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BMW 7er, Modell E32
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Alt 19.01.2004, 17:16   #1
Georgie
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.09.2002
Ort: Groß Umstadt bei Darmstadt
Fahrzeug: E32-730i 91, Skoda Superb 2.0 TSI 4x4 Kombi, Audi A4 2.7 TDI Cabrio, 2 Audi A2, Mazda MX5 NA, VW 1302 Cabrio
Standard

@ReneausE et al

Was schreibt ihr eigentlich immer von 500€?
Der Käufer will 5500€!!! (Die 500 wollte er anfangs nur für den Spoiler).

Georg
Georgie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 17:29   #2
7er Jens
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
Standard

Efeukiller: Selbstständige haften aber nur dann, wenn das entsprechende Produkt Betriebskapital war, sonst sind sie natürlich Privatpersonen.

Ansonsten gilt hartbleiben, auch wenn der eigene Anwalt rumzickt. Seine Gründe vor Gericht und später in Revision zu gehen sind vielleicht nicht ausschließlich in Deinem Interesse, sondern auch in seinem finanziellen Interesse.

Meines Erachtens hast Du vor Gericht sehr gute Karten. Laß Dich nicht auf einen Vergleich ein, auch wenn das der Richter oder gar der eigene Anwalt vorschlägt. Das Recht ist auf Deiner Seite und die Möglichkeit Vergleiche zu schließen ist eine Unsitte geworden, die ausschließlich dem Zweck dient, Verfahren abzukürzen und damit die Gerichte zu entlasten ( kürzere Prozeßdauer, v.a. keine Urteilsfindung und schriftl. Urteilsbegründung). Auch wenn, wie zu erwarten, der Richter bei Ablehnung eines Vergleichs Deinerseits genervt reagiert, nicht locker lassen !!!

Argumentiere nicht, der Preis hätte sowieso unter Listenpreis gelegen, das könnte Dir als Kenntnis von Sachmängeln des Wagens ausgelegt werden. Gibt es überhaupt Listenpreise für Alpinas???

Du kanntest keine Mängel !!! Du hast im Kaufvertrag und auch mündlich nicht die Mängelfreiheit zugesagt !!!
Der Preis ist in Ordnung egal wie hoch !!! ( da es sich nicht um einen gewöhnlichen Gebrauchtwagen, sondern um einen Klassiker handelt ; erkundige Dich beim KBA in Flensburg mittels TSN und HSN wieviele in D noch registriert sind, je weniger desto besser, heute 'ne mail hast Du spätestens übermorgen Antwort, unentgeltlich )

Vielleicht schreibst Du mal 'ne mail an autobild.de mit der Bitte, Dich über bereits gefällte Urteile zu informieren. Deren Aktenzeichen kannst Du dann gleich vor Gericht verwerten. Autobild arbeitet bei solchen Geschichten eigentlich rasch und entgegenkommend.

Drück Dir die Daumen, obwohl Du das eigentlich nicht nötig hast.
Gruß Jens
7er Jens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 17:35   #3
KoByte
Neues Mitglied
 
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Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Ennigerloh
Fahrzeug: 735i E32 BJ 6/90
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@Andre

Ich würde der Sache auch relativ gelassen entgegensehen.
Rechtsgrundlage ist der Kaufvertrag , und wenn da drin steht: "ohne jegliche Gewährleistung", dann ist es gesetzteskonform, da Verkauf von privat an privat.

Arglistige Täuschung müßte man Dir erstmal nachweisen, das ist fast unmöglich, solange Du nicht aus der KFZ-Branche kommst. Eine Macke am Spoiler nachträglich zu reklamieren grenzt schon an Dummheit, die Sache mit den EDC-Dämpfern hätte denen bei der Probefahrt auffallen müssen, denn die verlangen ja von Dir auch, daß Du es hättest bemerken müssen.

Trotzdem natürlich eine unangenehme Geschichte, denn recht haben und Recht bekommen sind natürlich 2 paar Schuhe... leider.

Gruß Ralf
KoByte ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 18:18   #4
JB740
the Senior :-)
 
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Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard littleblue

immerhin hat der Käufer das Fahrzeug probegefahren!!!!!!
wenn er die einzelnen zugesicherten (annonce) nicht für wichtig genug hält sie zu prüfen????????

wenn es dir hilft: ich habe seit knapp 2 jahren EDC. habe es mindestens schon 2-3mal ausprobiert. jeweils für 2 min.
wenn meines defekt wäre, wüsste ich es nicht, da ich es vor ca 8-9 mon. zum letzten mal kurz eingeschaltet hatte.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 21:50   #5
littleblue
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von littleblue
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
Standard

Erstmal vielen, vielen Dank für die ganzen Antworten.

War den ganzen Tag arbeiten und schaue erst jetzt rein.

