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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.05.2006, 07:26   #1
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard Euro+ vs. Händlergarantie

Hi Leute,

bevor ich hier den langen Leidensweg meines Wagens und von mir erzähle, hier eine sehr komprimierte Form:

Seit Kauf meines Premium-Selection-Wagens bei einem BMW-Autohaus im Januar 2006 macht dieser diverse Probleme. Bisher hat alles die Euro+ bezahlt. Jetzt kam es zu einer Reparatur, die die Euro+ nicht übernommen hat. Der Verkäufer meines Wagens weigert sich im Rahmen der Händlergarantie irgendwelche Leistungen zu erbringen "Sie haben doch die Euro+".

Kann sich der Händler so aus seiner Verpflichtung rausstehlen?
Dann hätter er ja zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen ... Provision für den Verkauf der Euro+ und keinerlei Garantieverpflichtungen mehr. Kann das sein?
Wie geht man hier am sinnvollsten vor? Sofort Anwalt? Über BMW?
Wie sieht es mit einem Kulanzantrag bei BMW aus? (der Wagen ist aus 4/00 mit 95Tkm)


Gruß, Möhre
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Alt 05.05.2006, 08:24   #2
BlackSeven
Erfahrenes mit Glied
 
Benutzerbild von BlackSeven
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
Standard

Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der Regel immer nahe am Versicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.

So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
__________________
Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)



Geändert von BlackSeven (05.05.2006 um 17:43 Uhr).
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Alt 05.05.2006, 10:37   #3
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
Benutzerbild von greyhound
 
Registriert seit: 26.10.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford Kuga PHEV (01-21), BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Standard

Zitat:
Zitat von BlackSeven
Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der regel immer nahe amVersicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.

So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
Richtig!!
Der Händler ist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (mind. 1 Jahr, falls keine Begrenzung im Kaufvertrag steht, sogar 2 Jahre) in der Pflicht, auch mit EUROPLUS! In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung werden alle Mängel (ausser Verschleissteile) als beim Verkauf vorhanden angesehen und müssen auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Die sog. Beweislastumkehr, d.h. die Beweisführung das der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war, greift erst nach den ersten 6 Monaten.

Also: Händler daraufhinweisen, angemessene Frist (14 Tage) zur Begleichung setzen, tut sich nicht => Anwalt.

Viel Erfolg und berichte mal weiter...
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Alt 05.05.2006, 15:44   #4
stevenB12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von stevenB12
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: W8 Variant
Standard

Es gibt einen ganz klaren unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Sachmängelhaftung ist das gesetzlich geregelte Einstehen des Verkäufers für Mängel, die während des Zeitpunktes des Verkaufes bereits bestanden haben, sich aber erst später bemerkbar machen.

original Ges.Text

Gruß
stevenB12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2006, 17:41   #5
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Joo Möhre,
ich tät da aber mächtig mit de Füße aufstampfen...
Wie es sich mit der sog. Sachmangelhaftung verhält, habe ich Dir ja schon an anderer Stelle erläutert und die Vorredner haben das auch so erkannt.
Termin setzen, Rüge aussprechen, Anwalt einschalten...
In Bezug auf Kulanz kannste BMW vergessen, mein Antrag (Lichtmaschine im Eimer) wurde mal so eben abgeschmettert Bj. 2001 Scheckheft lückenlos, 107.000km auf der Uhr.
Teilweise ist es eine Frechheit, wie BMW mit Ihren "Premium-Gebrauchtwagen-Kunden" umgeht.
Trotzdem werde ich da den Kundenservice in München mal nen Briefchen schicken. Zu verlieren hab ich ja nischt...
Gruß
Karsten
__________________
LG Karsten
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Alt 05.05.2006, 19:25   #6
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard re:

Am besten mal bei Frau Lichtenberg in München beschweren und versuchen das ist die Ansprechpartnerin für Gewährleistung bei BMW in München!
Die Nummer lautet089/38255676
Gruss DD
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 07:54   #7
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Danke Männers,

also ... etwas ausführlicher, folgender kurzer Abriß:

13.01.06: Kauf eines "PREMIUM SELECTION BMW E38-750iL, 90Tkm" bei einem BMW-Autohaus.

Folgende Mängel ergaben sich am nächsten Tag:
1. Werkstattaufenthalt:
- Frontscheibe kaputt (das hätte jeder Stift gesehen)
- Fahrzeug zog stark nach rechts, Fahrwerksvermessung notwendig (wahrscheinlich aufgrund neuer Druckstrebe, die eingebaut war)
- Windgeräusche Schiebedach
- Ölverlust am Automatikgetriebe (sieht auch ein Blinder)
- TÜV / AU entgegen Zusage nicht neu (wurde mir aber so versprochen, ..., "da hab ich mich waohl verlesen")
- Beim Anmelden festgestellt: Vier (!) statt zugesagtem einem (zwei Eintragungen eines Besitzers) Vorbesitzer.
=> Ärger, Rennereien, Mietwagen auf eigene Kosten etc.
(größtenteils von Händler, teilweise schon von €+ übernommen, was genau, werd' ich noch rausfinden)

Im Rahmen der letzten Inspektion II (kurz vor Kauf) und insbesondere im Rahmen der Überprüfung der Premium-Selection-Qualitätsmerkmale hätten diese Mängel unbedingt auffallen müssen. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass diese Durchsichten nicht bzw. nicht sorgfältig genug stattgefunden haben.

