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Ort: München
Fahrzeug: 730i V8 (E32), 735i(E32), 750i(E32)
Zitat:
Original geschrieben von 730SN
Ach so mal am Rande ich hab noch nen satz fast neuer Winterreifen auf Stahlfelge 7x15 liegen so mal als nebenbemerkung
Marco
...ja, und wie ich das sehe, darf man die auch durchaus auf dem 750i montieren. Damit macht man sich in keiner Weise eines Vergehens gegen die StVZO schuldig. In meinen Fzg.-Schein steht jedenfalls nicht drin, dass es Alu-Felgen sein müssen. Nur gibt BMW eben nicht sein o.k. dazu. Also, wenn es einen Unfall gibt, weil die Bremsen versagt haben, ist zumindest BMW aus jeglicher Produkthaftung raus...
Welche Folgen es haben könnte, wenn man eine nicht vom Werk freigegebene Felge fährt, die aber von der Größe her passt, weiß ich nicht, ist mal 'ne Frage für die Rechtsexperten...
Gruß,
Christian.
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Ich fahre keinen Kombi. Denn wahrer Luxus ist es, sich den Kühlschrank liefern zu lassen.
Original geschrieben von 730SN
Ach so mal am Rande ich hab noch nen satz fast neuer Winterreifen auf Stahlfelge 7x15 liegen so mal als nebenbemerkung
Marco
...ja, und wie ich das sehe, darf man die auch durchaus auf dem 750i montieren. Damit macht man sich in keiner Weise eines Vergehens gegen die StVZO schuldig. In meinen Fzg.-Schein steht jedenfalls nicht drin, dass es Alu-Felgen sein müssen. Nur gibt BMW eben nicht sein o.k. dazu. Also, wenn es einen Unfall gibt, weil die Bremsen versagt haben, ist zumindest BMW aus jeglicher Produkthaftung raus...
Welche Folgen es haben könnte, wenn man eine nicht vom Werk freigegebene Felge fährt, die aber von der Größe her passt, weiß ich nicht, ist mal 'ne Frage für die Rechtsexperten...
Original geschrieben von 730SN
Ach so mal am Rande ich hab noch nen satz fast neuer Winterreifen auf Stahlfelge 7x15 liegen so mal als nebenbemerkung
Marco
...ja, und wie ich das sehe, darf man die auch durchaus auf dem 750i montieren. Damit macht man sich in keiner Weise eines Vergehens gegen die StVZO schuldig. In meinen Fzg.-Schein steht jedenfalls nicht drin, dass es Alu-Felgen sein müssen. Nur gibt BMW eben nicht sein o.k. dazu. Also, wenn es einen Unfall gibt, weil die Bremsen versagt haben, ist zumindest BMW aus jeglicher Produkthaftung raus...
Welche Folgen es haben könnte, wenn man eine nicht vom Werk freigegebene Felge fährt, die aber von der Größe her passt, weiß ich nicht, ist mal 'ne Frage für die Rechtsexperten...
Gruß,
Christian.
@christian;
Welche Folgen es haben könnte, wenn man eine nicht vom Werk freigegebene Felge fährt, die aber von der Größe her passt, weiß ich nicht, ist mal 'ne Frage für die Rechtsexperten...
...da dürfte man so einiges nicht fahren, wenn man auf den Segen der weiss-blauen aus Munic warten würde !, ausserdem würden sich in dem Moment sämtliche Einzelabnahmen erübrigen.
Was grundsätzlich ist; durch eine Einzelabnahme erhälst du halt eine Betriebserlaubnis, die widerum wichtig für den Versicherungsschutz ist.
Zitat: Wenn eines Tages die Welt explodieren sollte, lautet der letzte Satz eines Experten "Das ist Technisch absolut unmöglich" ; Sir Peter Ustinov.
Habe mir diese Woche 4 Alufelgen 225/60 R15 mit Winterreifen 4mm für 33,50€ bei EBay geschossen zuzüglich 47€ Versand.
Und im Sommer 4 Tellerminen für 40€ ohne Reifen gekauft.
du hast 205er reifen auf einem 750er ??? hat es da probleme beim tüv gegeben ???
mfg
@ Schnitzer S7;
...nein, hat es nicht, bin hingefahren mit 2 Räder im Kofferraum ( Stahlfelgen 7Jx15 H2 mit Reifen 205/65 R15 94T M&S) und hab einfach gesagt, dass ich gerne diese Rad-Reifenkombination eingetragen hätte; der Prüfer bemerkte auch sofort, dass auf dem E32 740 und 750 üblicherweise keine Stahlfelgen seitens BMW freigegeben wären, jedoch von der Felge, was Tragfähigkeit und Wärmeableitung betrifft keine Bedenken von der Technischen Seite bestünden; ausserdem wäre der Reifen mit der Grösse 205/65 R15 94T auch vom Lastindex ausreichend ( ZGG. 750 Highline2380Kg : 4 = 595 Kg; Lastindex 94 = 670 Kg) Lastindextabelle .
Die Winterräder wurden dann auch einmal vorne und hinten montiert, um die Freigängigkeit zu überprüfen; danach war das Procedere erledigt, und ich hielt die Abnahmebescheinigung in Händen.
Auf meine Frage, warum nicht "auf Stahlfelge" eingetragen wäre, erhielt ich die Antwort, das wäre nicht nötig, wenn im Brief/Schein "a oder A Felge steht, so bezieht sich dies auf jegliche Art von Felge Stahl/Alu.
Desweiteren wurde mir auch gesagt, dass im Falle von Rückfragen jederzeit auf die zuständige Zulassungsstelle verwiesen werden könne, da diese Einzelabnahmebescheinigung 10 Jahre aufbewahrt würde, und dort sind exakt alle Daten aufgeführt, Reifen/Felge, Abnahmezustand, Stahlfelge BMW Hersteller SRD= Südrad Deutschland ET 20 mit eben der bez. Reifen.
Fazit: Hatte den Reifensatz noch von meinem E32 735i rumliegen und dachte mir, wenn auf dem 735er der ja auch nicht gerade leicht ist und auch 230 Spitze bringt diese Radkombi zugelassen ist, warum dann nicht auf'm Fuffi: und siehe da...geht doch
Gut..., T=190Km/H, aber die 3 oder 4 Monate werd ich's überleben, und im Sommer können wir ja wieder ne flottere Sohle auf's Parkett legen.
Fazit vom Fazit: Behaupte nie mehr, Stahlfelgen auf 740/750 geht nicht/gibt's nicht! , denn es fährt mind. 1 höchstoffiziell und legal versichert und zugelassen irgendwo da draussen.....
auch wenn es schon ein Jahr her ist, scheint die Frage nicht abschliessend geklärt zu sein.
In meinem Brief und Schein ist die Sache klar:
Brief und Schein werden in Großbuchstaben ausgefüllt und so heißt "A. FELGE" natürlich "auf Felge" und nicht "Alu Felge"
Denn im deutschen Amtsschimmelgeschreibe heißt "Alu-Felge" immer noch "LM-RAD", denn wenn schon denn schon "LeichtMetall-Rad".
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Gruß Dieter
Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten.