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08.06.2012, 02:20
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#1
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!!! \/12 Enthusiast !!!
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.03.2009
Ort: Sachsenring
Fahrzeug: Als Chauffeur immer wieder andere
eBay-Name: and87cruiser
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Das niedrigste Auto der Welt
Fahrzeuge | Sky Automobile
Mini mal anders^^
darf man denn das hier fahren???
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Freude am Fahren
Zensur, ist auch eine Art Diktatur.
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08.06.2012, 18:43
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.07.2010
Ort: Halle
Fahrzeug: 735iA (04.00), BRC LPG
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Laut Beschreibung beträgt die Bodenfreiheit 2,5 cm, alleine das ist in K.O. Kriterium für eine Zulassung. Und wenn man genauer hinsieht, wird man sicherlich noch viele andere Punkte finden, die gegen einen legalen Gebrauch auf deutschen Straßen sprechen.
Ansonsten: Sehr originell das Teil.
__________________
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10.06.2012, 06:27
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#3
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von BMW-Fahrer-80
Laut Beschreibung beträgt die Bodenfreiheit 2,5 cm, alleine das ist in K.O. Kriterium für eine Zulassung. .
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Wer sagt das bzw. wo steht das drin?
Gruss
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10.06.2012, 06:51
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#4
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Wer sagt das bzw. wo steht das drin?
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Der TÜV. Allgemein halten sich alle Prüforganisationen wohl an die Regelung des „VdTÜV Merkblatt 751“. Darin steht in Anhang II, Absatz 5.1.9:
"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
Die STVZO macht in §30 nur ein paar allgemeine Angaben, die zumindest eine Beschränkung der Bodenfreiheit nahelegen.
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10.06.2012, 07:05
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#5
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Das ist eine reine Empfehlung, sonst nichts Es gibt zig Fahrzeuge die die o.g. Auflage nicht schaffen, und trotzdem legal im Starssenverkehr bewegt werden.
Dieses "Maerchen" mit 11cm war schon immer da, und wird wohl nie aufhoeren
Alleine der Text ist auch lustig, d.h. ja wenn meine Ooelwanne vorbei geht ist das OK, wenn ich aber mit meinen sagen wir mal Querlenkern aufsetze, ist das auch OK, da diese ja weiter wie 800mm vor der Mitte aus sitzen?
Gruss
Bodenfreiheit ? Wikipedia
WIKIPEDIA :-)
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
In Österreich hat das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine gleichlautende Zulassungbestimmung verbindlich in Kraft gesetzt mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000.
Geändert von knuffel (10.06.2012 um 16:32 Uhr).
Grund: Völlig überflüssiges VOLL-Zitat entfernt
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10.06.2012, 07:11
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#6
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt,[/b] jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
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...nichts anders habe ich geschrieben
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10.06.2012, 07:19
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#7
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Ich kann Dir nur sagen das mein 1303 Kaefer keine 11cm mittig an der Oelwanne hatte, und ich keinerlei Probleme bei diversen Kontrollen, TUEV Terminen hatte.
Es gibt halt noch Pruefer/Polizisten mit Leidenschaft
Das o.g. Fahrzeug hat sowieso nichts auf eine oeffentlichen Strasse zu suchen
Gruss
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10.06.2012, 12:54
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#8
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Ich kann Dir nur sagen das mein 1303 Kaefer keine 11cm mittig an der Oelwanne hatte, und ich keinerlei Probleme bei diversen Kontrollen, TUEV Terminen hatte.
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Das kann ich wohl bestätigen, allerdings sind etwas unter 11 cm eben nicht die 2,5 cm aus obiger Anfrage. Die würden hier in D niemals zugelassen, da so ein Teil schon an so manchem Kanaldeckel hängenbleiben würde. Mit so einem Mobil kann man an einem Flugplatzrennen teilnehmen, aber nicht gefahrlos am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wie Du schon richtig schreibst.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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10.06.2012, 21:50
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Und nun lesen wir nochmal ganz genau:
Zitat:
Zitat von ramsesp
"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
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Tiefer gelegt ist das verlinkte Fahrzeug ja nicht sondern es ist "ab Werk" so tief.
Hier bei uns um Kaff fährt ab und zu einer mit nem Kart durch die Gegend.. das Ding hat garantiert auch deutlich weniger als 11cm Bodenfreiheit und hat ein normales Kennzeichen mit TÜV-Plakette drauf.
Ob das verlinkte Fahrzeug aber alle wirklich vorgeschriebenen Eigenschaften besitzt wäre dann mal zu prüfen.
Wie ist das eigentlich: wenn si ne Karre bei den Insela**en äh Engländern den amtlichen Segen bekommen hat muss es dann nicht auch in Deutschland auf Antrag zum Straßenverkehr zugelassen werden ?
Schließlich könnte so ein Tommy ja auch mal von der Insel damit rüber gefahren kommen und mit englischem Nummernschild hier rumgurken
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10.06.2012, 23:46
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#10
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Wie ist das eigentlich: wenn si ne Karre bei den Insela**en äh Engländern den amtlichen Segen bekommen hat muss es dann nicht auch in Deutschland auf Antrag zum Straßenverkehr zugelassen werden ?
Schließlich könnte so ein Tommy ja auch mal von der Insel damit rüber gefahren kommen und mit englischem Nummernschild hier rumgurken
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Ein komplexes Thema. Eine ausländische Zulassung bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass der Wagen auch hier zugelassen werden darf. In "groben Zügen" muss auch ein ausländisches Auto in etwa unseren Zulassungsvorschriften entsprechen. Extreme Fahrzeuge können also durchaus Probleme mit der Rennleitung bekommen.
Übrigens hatten wir ja bis vor ein paar Jahren Tausende von stationierten Soldaten, deren Autos teilweise auch in den jeweiligen Heimatländern zugelassen waren (es gab ja besonders viele Amis). Nachher war es so, dass diese Ami-Autos den deutschen Zulassungsvorschriften entsprechen mussten und sie waren danach auch meist hier zugelassen (gab ja typische Kennzeichen dafür).
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