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BMW 7er, Modell E38
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Alt 29.09.2004, 00:25   #1
Tiger27
Mitglied
 
Registriert seit: 22.07.2004
Ort: Ludwigshafen
Fahrzeug: 740i 4,4
Standard Betrug Unfallwagen vom BMW Händler ???

BETRUG VOM BMW HÄNDLER ??? Hallo
Bin total verzweifelt

Habe im Mai meinen E 38 740i BJ 2001 mit 130 000 km 1 Hand,für 21500€ als UNFALLFREI (vorher auch beim gleichen Händler gekauft) beim BMW Händler gekauft .
Habe beim kauf nicht bemerkt das der Wagen nachlackiert war ,nach ca einem Monat habe ich an einer stelle(rechts hinten) dan eine schlecht lackierte stelle entdeckt .

Als ich den Wagen dan Polieren lies hat mir die Firma in Ludwigshafen auf Nachlackierungen auf der linken seite hinten aufmerksam gemacht .
Ich hatte den Wagen mit vollstem Vertrauen gekauft. (ist klar wer macht sich schon viel Gedanken beim BMW Autohaus )
Das sah ja auf anhieb Niemand .
Also ich war daraufhin bei einem Gutachter , der hat mit seinem "Lacktiefenmesgerät" dan auch mehrere Nachlakierungen nachgemessen , also höchstwahrscheinlich HECKSCHADEN .Wenn auch nicht da ist mir was nicht gesagt worden ,WARUM

Ich habe die ganze sache meinem Anwalt gemeldet , der kümmert sich jetzt drum.

MEINE FRAGE : Wer hat sowas durchgemacht, was ist mein Recht was kann ich verlangen Wieviel nachlass könnte ich maximal kriegen
Ich möchte mein Fahrzeug eigentlich behalten, Laut Gutachter ist der auch gut Nachlackiet , ich habe einen Sonderlack "STRATUSGRAU " das kann auch nicht jeder so gut .
Und auserdem habe ich mittlerweile ca.12 000 km draufgefahren ,desswegen möchte ich auch eine Rückgabe vermeiden da mir dann die KM vom Wert abgezogen werden das ist nicht wenig, und nur verlust .

Also bitte an die die das schonmal erlebt haben
Wie habt ihr euer Problem gelöst was kann ich am besten tuen

MfG
Tiger27

Geändert von Tiger27 (30.09.2004 um 01:10 Uhr). Grund: BETRUG BETRUG BETRUG BETRUG BETRUG???????????
Tiger27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 00:49   #2
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
Benutzerbild von heppinger
 
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
Standard

Nur mal vorweg:

hat der Gutachter einen Schaden oder Unfallschaden entdeckt?

Da besteht ein Unterschied...!

Unfallfrei nicht gleich Schadensfrei! Betrug auch nur, wenn wissentlich der Händler einen Unfallschaden "verschweigt"!!

Gruss
heppinger
heppinger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 01:32   #3
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Wenn das nur ein kleiner Blechschaden war ist er immer noch unfallfrei.

Und wenns ja gut gemacht ist - wozu die Verzweiflung?

Womöglich kannst Du beim Händler eine kostenlose Wartung oder sowas rausholen. Grein denen die Ohren voll, hilft meist besser als mit Anwalt zu drohen.

Gruß Nob
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 07:52   #4
hilgoli
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von hilgoli
 
Registriert seit: 01.09.2004
Ort:
Fahrzeug: ab 12.2010 F01 730d, E 61 520d M-Paket weiß 01/08, E24 628CSI 11/82 Golf GTI V 6/05
Standard

wo ist das Prob bei einer Nachlackierung?

Wenn schon der Gutachter nur mit dem Lacktiefenmesser messen und vermuten kann da evtl einUnfall ( Heckschaden)????

Man bekommt doch kein Aids oder schlimmeres blos weil ein Auto mal ne LAckiererei wegen einem Parkrempler EInkaufwagen etc hatte !!

Stratus ist übrigens ne schöne Farbe , habe ich auch auf meinem 330ci,. Da wurde auch mal die Haube nachlakiert, muss ich den jetzt als Unfallwagen für 10.000 Euro unter Preis verkaufen??

Werd einfach glücklich mit deinem Auto so wie du es auch in den letzten Monaten warst.
hilgoli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 08:35   #5
Alpina-Alex
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alpina-Alex
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: keines
Standard

also bevor ich die Sache gleich einem Anwalt übergeben würde, würde ich zunächst einmal mit dem Verkäufer sprechen. Beschädigungen, bei denen weniger als 500 Euro Reparaturaufwand angefallen ist und keine Blechteile getauscht werden mussten, gelten nach aktueller Rechtsprechung noch nicht als Unfallschaden. Erst wenn Türen oder Hauben getauscht wurden, spricht man von einem Unfallwagen. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Hier auch nachzulesen.

