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Alt 08.04.2010, 19:43   #1
7erthebest
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 27.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
Standard Autoverkauf und Fragen...

Hi,

Was muss ich beachten beim Autoverkauf??

Was muss ich ihm mitteilen??

Hat er ein Rückgaberecht??

gruß
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Alt 08.04.2010, 20:27   #2
E66-Fan
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Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Du solltest resp. musst die Gewährleistung ausschließen.

Druck den Kaufvertrag vom ADAC aus; der sollte in jedem Fall "wasserdicht" sein.
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 20:42   #3
7erthebest
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 27.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
Standard

hat er kein rückgaberecht als privater?

wie ist es beim autohaus????
7erthebest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 20:46   #4
E66-Fan
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Registriert seit: 20.07.2005
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Ein gesetzlich geregeltes "Rückgaberecht" gibt's sowieso nicht.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 20:48   #5
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Hallo,

wenn das Auto auf eine Firma zugelassen ist, dann hat der Käufer Gewährleistung, egal was für einen Vertrag du ausdruckst und egal was für eine Firma es ist.

Schöne Grüße
Horst
__________________
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 20:53   #6
7erthebest
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 27.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
Standard

hi, nein bin privat.

rückgaberecht wegen mängel??? hatte ja öfter hifi probleme, wenn beim käufer am nächsten tag was net geht???

ok, unfälle müssen angegeben werden...

gruß
7erthebest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 21:01   #7
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Ich schließe aus dem letzten Beitrag, dass du dem Käufer nichts von dem "Audiodefekt" erzählen willst!?
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 21:08   #8
7erthebest
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 27.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
Standard

hi,

nein so ist das nicht

aber leider hatte ich dauernd was an den hifi komponenten und airbagstörungen.

ich meinte halt falls was ist - genug technik ist ja verbaut

gruß
7erthebest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 21:18   #9
andreas4
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von andreas4
 
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: 745i
Standard

Du solltest einen vorgedruckten Kaufvertrag verwenden, zB den vom ADAC.

Du solltest in jedem Fall die Sachmängelhaftung explizit ausschließen (sonst musst du evtl. auch als Privatperson haften)

Ferner darfst du einen dir bekannten Mangel nicht arglistig verschweigen. Im Zweifel lieber dazuschreiben: "Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass ..."
andreas4 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2010, 08:24   #10
el muerto
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Munich
Fahrzeug: E70/2008 3sD - Mustang Mach1 1972 429 Big Block
Standard

So nebenbei Firmenwagen vom Firmeninhaber an Firmen verkaufen!

Das ist dann das selbige wie Privat zu Privat Gewährleistung entfällt.

Und wenn der Wagen in einem Zustand Checkheft und oder keine Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufes aufweist ist alles in Ordnung.

z.B. frischen TÜV und Asu machen...so einen Zettel keine Mängel sind auch was Wert. Dazu noch eine aktuelle Durchsicht vom Freundlichen.

Das macht sich immer gut ehrlicher geht es nicht. Solange man nicht jemand bestochen hat

Ob du ihm antwortest wie Zufrieden zu warst ist dein Bier :-)



Gruß

el
el muerto ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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