VIN Decoder |
|
Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
Dies ist ein Service des externen Anbieters etkbmw.com. Es kann keine Garantie für Funktion und Inhalt des Dienstes gegeben werden.
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
08.05.2003, 18:01
|
#2
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
|
Hi,
das Thema wurde hier im Forum schon so ausführlich besprochen. Solltest einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Aber soviel, die Gewährleistung bringt dir nur sehr wenig. Sie gilt nur für den ersten Tag der Übernahme des Fahrzeuges. Alle Mängel die nach diesem Tag neu auftreten, fallen nicht unter die Gewährleitung.
Also Fahrzeuge immer mit EuroPlus kaufen.
Gruß Richy
|
|
|
08.05.2003, 18:52
|
#3
|
Gast
|
da hast Du mit Sicherheit recht
Aber ich interessiere mich für einen E32 730iA und diese Fahrzeuge sind einfach zu alt oder/und haben zu viele Kilometer auf der Uhr. Jeder BMW Händler hat zu mir bis jetzt das Gleiche gesagt:
"EuroPLUS ist leider nicht möglich"
Es ist zum Heulen
|
|
|
08.05.2003, 20:33
|
#4
|
the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
|
Richy
|
|
|
08.05.2003, 21:16
|
#5
|
Gast
|
was ist denn zutreffend?
bitte klär mich auf????
achso, hätt ich fast noch vergessen. Ich mit der Suchfunktion dieses Thema gefunden hier im Forum, aber ich konnte aus diesen sehr Beiträgen eben keine Eindeutige Aussage herauslesen. Sorry
;-)
[Bearbeitet am 8.5.2003 um 21:18 von kosakenzipfel]
|
|
|
09.05.2003, 08:45
|
#6
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
|
Tja, das sehe ich aber anders. Und es steht ja eindeutig in den Gesetzestexten:
Der Händler haftet nur für Schäden, die bis zum Tage der Übergabe existieren. In den ersten 6 Monaten muß der Händler nachweisen, daß der Mangel noch nicht existiert hat, nach den 6 Monaten muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf existiert hat.
Wenn der Wagen also 1 Woche später einen Defekt bekommt, der noch nicht beim Kauf existiert hat und auch kein Folgeschaden ist, dann haste nichts von der Gewährleistung.
Meiner Meinung nach völlig für die Katz.
Gruß Richy
|
|
|
09.05.2003, 20:25
|
#7
|
the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
|
Richy
Zitat:
Sie gilt nur für den ersten Tag der Übernahme des Fahrzeuges. Alle Mängel die nach diesem Tag neu auftreten, fallen nicht unter die Gewährleitung.
|
genau das hatte ich gemeint. jetzt stimmts ja auch. das oben war bullshit, mit dem einen tag.....
gruss jürgen
[Bearbeitet am 9.5.2003 um 20:26 von JB740]
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|