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BMW 7er, Modell E32
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Alt 29.08.2014, 09:19   #11
Ich e32
Gesperrt
 
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Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Habe nachgefragt und der TÜVer meinte, wenn Einzelabnahme oder wenn es in der ABE von Auto drinne steht.
Ich e32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2014, 10:27   #12
Setech
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Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von ChrisE32 Beitrag anzeigen
Ich hab sie eingetragen bekommen und dem Prüfer haben die Ausdrucke aus dem ETK gereicht .
So war es bei mir auch.
Das wichtigste ist, der Sachverständige sollte mit Sachverstand an die Sache gehen. (komischer Satz )
Wenn der Mann in Blau nicht möchte, dann klappt es eben nicht.

Zitat:
Zitat von Broder Beitrag anzeigen
inzwischen widersprüchliche Aussagen.
Die Einen meinen es sei schliesslich keine Bauartbedingte Veränderung ( ist schliesslich eine E32 Bremse an einem E32 ), insofern müsse auch nichts eingetragen werden.

Die Anderen meinen, man müsse in jedem Fall eine Einzelabnahme machen.
Dann könnte man ja die 730er Bremse am 750 fahren, es sind ja beide E32 Bremsen.
Es ist eine Einzelabnahme notwendig. Das macht im Gebiet der alten BRD der TÜV und im Gebiet der DDR die DEKRA. Berlin hat bestimmt wieder eine Ausnahmeregelung.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2014, 11:38   #13
Haschra
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Das macht im Gebiet der alten BRD der TÜV und im Gebiet der DDR die DEKRA. Berlin hat bestimmt wieder eine Ausnahmeregelung.
Dann lasst UNS doch in die "DDR" fahren.
Was ist denn das für ein Mist. Sollte es sich im Kölner Raum noch nicht rumgesprochen haben, die DDR gibt es seit ca. 25 Jahren nicht mehr.
Die heutigen aufgeklärten Bundesbürger sprechen hier schon von NEUEN(Ost-BRD) und ALTEN(West-BRD) Bundesländern.
Viel Spaß noch TIEF im WESTEN.

M f G
Haschra ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2014, 12:50   #14
K-H Grabowski
Handschalter
 
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Registriert seit: 14.05.2013
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E32-730i(V8) - Bj. 02/92; E34-525i(M20) - Bj. 01/90
Standard

Also ich kenne nur neue Bundesländer und gebrauchte Bundesländer

zum Thema nochmal: TÜV ist in diesem Fall auch nicht gleich TÜV. TÜV Süd, TÜV Nord und TÜV Rheinland haben nicht alle überall den Status als TP (Technische Prüfstelle) und dürfen somit auch nicht alle überall §21 Eintragungen machen.
K-H Grabowski ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2014, 00:57   #15
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Zitat:
Zitat von Haschra Beitrag anzeigen
das für ein Mist.
Anhand der Gebiete wurde bei der Wiedervereinigung eine Regelung getroffen - was kann ich dafür? Hauptsache man kann ich an etwas hochziehen.
Cool wir manche Leute so reagieren.
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2014, 03:23   #16
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Zitat:
Zitat von oetti Beitrag anzeigen
Hy Broder, Gutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Freigaben gibt es nicht, hab da selber nachgefragt da ich die Vierkolbenanlage (Brembo) 324x30 aus dem 8er drin hab. Bin damit allerdings schon zweimal bei TÜV gewesen ohne Probleme, wenn dann nur per Einzelabnahme. Werde ich aber bei der Anlage wohl nicht mehr machen lassen, weil ich mir wegen dem Motorumbau eh die von 850 CSI einbauen werde!!
Klar gibt es sowas von BMW, warum auch nicht?


Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Einbau - 4 Kolben Brembo Bremsanlage 840 Ci - Seite 2
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2014, 03:41   #17
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Es kommt sehr auf die Laune an.
Manchmal ist alles prima und manchmal hat man ein richtiges A. am Telefon.
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2014, 12:00   #18
oetti
Allround Dilettant
 
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Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Wow danke Dir ,
hatte letztes Jahr selber beim Freundlichen nachgefragt und die Auskunft die ich bekam war, "für diesen Umbau gibt es von uns (BMW AG) kein Unbedenklichkeitsgutachten für den E32, 740i. Was soll ich nun von diese Auskunft halten, da Du mir ja nun das genau Gegenteil (allerdings für den E34) schwarz auf weiß uns hier vorlegst!
__________________
Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
oetti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2014, 13:09   #19
k27
immer geladen
 
Benutzerbild von k27
 
Registriert seit: 11.08.2002
Ort: Eigentlich Kempen/Nrh, aber irgendwie dann doch immer noch mit Stallgeruch aus dem "Ruhrpott"
Fahrzeug: Der ein oder andere BMW hat sich hier dann schon eingefunden.....
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Es kommt sehr auf die Laune an. Manchmal ist alles prima und manchmal hat man ein richtiges A. am Telefon.
Da hat er leider recht... Man hat keinen juristischen Anspruch auf diese Dienstleistung. Daher sofort abdrehen, wenn man das Gefühl hat, der Prüfer ist "un-interessiert"... Diskutieren bringt da in der Regel nichts....

