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BMW 7er, Modell E32 |
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12.04.2007, 18:24
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#11
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Zitat:
Zitat von stallion
Ich kann Deinen Ärger verstehen!Ist ja wohl ne Frechheit!
Wenn Du abgesichert bist geh zum Anwalt und mach Ihnen Feuer unter dem Ar...
Falls Dir der Anwalt dazu fehlt:meine Freundin arbeitet als Reno beim Anwalt,der hat für mich schon ein paar Sachen gut geregelt.
Viel Glück!!
Viele Grüße
Christoph
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Hi Christoph,
bin abgesichert. War beim Anwalt (privat) da Ich ihn schon viele Jahre kenne und wir das anders klären, als mit Bargeld  Ist ein ganz guter Anwalt, aber danke fürs Angebot.
Gruß,
Pat
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V12 POWER
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12.04.2007, 19:02
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#12
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SEMPER FI
Registriert seit: 17.10.2004
Ort: Germanien
Fahrzeug: BMW 735iA (E32) ~457xxx km Bj.11/1989 VIN:DA41416
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Hi,
schick eine Kopie der Abmeldebestätigung an die Allianzzentrale und
kündige die Versicherung rückwirkend zum Datum der Abmeldung und
dem Vermerk das das Fahrzeug nicht wieder angemeldet wird.
Dann wird die Vers. auch gekündigt bzw. im schlimmesten Fall
in eine kostenlose Ruheversicherung umgewandelt.
Unbedingt eine Frist von 2 Wochen angeben für eine Rückantwort.
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Gruß Rico
Zuerst mal überlegen oder ne Nacht drüber schlafen,
bevor man sich laut äußert, hat unser Spieß immer gesagt !
Meine Lady & Ich
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12.04.2007, 19:35
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#13
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BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Nähe KA (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
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Völliger Bullshit. Hab grad nen Bekannten angerufen (der ist Allianzler)
Mach dir da keinen Stress.
Geh zur Bank und hol dir das überwiesene Geld zurück (Widerspruch einlegen). Mit Datum der Abmeldung besteht keine Versicherungspflicht mehr. Wofür denn auch?
Kündigung per Einschreiben zur Allianz, 14 Tage Frist für Antwort setzen und wenn nötig die Police zurücksenden.(die melden sich, wenn se die wollen)
Die Allianz kann dagegen GAR NICHTS tun. Keine Sorge, die Allianz ist der einzige Versicherer, der den ersten Jahresbeitrag NICHT einklagt.
Gruß Schorsch
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Schorsch - sorgt für Bluthochdruck
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12.04.2007, 20:44
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#14
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SEMPER FI
Registriert seit: 17.10.2004
Ort: Germanien
Fahrzeug: BMW 735iA (E32) ~457xxx km Bj.11/1989 VIN:DA41416
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Zitat:
Zitat von Schorsch
Die Allianz kann dagegen GAR NICHTS tun. Keine Sorge, die Allianz ist der einzige Versicherer, der den ersten Jahresbeitrag NICHT einklagt.
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Das ist nicht so ganz richtig, das machen viele aus Kostengründen nicht mehr.
Aber bei der KFZ-Versicherung ist es noch anders da mußt du zahlen, denn
es ist eine gesetzliche Zwangsversicherung.
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12.04.2007, 22:12
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#15
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Hallo,
nun ist es mir egal. Werde sehen was mein Anwalt macht. Ich habe damals schon die Abmeldebescheinigung bei der Allianz persönlich vorbei gebracht, da mir gesagt wurde, Ich muss die Bescheinigung dort vorlegen, wo Ich unterschrieben habe, was Ich auch nicht verstanden habe, aber da wars mir noch egal. Nun habe Ich die Schnauze voll und werde nicht alles doppelt und dreifach machen.
Werde berichten falls Ich etwas neues erfahre...
Gruß,
Pat
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15.04.2007, 08:44
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Pat_750i
Ich zahle die KFZ-Versicherung immer Jährlich. Nach einem Monat wollten die Deppen mir 106,xx€ abbuchen und sagen das Ich fürs nächste Quartal zahlen soll...