Ich hatte so einen Fall mit meinem Alpina B6 3.5 Kat E30. Ein schwarzer Zweitürer, 1270 KG, 254 PS, 320 Nm....Das hat mir damals beim Kauf und der Probefahrt die Sinne vernebelt. Habe ich beim örtlichen Vertragshändler für 16.000 DM gekauft. 1999 war das. Nach ein paar Wochen fiel mir erst auf, dass die Seite nachlackiert worden war und die Tür nicht sauber eingepasst war. Ich hab daraufhin beim Händler angerufen und mit dem Geschäftsführer eine Rücknahme vereinbart. War mit dem Wagen aber schon 8.000km gefahren. Er hat den Alpina schließlich für 14.000 DM zurückgenommen und ich konnte mir nen anderen Wagen aus seinem Bestand aussuchen. Naja, heute ist der Händler übrigens pleite....hat am 01.01.2002 für immer geschlossen. Aber das lag wohl nicht an meinem Alpina...
Alpina-Alex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 09:26   #6
Jo
Wir sind Papst!
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
Standard

Wenn Du in Deinen BMW Kaufvertrag schaust, seht eigentlich drin, laut Vorbesitzer unfallfrei. Also wenn der Vorbesitzer den Unfall BMW verschweigt, kann es der Freundliche Dir ja nicht sagen...

MfG

Jo
Jo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 09:29   #7
Falke
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Falke
 
Registriert seit: 15.08.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 728iA (E38)
Standard

Würde auch sagen, erst mal klären warum lackiert wurde.

Bei meinem ist mir auch erst nach 1 Jahr aufgefallen, dass am untersten Teil
des Frontspoiler Lackiert wurde. Es bildeten sich Risse und an der Seite sah es aus als währe der Spoiler geklebt worden. Das war aber keine Klebestelle, sondern nur eine schlechte Reparatur eines Kratzers. Hat der Vorbesitzer wohl mal am Bordstein geknabbert.
Bei der Inspektion habe ich meinen Verkäufer darauf angesprochen, wir sind dann so verblieben , dass der Spoiler neu Lackiert wird. Die Kosten zu 50/50 aufgeteilt.
Am Ende habe ich nur 1/8 des genannten Preises für die Lackierung bezahlt.

Ein Unfallwagen ist es deshalb nicht und nach der Kulanz und fachmännischen Beseitigung des Mangels bin ich absolut zufrieden.

Gruß

UK
Falke ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 09:57   #8
hunmen
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard unfall?

wenn es denn ein unfall war ,hast du alle rechte. auch rückgabe ohne
abzug der gefahrenen kilometer da du getäuscht wurdest. egal ob der händler davon wusste oder nicht. die rechtsprechung geht davon aus das
ein händler merken muss ob unfall oder nicht. du als privatmann aber nicht.
es geht immer zu lasten des händlers.
also wenn es ein unfall war gibts kohle
und ich sag es nicht einfach so sondern hab schon ahnung da ich selber autos verkaufe.
ich gebe sogar im vertrag an wenn wir wegen kratzern nachlackieren nur um auf der sicheren seite zu sein.
aus schaden wird man klug.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 10:15   #9
Lex
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
Standard

Zitat:
Zitat von hunmen
wenn es denn ein unfall war ,hast du alle rechte. auch rückgabe ohne
abzug der gefahrenen kilometer da du getäuscht wurdest. egal ob der händler davon wusste oder nicht. die rechtsprechung geht davon aus das
ein händler merken muss ob unfall oder nicht. du als privatmann aber nicht.
es geht immer zu lasten des händlers.
also wenn es ein unfall war gibts kohle
und ich sag es nicht einfach so sondern hab schon ahnung da ich selber autos verkaufe.
ich gebe sogar im vertrag an wenn wir wegen kratzern nachlackieren nur um auf der sicheren seite zu sein.
aus schaden wird man klug.

dem kann ich mich nur anschließen aber wie dämlich ist der Händler
eigentlich

macht ne Inzahlungnahme, ohne das Fahrzeug zu checken

Sofort Rechtsanwalt finde ich auch überzogen, das könnte man durchaus
wenn man's behalten will ( nur wenn's nen kleiner Schaden war) auch selbst
klären. Der Händler wird dir schon nen Angebot machen.


Gruss Lex
__________________
"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg

Geändert von Lex (03.10.2004 um 13:06 Uhr).
Lex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 12:22   #10
Skorpo
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.01.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E91 325d Touring
Standard

Hallo Leute,
es wird immer nur von Unfallfrei gesprochen !!
Auch Schäden die dem Händler bekannt ( Nachlackierung usw. ) sind oder repariert wurden ,
muss der Käufer drauf hingewissen werden !!!!!!
Schäden dürfen nicht verschwiegen werden !!!

gruss Skorpo
Skorpo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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