2. Werkstattaufenthalt:
- Nockenwellengeber kaputt (von €+ übernommen)
- Steuergerät Heizung E-Kat kaputt (von €+ übernommen)
=> 3 Tage Ausfall, Ärger, Rennereien, Ersatzwagen privat geborgt

3. Werkstattaufenthalt (aktuell):
- Motorentlüftungsventile kaputt (von €+ übernommen)
- Ansaugkrümmerdichtungen (vier Stück) des Ansaugluftsammlers undicht (wird von €+ nicht übernommen)
Der Tausch der kaputten Ansaugkrümmerdichtungen kostete mich 893,63 + 122,40 für den Mietwagen.
=> aktuell 3 Tage Ausfall, Ärger, Rennereien, Mietwagenkosten etc.

weitere Mängel:
Inzwischen haben sich folgende weitere Mängel herausgestellt:
- Pixelfehler im Kombiinstrument
- Höhenschlag Vorderrad
- unterschiedliches Profil der Hinterräder (5mm und 3mm)
- Schiebedachschalter, sporadischer Ausfall
- merkwürdiges Verhalten der EDC-Dämpfer (schalten teilweise nicht zurück in den Comfort-Modus)

Nach diversen Telefonaten mit dem Geschäftsführer, und diversem "Nichtzurückrufens" , wurde mit per Mail mitgeteilt, dass keinerlei weitere Reklemationsleistungen anerkannt werden.


Genug gelabert:
1. Kann ich vom Händler die Kosten für die "Ansaugkrümmerdichtungen" einfordern? Es handelt sich um vier Stück ca. 3cm dicke Gummiteile, die sehr porös und gerissen waren (habe mir ein Teil mitgenommen).
2. Kann ich auf Kulanz von BMW hoffen? Fahrzeug: BMW E38-750iL, 04/00, 95Tkm. Es kann ja nicht sein, dass bei 99% aller E38 diese Teile ewig halten, um bei meinem Wagen nach 95Tkm kaputt sind.
3. Handelt es sich bei der nachweislichen "Nichtdurchsicht" des Händlers nicht gegenüber der €+ schon um eine Art Betrug?
4. Soll ich den Sachverhalt der zuständigen Abteilung in München mitteilen? Man könnte den Eindruck gewinnen, dass dies "Methode" des Händlers ist.
5. Soll ich den Sachverhalt der €+ mitteilen? ... OK, der Händler wird Ärger bekommen, aber nicht, dass dann bei meinem Wagen nichts mehr übernommen wird.
6. Soll ich den Sachverhalt per Online-Anfrage beim ADAC vorab beurteilen lassen?
5. Soll ich die Sache einem Anwalt übergeben?
6. Kennt jemand einen guten Anwalt im Berlin für solche Fälle?


Danke und Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 08:01   #8
The real Deal
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von The real Deal
 
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
Standard

Bist Du sicher, das der 750er erst 95 tkm gelaufen hat ?
Ich will Dir nicht zu nahe treten, das Auto hast ziemlich blauäugig gekauft.

MfG
The real Deal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 09:04   #9
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Zitat:
Zitat von The real Deal
Bist Du sicher, das der 750er erst 95 tkm gelaufen hat ?
Ich will Dir nicht zu nahe treten, das Auto hast ziemlich blauäugig gekauft.

MfG
glaub ich auch... 95tkm auf vier besitzer aufgeteilt. ich glaub ja viel, aber nicht alles. auch wenn hier viele sagen es gibt noch solche 7er mit wenig kilometern, aber ich denk es ist zu 99% gedreht worden.
solche kisten bekommt man eh kaum los, wenn dann noch 250tkm aufm tacho stehen schon zweimal nicht.

mfg Benni, der grundsätzlich nur aus erster hand kauft
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 10:04   #10
BlackSeven
Erfahrenes mit Glied
 
Benutzerbild von BlackSeven
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
Standard

Hi Möhre!

ich wundere mich etwas, das Du denen den Wagen überhaupt abgenommen hast, da ja die getroffenen Vereinbarungen nicht erfüllt wurden bzw. die Daten (z.B. Anzahl Vorbesitzer) nicht den Tatsachen entsprachen.

Aber wie dem auch sei - bei Deiner Schilderung solltest Du alles, was Du schriftlich (inkl. Angeboten, Internetinseraten etc.) hast einsammeln und zum Anwalt damit. Erstelle von den Vereinbarungen, die Du nicht schriftlich hast, Gedächtnisprotokolle, nach Möglichkeit mit genauen Datums- Zeit- und Personenangaben.

Ich hoffe für Dich, dass das noch gut ausgeht für Dich und das der Anwalt das noch regeln kann. Ich denke, da ist jetzt Zeit für "harte geschütze" angesagt, zumal der Händler ja schon jegliche Bereitschaft schriftlich abgelehnt hat..

Viel Erfolg!

BlackSeven
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