blödsinnig), was hat das damit zu tun das der Kofferraum bei umklappbarer Bank zum Innenraum gehört ?
Bei einem VW Bus Caravelle oder Camper bekommt man auch einen 180l Zylinder-Gastank hinter den Frontsitzen (also im Innenraum) eingetragen...
Wenn der Tank vernünftig und sicher befestigt ist und nach den sonstigen gültigen Vorgaben eingebaut wurde, spricht da nichts gegen.

Zudem kann der TÜV sich seine Gesetze nicht selbermachen, es gelten die gesetzlichen Vorgaben und da gibt es meines Wissens nach solche Vorgaben wie Aluplatte hinter der Rückbank oder 10 cm Abstand vom Zylinder nicht.
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2006, 07:57   #5
drmulthc
Mitglied
 
Registriert seit: 23.10.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: E39 540iA M-Sport + E36 323ti Compact L
Standard

Das dumme ist ja, dass der TüV eben einen solchen Spielraum hat. Wenn der Tüv-Prüfer meint, dass der Tank so nicht eingetragen werden darf, dann ist das so. Es ergeht dann ein feststellender Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG). Ich kann dann entweder zig Tüv-Stationen anfahren oder Widerspruch bzw. Verpflichtungsklage auf Abnahme erheben.

Hier prüft das Verwaltungsgericht aber nur, ob der Tüv-Prüfer seine Ermessensgrenzen überschritten hat oder mit unbestimmten Rechtsbegriffen auf der Tatbestandsseite der Norm richtig hantiert hat. Ob er also z.B. willkürlich gehandelt hat oder gegen geltendes Recht verstößt. Die StVZO ist hier ja recht schmallippig.

Das Ganz hängt wohl auch noch mit der R115 Richtlinie der EG zusammen, die ab dem 01.04.2006 die Voraussetzungen für den Autogas-Umbau regelt. Diese Richtlinie muss als sekundärens Gemeinschaftsrecht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Zu klären ist für mich also, was genau in dieser Richtlinie steht, und ob die Umsetzung in deutsches einfaches öffentlches Recht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Schauen wir mal, was dabei so rauskommt...

Ich hab nur eigentlich keine Lust/Zeit mich damit zu beschäftigen....
drmulthc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2006, 18:48   #6
GraueEminenz
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: Schwäb. Alb
Fahrzeug: E38-740iA (03.98) - seit 10/2007 Prins VSI (LPG): vorher ICOM JTG
Standard

Hallo,

ich gebe mal meinen Senf auch noch dazu:
In meinem Sternträger wurde 2001 eine Gasanlage eingebaut. Ein 230 TE (Kombi), bekam dabei einen 120 Liter Zylindertank von Stako rechts im Laderaum längs eingebaut.
Zur Rücksitzbank noch ca 5 cm Luft (da stecke ich immer die Tasche mit den Schneeketten dazwischen im Winter), nach hinten zur Heckklappe noch ca. 15 cm.
Die Leitungen vom Tank und auch die "Entlüftung" des Multivalve werden über Schläuche nach außen geführt.

Wenn mir hinten einer reindonnert, dann wird es hinten rechts auf der Rückbank bestimmt "enger", als wenn ich einen quer eingebauten Zylindertank direkt an der Rückbank festgeschnallt hätte.

Die Abnahme und Eintragung hat damals der Einbauer machen lassen; für den Stako-Tank mußte damals sogar noch eine Bescheinigung geordert werden, da er nach einer damals neuen EU-Norm gefertigt wurde, die in der DIN noch nicht abgedeckt war, als EU-Recht aber die nationalen Vorschriften brach, das FAX von Stako wurde anstandslos akzeptiert.

Soviel zum Thema Ermessensspielraum.
Wenn der Prüfer den Einbaubetrieb und dessen Arbeit schon kennt, dann akzeptiert der eher etwas, als wenn ein "Laie" vorbeikommt, der etwas von einem unbekannten Einbauer vorstellt.

Mein System im Sternträger hat mir jedenfalls seither keine Probleme gemacht.

Viel Grüße
GraueEminenz
GraueEminenz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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