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Du machst Dir vielleicht nen Stress... tststs... lass doch einfach den unberechtigten Lastschrifteinzug von Deiner Bank zurückbuchen. Dazu braucht es nen Anruf oder maximal ein Fax an Deine Bank. Dann teilst Du gleich Deiner Bank mit, dass der Allianz der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug wegen Missbrauchs entzogen wird.
Anschließend ein nettes Fax an die Allianz, dass Du den fehlerhaften Einzug hast zurückbuchen lassen und sie Dir mitteilen sollen, was Du für die Laufzeit des Vertrages (Anmeldedatum bis Abmeldedatum) zu löhnen hast und das Du keinesfalls bereit bist mehr als diesen Zeitraum zu bezahlen.
Dann sind die die Deppen welche ein Verfahren einleiten müssen, wenn sie meinen mehr Kohle von Dir zu bekommen.
Wenn die dann keine Ruhe geben wirst Du netterweise auf keine Mahnschreiben von denen oder einem Inkassobüro reagieren und, wenn ein Mahnbescheid kommt, diesem ohne Angabe von Gründen widersprechen. Damit produzierst Du denen erstmal Kosten, die Du nie begleichen müssen wirst, denn Du bist hier klar im Recht.
Sollte die Allianz dann doch die Klage einreichen gehst Du zum Anwalt und lässt den mal machen :-)
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15.04.2007, 13:18
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#17
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707PS
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: 750iL Highline (10.89) + GSX-R 1000 K1
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Und halt uns bitte auf dem laufenden, interessiert mich.
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15.04.2007, 13:25
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#18
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Hallo Zusammen,
also die 106,xx€ habe Ich natürlich paar Tage später von meiner Bank zurück buchen lassen, da mir Allianz die Rechnung nicht erklären konnte. Da habe Ich auch gleich 2Tage später ein Schreiben bekommen, wieso, weshalb, warum. Meinte nur, das die mir es erklären soll und wenn es keiner kann, haben die Pech und da war somit das Gespräch beendet.
Zu der allgemeinen Lastschrift. Joa, wenn das erst ein paar Tage her wäre, würde Ich das ja machen. Aber das ist schon paar Wochen her und Ich weiß nicht ob das so einfach geht. Aber Ich war ja eh schon beim Anwalt und der wird das alles regeln. Ist mir echt zu dumm mich mit vollidioten am Telefon zu unterhalten, die mir nichtmal sagen können, wieso eine Rechnung zustande kommt.
Werde weiterhin berichten, falls Ich etwas vom Anwalt oder Allianz erfahre.
Gruß und schönen, sonnigen Sonntag,
Pat
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15.04.2007, 14:07
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#19
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Neues Mitglied
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Oberrohrbach
Fahrzeug: E38-730i (4.95)
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Wenn du ein KFZ abmeldest, musst du die Abmeldeestätigung (die du beim Abmelden bekommst) in die Fachabteilung der Versicherung schicken, damit Sie den Vertrag stornieren können.
lg Didi
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15.04.2007, 14:44
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#20
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Immer etwas neues :)
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Zitat:
Zitat von THE_DIDI
Wenn du ein KFZ abmeldest, musst du die Abmeldeestätigung (die du beim Abmelden bekommst) in die Fachabteilung der Versicherung schicken, damit Sie den Vertrag stornieren können.
lg Didi
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Ja, das ist mir nun auch bekannt. Früher war das aber nicht so.
Die Abmeldebescheinigen haben die ja. Nur die wollen mir das Auto nicht abmelden, denn die KFZ-Haftpflicht soll weiterhin bestehen, denn es "KÖNNTEN" ja Öle etc. austretten und dafür sollen die dann haften. Und wo Ich meinte, das der Wagen auf meinem eigenem Privatgrundstück steht, meinten die, das es egal sei. Einer kam mir an, das Ich doch einfach einen Kaufvertrag zu denen schicken soll, oder Entsorgungsbescheinigung etc. dann wird der Wagen abgemeldet und das sehe Ich nicht ein. Deshalb lass Ich das übern Anwalt nun machen... Ist mir ja echt zu blöd mich mit Vollidioten auseinander zu setzen.
Gruß,
Pat
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