Modell F01/F02 |
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15.06.2017, 18:46
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 13.12.2014
Ort:
Fahrzeug: F01-740xd (06.11)
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BMW 740D Verteilergetriebe
Hallo liebe Community,
mein 740D 2011 wurde von mir im Monat 12 Jahr 2014 gekauft. Im Jahr 2016 Monat 07 ging das Verteilergetriebe kaputt (ruckeln beim schalten).
Nun bin ich in 11 Monaten cirka 6000km gefahren da ich Beruflich viel Unterwegs war, nun ist das Verteilergetriebe wieder kaputt (Diagnose BMW Stadac) BMW sagt das Verteilergetriebe wurde vor 11 Monaten aus Gewährleistung gewechselt, und auf Gewährleistung gibt es keine Gewährleistung, nun lehnen die einen Kostenlosen Tausch des Verteilergetriebes ab, aber es kann doch nicht sein das nach 6000km das Verteilergetriebe wieder kaputt ist.
Was sagt ihr dazu?
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15.06.2017, 20:52
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2008
Ort: Offenbach
Fahrzeug: 7er
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Zu der Frage ob das sein kann ....
Es gibt etliche Leute bei denen genau dies der Fall war.
Traurig aber leider wahr.
Anwalt einschalten.
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15.06.2017, 21:04
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#3
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Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
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Nur mal zum Verständnis: Die erste Reparatur geschah auf Gewährleistung (nach 4 Jahren?) oder auf Kulanz?
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15.06.2017, 21:22
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 13.12.2014
Ort:
Fahrzeug: F01-740xd (06.11)
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Hab gerade mal nachgeschaut.
Die Reperatur war im April 2015 ... wie schnell die Zeit vergeht
Das heißt das Verteilergetriebe kam auf Garantie rein, nun sind 2 Jahre und 2 Monate rum.
Was nun?
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15.06.2017, 21:40
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#5
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Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
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Auf die Reparatur hattest Du eine gesetzliche Gewährleistung. Der Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren ist verstrichen, ggfs. wurde die Frist in den AGB sogar auf ein Jahr verkürzt.
Bitte Deinen Händler freundlich, einen Kulanzantrag einzureichen. Wird dieser abgelehnt, solltest Du der BMW Kundenbetreuung höflich aber nachdrücklich Deine Enttäuschung über das Produkt mitteilen. Mit etwas Glück passiert dann noch etwas.
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20.06.2017, 08:07
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 13.12.2014
Ort:
Fahrzeug: F01-740xd (06.11)
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BMW übernimmt 50% vom Bauteil.
Besser als nichts 🙂
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20.06.2017, 23:25
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2008
Ort: Offenbach
Fahrzeug: 7er
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.... und dann nach 6.000 km wieder das Gleiche?
Ich würde an Deiner Stelle mal das VTG-Öl ordentlich wechseln lassen.
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21.07.2017, 12:23
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 13.12.2014
Ort:
Fahrzeug: F01-740xd (06.11)
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Auto ist schon seit 2 Wochen heile.
Beim abbau vom VTG wurde das normale Getriebe 8 Gang abgebrochen..
Nun habe ich kostenfrei ein neues Getriebe, für das VTG werde ich noch was zahlen müssen Rechnung kommt nach meinem Urlaub.
Bin seitdem 2000km gefahren, Auto läuft um welten besser, überhaupt kein schaltrucken mehr, schnellere schaltvorgänge bei Vollgas etc..
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22.07.2017, 17:36
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
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Zitat:
Zitat von samedin
Auto ist schon seit 2 Wochen heile.
Beim abbau vom VTG wurde das normale Getriebe 8 Gang abgebrochen..
Nun habe ich kostenfrei ein neues Getriebe, für das VTG werde ich noch was zahlen müssen Rechnung kommt nach meinem Urlaub.
Bin seitdem 2000km gefahren, Auto läuft um welten besser, überhaupt kein schaltrucken mehr, schnellere schaltvorgänge bei Vollgas etc..
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Man jetzt hast sogar den Jackpot geknackt
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22.07.2017, 17:43
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von samedin
.....
Beim abbau vom VTG wurde das normale Getriebe 8 Gang abgebrochen..
......
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Wie kann ich mir das praktisch vorstellen ??
Wie bricht man ein Getriebe ab?
PS:
Ich habe eigentlich erwartet, dass jemand, der "Richter" als Berufsangabe macht, die deutsche Rechtschreibung mit Groß- und Kleinschreibung, Interpunktion etc. beherrscht .....
War wohl ein gewaltiger Irrtum ......
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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