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24.02.2008, 11:04
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
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320i Coupe verkauft "Probleme mit Käufer"
Hallo zusammen
Ich habe vor einigen Tagen für meine Frau einen gepflegten und technisch guten 93er 320i coupe verkauft.
Sohn und Vater kamen zum vereinbarten Besichtigungstermin. Der Sohn(knapp 20Jahre) schaute sich das Auto von aussen an, dann einmal bitte die Haube auf "mit dem Satz er habe bei BMW gelernt"(dann kurz reingeschaut),und danach mit der bitte um eine Probefahrt. kein Thema..los gings, aus meinem Wohngebiet raus.und dann auf die Hauptstrasse..gab der Junge in jedem Gang vollgas. Zwischen durch meinte er , ja zieht gut, Motor ist gut, also nach 2km wieder gewendet und zurück. Sein Vater wartete vor Ort. Dann wie üblich preisverhandlungen und schließlich ein ergebnins. Während ich die Kaufverträge(Da-Direkt)ausfüllt kam die Frage vom Vater warum ich den Wagen nach 1Monat abgebe. Ich sagte ihm das das Coupe mit 2Kinder zu klein sei und deshalb der wiederverkauf. Daraufhin bot ich ihm sogar an, "wenn er ein schlechtes gewissen hätte, kann ich auch noch zum TÜV fahren und er holt den wagen dann ab. Darauf hin der sohn, nein das wäre schon okay. Er wolle ihn jetzt gleich mitnehmen. Okay Kauvertrag unterschrieben mit Privatverkauf "Ohne Garantie und Gewährleistung" ,gekauft wie gesehen. Nach vier Tagen meldet sich der Vater per Telefon und behauptet die Zylinderkopfdichtung sei defekt. Ich darauf hin wütend mit der Antwort gehen sie zum Anwalt. Meine Frau hat den Wagen über 1Monat gefahren ohne Probleme. In der zeit war der Wagen in der Werkstatt zum Ölwechsel denen das ja auch sofort aufgefallen wäre. Meine Frage "Ist das ne neue Masche um Geld rauszuschlagen"?Habe sowas schön öfter im Netz gelesen. Laut meinen Infos ist das mit abgabe seiner Unterschrift im Kaufvertrag sein problem. Vielleicht kennt sich jemand aus im Kfz-Verkaufsrecht.
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24.02.2008, 11:30
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#2
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www.schrauberoase.de
Registriert seit: 16.09.2005
Ort: Freital
Fahrzeug: E32 3.0 V8 handgeschaltener Individual Sonderserie Japan 93/94; E38 4.4L M-Technik 11/2000 unverbastelt in schönem schwarz
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Keine Sorge
Privatverkauf wenn wörtlich drin steht gekauft wie gesehen hat er pech di ZKD hat der junior wohl gehimmelt wenn er dauer anschlag fährt.
Abwarten ob er nen Anwalt nimmt wenn ja auch einen nehmen und zurücklehnen.
G. Matze
__________________
Werkstatt mit Liebe zum 7er
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24.02.2008, 11:32
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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genau das denke ich auch, das habe ich dem Vater auch so gesagt, das es ja am Fahrstil seines Sohnes liegen könnte.
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24.02.2008, 12:05
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Hi,
mach' dir keine Sorgen, wenn deine Vertragsformulierungen so sind wie du gesagt hast, müßte er dir schon arglistige Täuschung nachweisen, um gegen den Kauf vorgehen bzw. um Geld herausschlagen zu können.
Lehne jedes weitere Gespräch ab, solange wie kein Schreiben vom Anwalt kommt. Und sollte eines kommen, bist du auf der Siegerstrasse.
Wir haben bei uns in der Familie sowas auch durch. Erst ist alles wunderbar, dann kommen Anrufe mit angeblichem ZKD-Schaden und man will ein paar hundert Euronen zurück, die Anrufe kommen eine zeitlang immer wieder und dienen der Zermürbung. Wir haben dann wegen dem Telefonterror mit Polizei gedroht (Adresse lag ja vor) und um sofortige Unterlassung gebeten. Das hat dann auch gewirkt, von dem angedrohten Anwalt haben wir nie was gehört...
Das ist eine Masche, die bei Ignorieren ohne Folgen im Nichts verhallt.
__________________
Gruß,
Rudi
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24.02.2008, 12:26
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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Danke!! Dann weiß ich bescheid und warte einfach mal ab.
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24.02.2008, 19:14
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bendorf
Fahrzeug: BMW 320d (E46) BJ 01/04
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der käufer kommt nicht zufällig aus der nähe von weilheim oder ?
hatten damals genau das selbe, was du geschildert hast mit einem käufer...
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24.02.2008, 21:27
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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Nein, die kamen aus der nähe von Kassel. Achso was mir noch einfällt,der Sohn meinte ja er hätte bei BMW gelernt,bei Vertragsabschluss erzählte Ich ihm das er den Wagen ja noch auf Euro2 umrüsten kann. Er darauf wieso der hat doch schon E2...also irgendwie alles komisch. Das müsste doch eingentlich jeder wissen der sich ein bißchen auskennt, das E-2Norm der 1er G-Kat ist. Scheint auch immernoch bei vielen den glauben zu haben das E2Norm Euro2 ist.
Vielleicht sollte man in den Kauvertrag" Schrott, Schlacht und Bastlerfahrzeug" schreiben, Damit hätte man solche probleme defenitiv nicht.
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24.02.2008, 21:31
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bendorf
Fahrzeug: BMW 320d (E46) BJ 01/04
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als ich damals meinen 735i mit gas anlage verkauft hab, meinte der käufer auch... "ich bringe einen bekannten mit, der ist kfz meister bei bmw gewesen...".
der "bekannte", hat sich den wagen aus ca. 4 meter entfernung von aussen angeschaut und meinte.. "jo kannste kaufen"...
da dachte ich mir auch. KLASSE. ich kann mich absofort auch kfz meister schimpfen *g*
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24.02.2008, 21:34
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#9
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Gast
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was passiert eigentlich wenn man keinen kaufvertrag macht??
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25.02.2008, 19:37
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
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Wie hier ja schon gschrieben wurde, lass Dich bloss nicht einschüchtern.
Das ist ne Masche, die meistens von Händlern angewendet wird, deren Marge niedrig ist.
Das Auto wird gekauft, der Verkäufer denkt, er hat an Privat verkauft.
Kurz danach ist vermeintlich was kaputt oder der Wagen ist plötzlich ein Unfaller.
Aber gegen Zahlung der Kosten sähe man großzügig drüber weg.
Lässt sich der Verkäufer einschüchtern, hat der Händler einmal die Zahlung des geprellten Verkäufers und nach dem Verkauf noch dessen Erlös.
Ich musste die Erfahrung leider auch schon machen. Ich hatte aber glücklicherweise einen tüchtigen Anwalt, der die Masche kannte und das sehr zügig erledigt hat.
Ich hatte glücklicherweise ebenfalls die Gewährleistung ausgeschlossen.
So haftest Du als Verkäufer nur für einen Mangel, den Du arglistig verschwiegen hast. Und das muss man Dir erstmal beweisen.
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