BMW 7er, Modell E32 |
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30.06.2003, 01:57
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Reserverad auch kleiner ???
Hallo ...
ich suche mal einen verblindlichen Rat. Ich würde gerne mein Originales Reserverad (225er) gegen ein 195er auf Stahlfelge tauschen um noch ein wenig mehr Platz im Kofferaum zu gewinnen.
Ich weiss selber das ich mit 195er Reifen auf Stahlfelge im Prinzip nicht fahren darf - bzw. das Stahlfelgen auf dem 750er nicht zulässig sind.
Dürfte ich das kleinere Rad aber bei einer Reifenpanne zumindestens für eine kurze Strecke nutzen? Könnte noch Reifenpilot mitführen ... aber sollte wirklich mal ein Reifen defekt sein möchte ich nicht auf den ADAC etc. warten.
Also ... Reserverad ist ein muss für mich ... würde es nur gerne eine Nummer kleiner haben.
Darf ich das so für Notfälle machen?
Gruss
Frank
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30.06.2003, 02:27
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#2
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gelöscht...
Registriert seit: 13.04.2002
Ort:
Fahrzeug: gelöscht...
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Natürlich darfst Du das machen!
Allerdings gelten dann für das Reserverad die gleichen Einschränkungen, wie für ein Notrad!
(z.B. Geschwindigkeitsbeschränkung)
Und an diese Einschränkungen solltest Du Dich dann auch möglichst halten!!!
Grüße
Willy
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30.06.2003, 10:55
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00
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Hallo Frank,
sind die Stahlfelgen nur auf dem 750 nicht zulässig? Ich habe schon diverse E38 mit Winterreifen auf Stahlfelge fahren sehen. Ist dort ein Unterschied zwischen E32 und E38?
Gruß Jens
Zitat:
Original geschrieben von chatfuchs
Ich weiss selber das ich mit 195er Reifen auf Stahlfelge im Prinzip nicht fahren darf - bzw. das Stahlfelgen auf dem 750er nicht zulässig sind.
Gruss
Frank
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OO \(|||)(|||)/ OO
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laut Kilometerzähler und Tankquittungen, da der BC lediglich "Schätzwerte" liefert.
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30.06.2003, 11:00
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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@Jensemann
Was den E38 betrifft kann ich Dir das leider nicht verbindlich sagen. Der 750 E32 hat zu grosse Achslasten und deswegen wohl diese Einschränkung - wird beim E38 wohl kaum anders sein. Im Fahrzeugschein ist da ein entsprechender Vermerk wie z.B. nur "A.Felge".
Gruss
Frank
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30.06.2003, 12:42
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.08.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: E66 760Li 05/2004 -:- MB: R 320 -:-´94er E32 750iL FL Individual LAGERFELD EDITION, fast Highline, in Mica-Schwarz ;E32 730i V8 12/1993 in Fjordgrau
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@ Jensemann!
So wie man es mir gesagt hat. darf nur auf den E32/E38 750er keine Stahlfelgen gefahren werden.
Gruß
Axel
__________________
So verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Axel
WOLLT IHR? MEHR ENERGIE --- MEHR RENTE --- BESSERE GESUNDHEIT
PASSIVES EINKOMMEN Dann fragt mich!
Tun Sie alles, was Sie tun können, und Sie werden alles erreichen! ARTHUR L. WILLIAMS
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30.06.2003, 13:23
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#6
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U2U Geheimhalter
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
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Auch für 740 E32 nur Alufelgen
Gruß
Hubertus
[Bearbeitet am 30.6.2003 um 13:24 von gandalf]
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Gandalf
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30.06.2003, 15:27
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Rechtlich gesehen darfst Du es nicht fahren.
(Stahlfelgen und 750i sind halt nicht legal)
Wenn Du aber im Notfall bei mäßiger Geschwindigkeit damit fährst und bei einer Kontrolle den zerstörten Originalreifen im Kofferraum liegend vorweisen kannst wird es keine Probleme geben.
Das sollte dann maximal als Ordnungswidrigkeit (15 Euro oder so) gelten.
Falls Du dann aber bei 240km/h mit dem -sogar von den Dimensionen anderem- Ersatzrad abfliegst.. selber schuld.
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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30.06.2003, 15:37
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Danke für die Antworten
Na das ist doch positiv zu bewerten. Manch einer hat noch nicht einmal ein Reserverad, damit die Musikanlage Platz hat *g*
Gruss
Frank
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12.11.2003, 09:35
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#9
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von FrankGo
Rechtlich gesehen darfst Du es nicht fahren.
(Stahlfelgen und 750i sind halt nicht legal)
Wenn Du aber im Notfall bei mäßiger Geschwindigkeit damit fährst und bei einer Kontrolle den zerstörten Originalreifen im Kofferraum liegend vorweisen kannst wird es keine Probleme geben.
Das sollte dann maximal als Ordnungswidrigkeit (15 Euro oder so) gelten.
Falls Du dann aber bei 240km/h mit dem -sogar von den Dimensionen anderem- Ersatzrad abfliegst.. selber schuld.
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Lieber FrankGo,
ich muß widersprechen: Es gibt bez. des Reserverades keinerlei Vorschriften, es muß noch nicht einmal mitgeführt werden.
Natürlich, und da gebe ich Dir recht, sollte man mit einem nicht ordnungsgemäßen Reserverad keine weltreisen machen und auch keine hohen Geschwindigkeiten fahren.
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12.11.2003, 10:16
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Berg / Pfalz
Fahrzeug: E32 730i / 3.5R6
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Zitat:
Es gibt bez. des Reserverades keinerlei Vorschriften
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Doch: Es muss genuegend Profil haben
Gruss Manu
__________________
Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens.
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