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Alt 19.01.2012, 07:48   #1
mausi
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von mausi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: E66-730ld
Standard MPR-Garantie - CD-Wechsler/Steuereinheit mit drin?

Hallöchen zusammen,

ich hab mich jetzt schon so durchs Internet gesucht aber wirklich fündig wurde ich nicht. Die Garantiebestimmungen beschreiben ja auch Ausschlüsse aber ob es drunter fällt. Puh schwer zu sagen.

Vielleicht weiß von euch ja wer was mehr.

Ich habe letztes Jahr im Mai einen gebrauchten 730ld (E66) erworben direkt beim BMW-Händler, der Händler selbst war auch der Erstbesitzer des Fahrzeuges. Bei Übernahme war der CD-Wechsler in Ordnung, nun hatte er immer öfter Aussetzer, sprich er hat mitten im Lied entweder abgebrochen und das nächste Lied angespielt oder er hat abgebrochen und gar nichts mehr gemacht. Nun sind wir auf dem Stand, dass der CD-Wechsler nicht mehr erkannt wird. Ob es nun am CD-Wechsler liegt oder an der zentralen Steuereinheit kann ich natürlich nicht sagen. Das konnte mir ohne den Ausbau des CD-Wechslers bislang noch keiner und ich wollte noch nicht ausbauen lassen bevor ich nicht die Kostenregelung kenne. Zusätzlich zum nicht mehr Auffinden des CD-Wechslers habe ich ein Klopfen der linken hinteren Box welches immer beim Musik hören auftritt unabhängig davon ob aus CD-Wechsler, CD, Radio, es ist immer da.

Laut Garantie heißt es:
Garantiert wird die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Teile mit nachstehenden allumfassenden Ausschlüssen:
- Ausstattung: verchromte Teile, Zierleisten und Innenausstattung, Polsterung
=> da zähle ich es nicht wirklich drunter
....
- Navigationssysteme, Autoradios, Antennen, etc. sofern sie nicht vom Hersteller bezogen und/bzw. eingebaut wurden
=> da würde ich es drunter zählen und zwar sowohl die Steuereinheit als auch den CD-Wechsler und nachdem ich das Fahrzeug von BMW bezogen habe und alles Originalteile sind müsste der Ausschluss in dem Fall ja nicht greifen sondern eher die Garantie

Aber ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet und hab davon echt keine Ahnung. Die Zeit beim Händler vorbeizudüsen hatte ich bisher leider noch nicht das wird wohl auch noch 2-3 Wochen auf sich warten lassen müssen aber vielleicht kann mir so ja auch wer ne Aussage geben.

Dankeschön!
__________________
Nichts in der Welt ist so ansteckend wie Gelächter und gute Laune - Charles Dickens


(links E65 VFL 730d - peetee, rechts E66 FL 730ld - mausi)
mausi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2012, 21:43   #2
Peter M.
Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 24.04.2010
Ort: Köln
Fahrzeug: E32-740i (12/92)
Standard

Ich bin ebenfalls der Meinung, daß der aufgetretene Defekt unter die Garantie fällt und somit durch diese abgedeckt ist.

Neben dieser vertraglich vereinbarten Garantie und unabhängig von dieser besteht jedenfalls gegenüber Privatleuten (= Verbrauchern) die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Dieser haftet dem Käufer dafür, daß der Kaufgegenstand - hier ein gebrauchter Pkw - zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Dies gilt auch für Mängel, die - wie hier - erst nach einiger Zeit hervortreten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe, so wird nach dem Gesetz vermutet, daß die Sache bereits bei Gefahrübergang ( also regelmäßig der Übergabe) mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar. Dies trifft hier jedoch wohl kaum zu.

Ich würde deshalb alsbald bei dem Verkäufer vorstellig werden und den Mangel anzeigen. Falls die Funktionsstörungen bereits innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten sind, würde ich auch dies aus den genannten Gründen ausdrücklich erwähnen. Zugleich würde ich aber auch darauf hinweisen, daß die Beseitigung dieses Mangels durch die Garantie gedeckt zu sein scheine.

Der Verkäufer wird sich dieser Einschätzung aller Voraussicht nach anschließen, zumal die Kosten der Mängelbeseitigung dann nicht von ihm, sondern von der MPR-Garantie-Versicherung zu tragen sind. Er kann in einem solchen Fall regelmäßig die Reparatur gegenüber der Versicherung abrechnen und behält zugleich noch eine zufriedene Kundin. Was will man mehr?
Peter M. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2012, 07:36   #3
mausi
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von mausi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: E66-730ld
Standard

Dankeschön, dann steh ich schonmal nicht alleine mit meiner Meinung.

Innerhalb von 6 Monaten sind zwar schon Störungen aufgetreten aber das war, dass mal ein Lied mittendrin stoppte und das Nächste begann. Hatte aber keine Regelmäßigkeit und war nicht häufig, so dass ich da auch nichts gesagt habe. Erst im 7.en Monat war es dann dauerhaft so.

Leider zeigt der Kilometerstand mehr als 100.000 km, was er allerdings auch schon bei der Übernahme gezeigt hat und daher leistet die Garantie wohl keine 100 % sondern nur 80 % aber das wäre ja schonmal besser als nichts.

Beim "Freundlichen" war ich die Tage jetzt mal, war aber eher enttäuscht über das Gespräch und werde mir überlegen hierzu nochmal zu nem anderen Händler zu gehen als zu dem wo ich den Wagen her habe. Zum Einen hieß es, dass sie es auch nicht wissen ob es drin wäre da müssten sie selbst wo anrufen und nachfragen in meinem Fall, dann hieß es das mit den 100.000 km. Dann ging es noch weiter, Erstattung wohl ja aber NUR wenn es dann eben auch wirklich das Teil wäre. Ja bitte wie? Wenn es nicht der CD-Wechsler ist dann ist es die Steuereinheit oder ein dazugehöriges Teil, an irgendwas von den Dingern muss es ja liegen wenn es dann urplötzlich nimmer geht und wenn dann ist ja alles mit in der Versicherung drin. Jaaaaa ne wollen sie sich erst anschauen, wissen sie alles nicht und überhaupt können sie sich das ja gar nicht vorstellen, dass ein CD-Wechsler nicht mehr erkannt wird ohne dass man dran rumgepfuscht hat.

Pfusch wenn man ein Magazin einschiebt so wie es eingeschoben werden soll. Ich weiß jetzt nicht ob man den normalen Gebrauch als Pfusch bezeichnen kann. Von daher werde ich wohl noch nen anderen Händler aufsuchen mit dem ich früher gute Erfahrungen gemacht habe und bei dem man auch ernst genommen wird mit Problemen.

Problem ist am Ende dann nur, dass der Kostenvoranschlag beim ausliefernden Händler erfolgen muss also muss ich doch wieder zu dem weniger Freundlichen.
mausi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2012, 10:39   #4
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erfly
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Also mein Wechsler war auch defekt und wenn man im Forum mal quer liest, findet man einige, die das haben oder mit anderen Worten: Der Wechsler im E65 geht öfter mal kaputt und dann wird der auch nicht mehr erkannt.

Aber wo ist jetzt das Problem? Lass dir von BMW einen Kostenvoranschlag für den Tausch des Wechslers geben, den faxt du zusammen mit einem kurzen Schreiben an die Garantieversicherung und die schicken dir dann eine Freigabe oder lehnen das ab. Aber normalerweise sind solche Elektronikbauteile mit drin. Dann mit Freigabe das Teil reparieren lassen und fertig. Evtl. kann sogar dann der BMW Händler direkt mit der Versicherung abrechnen.
Und es heißt zwar immer, man soll erst beim Händler wo man gekauft hat die Sache begucken lassen, aber eigentlich sind die Garantieversicherungen da nicht so. Für die kann es ja egal sein, wer das am Ende repariert.

Der Wechsler kostet ca. 350-400 EUR wovon dann 80% deine Versicherung trägt wegen deiner 100.000 KM und die Lohnkosten werden normalerweise voll übernommen (ca. ne Stunde schätze ich).
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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