Das mit den verschiedenen Zuständigkeiten in den "alten/neuen" Bundesländern ist aber tatsächlich so.
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Der Ursprung dieser Regelung ist witzig und die Dekra hat eigentlich sehr gut reagiert. Die unten erzählte Fassung habe ich selbst mal gelesen bzw. ist mir von einem "GTÜ-Menschen" bestätigt worden.

Wir hatten in den "alten Bundesländern" über all die Jahre ein Abkommen zwischen TÜV und Gesetzgeber. Dies besagte, daß der TÜV/Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen hatte, daß der Bürger, also wir, max 25 km bis zu einer Prüfstation zu fahren habe.
Als es darum ging, das Gebiet der "Ex-DDR" und dann neuen Bundesländer (!!) entsprechnd neu aufzuteilen/zu vergeben, hatte die Dekra natürlich grosses Interesse an diesem Gebiet. Aber mal als gleichwertiger Ansprechpartner, nicht wie in den alten Bundesländern immer als zweites Glied in der Kette.
Es lagen zu diesem Zeitpunkt einige Dispute zu diesem Thema vor.

Da aber auch hier ein ausgedehntes Prüfstellen-Netz dann seitens der Betreiber, also des TÜV und der Dekra vom Gesetzgeber gefordert wurde, es aber keinen Sinn machen würde dies von beiden Betreibern seitens des Gesetzgebers einzufordern, hat die Dekra das Rennen gemacht. Als Ausgleich zu den ewigen Streitereien im alten Gebiet.

Sie hat es aber nur gemacht, wenn alles komplett anders als bisher gereglet würde.
Die Hohheitsrechte (zB. der §21er Abnahme) sollte dann im neuen Gebiet exklusiv und ausschließlich bei der Dekra landen. Die Dekra wollte sich nur um ein entsprechendes Netz kümern und investieren, sofern sie auch die erste Geige in den neuen Bundesländern spielen sollte. Sie wollte auch alle Rechte und staatl. Abnahmen in diesem Gebiet übernehmen, eben genauso, wie der TÜV es in den alten Bundesländern machte oder besser vormachte.

In diesem Zuge einigten sich alle und der TÜV hat sich nicht in dem Umfang in den neuen Bundesländern breit gemacht oder machen dürfen, wie man es eigentlich vor hatte und hat der Dekra den Vortritt gelassen. Natürlich nicht hier in den alten Bundesländern. Eben so, wie es die Dekra wollte. Die Zeit des ewigen Zweiten war vorbei...

Daher verblieben in den alten Bundesländern seitdem alle Hohheitsrechts und exklusiv geduldeteten Rechte beim TÜV statt bei beiden Anbietern. Daher sind wir immer noch in den alten Bundesländern mit den Gedanken beim eigentlichen TÜV und die Leute in den neuen Bundesländern bei wichtigen Dingen bei der Dekra. Das kommt im entsprechenden Umfeld auf des Gleiche raus. In der Anfangszeit wollten alle clver sein und haben sich Partner im jeweiligen Bundesland organisiert und haben dann kreuz und quer "getüvt". Da wurde dann aber auch irgendwann ein Riegel vorgeschoben... War aber ne gute Zeit für gute Eintragunbgen - leider nicht wirklich lange...

So hat der TÜV einiges sparen können. So soll zumindest diese etwas bizarre Teilung der Zuständigkeit entstanden sein. So in der Art hab ich es gelesen und habe es bestätigt bekomen.
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VG
__________________
KFZ-Sachverständigenbüro Michael Pütz & Partner Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.ihr-unfall.eu
k27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2014, 11:20   #20
Broder
Hamburg-Fan
 
Benutzerbild von Broder
 
Registriert seit: 23.02.2009
Ort: EDDH
Fahrzeug: B10 3,3 T,B3 3,3 Cabrio,
Standard

Hier mal ein aktueller Stand,

ich habe mit einer TÜV Station gesprochen. Gut ist immer, die ausgedruckten Teilelisten mit zu haben.
Außerdem gibt es bei den Freuden im E34 Forum eine lange Latte an Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Umbau des E34 auf die Bremse des 750i. Der Gutachter meinte, es sei auf jeden Fall hilfreich, diese mitzubringen.

Da keine Adapter oder ähnliches benutzt werden, sollte es eigentlich kein Problem sein, die Bremse eingetragen zu bekommen.

Ich habe außerdem eine Mail an die BMW Kundenbetreuung geschrieben mit Fahrgestellnummern und genauer Teileliste und hoffe, das ich kurzfristig ebenfalls eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen werde.

Dann sollte der Abnahme eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Ich werde weiter berichten.

Gruß

Broder

P.S.: Ich werde übrigens in Hamburg zum TÜV Süd fahren
__________________
Alpina - lieber dynamic als efficient ;-)


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