Habe vergessen zu sagen das die hinteren Dämpfer in Funktion waren, auch Niveau-Regulirung und soweiter. Desweiteren bin ich den Wagen mit 19" Felgen gefahren - was ihn schon Grundsätzlich sehr hart gemacht hat. Da die hinteren Dämfer beim Einschalten des EDC härter wurden bemerkt ich dies und dachte es wäre OK - merkte nicht das die vorderen Dämpfer "weich" blieben. Deshalb dachte ich immer (wenn ich es 1 mal im Monat kurz benutzt habe - cruise eigentlich fast nur mit meinem Wagen) es wäre in Funktion.

Nun ja wie gut oder wie schlecht es aussieht - fühle ich mich schlecht wenn ich dran denke. Arbeite Hart, hart und nochmal hart für´s Geld (übrigens nun gar kein beruflich fundiertes Autowissen - bin Elektroniker) und habe leider ´ne Schwäche für so schöne Autos (wie wir ja alle hier), deshalb tut mir das ganze in der Seele weh.

Bin Privatverkäufer, der Kaufvertrag war ein aktueller Formvertrag von "Mobile.de".

Währed der Probefahrt hat der Käufer auch öfter das EDC ein-/ausgeschaltet und er war anscheinend beim unterschreiben des Vertrags ebenfalls überzeugt es funktioneiert. Die Dämpfer vorn wie nachher festgestellt sind auch nicht, ich sag mal verkehrsuntauglich defekt sondern beharren in der Komfortstellung. Laut meiner NL Essen ist der Wagen so Verkehrstauglich.
Hatte den Wagen ja aus gutem Grund nochmal nach BMW gegeben - die Keilriemen - waren für mich Sicherheitsrelevant und ich wußte das auf Defekte Klimaanlagen geachtet wird. Somit sah ich wirklich keine Mängel mehr.

Jetzt banges Magengefühl und abwarten.

Danke euch allen.
Andre
littleblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 22:01   #6
littleblue
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von littleblue
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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Erstmal vielen, vielen Dank für die ganzen Antworten.

War den ganzen Tag arbeiten und schaue erst jetzt rein.

Habe vergessen zu sagen das die hinteren Dämpfer in Funktion waren, auch Niveau-Regulirung und soweiter. Desweiteren bin ich den Wagen mit 19" Felgen gefahren - was ihn schon Grundsätzlich sehr hart gemacht hat. Da die hinteren Dämfer beim Einschalten des EDC härter wurden bemerkt ich dies und dachte es wäre OK - merkte nicht das die vorderen Dämpfer "weich" blieben. Deshalb dachte ich immer (wenn ich es 1 mal im Monat kurz benutzt habe - cruise eigentlich fast nur mit meinem Wagen) es wäre in Funktion.

Nun ja wie gut oder wie schlecht es aussieht - fühle ich mich schlecht wenn ich dran denke. Arbeite Hart, hart und nochmal hart für´s Geld (übrigens nun gar kein beruflich fundiertes Autowissen - bin Elektroniker) und habe leider ´ne Schwäche für so schöne Autos (wie wir ja alle hier), deshalb tut mir das ganze in der Seele weh.

Bin Privatverkäufer, der Kaufvertrag war ein aktueller Formvertrag von "Mobile.de".

Währed der Probefahrt hat der Käufer auch öfter das EDC ein-/ausgeschaltet und er war anscheinend beim unterschreiben des Vertrags ebenfalls überzeugt es funktioneiert. Die Dämpfer vorn wie nachher festgestellt sind auch nicht, ich sag mal verkehrsuntauglich defekt sondern beharren in der Komfortstellung. Laut meiner NL Essen ist der Wagen so Verkehrstauglich.
Hatte den Wagen ja aus gutem Grund nochmal nach BMW gegeben - die Keilriemen - waren für mich Sicherheitsrelevant und ich wußte das auf Defekte Klimaanlagen geachtet wird. Somit sah ich wirklich keine Mängel mehr.

Jetzt banges Magengefühl und abwarten.

Danke euch allen.
Andre
littleblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2004, 16:37   #7
Steamroller
unbedingt fahrbereit
 
Benutzerbild von Steamroller
 
Registriert seit: 09.12.2002
Ort:
Fahrzeug: E32 735iA (91er) & E32 740iL (92er)
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Hallo,

berichte mal wie es ausgeht. So einige Argumente kommen mir komisch vor... wenn die Anzeige wirklich auch ergänzender Vertragsbestandteil wird (auch wenn sie im Vertrag nicht erwähnt wird), kann ich dann auch einen 7er kaufen bei dem "Vollaustattung" in der Anzeige steht und hinterher verlangen, dass mir alles was an Ausstattung fehlt auf Kosten des Verkäufers mit Neuteilen nachgerüstet wird?

Ein Kratzer am Spoiler kann reklamiert werden weil er nicht explizit als Mangel aufgeführt war? Das ist ja lächerlich. Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Gruß
Volker
Steamroller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2004, 18:24   #8
littleblue
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von littleblue
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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Hallo Leute.

Ich hatte ja vor einiger Zeit das Thema hier aus Verzweiflung geöffnet.

So, der Gerichtstermin - zu dem ich geladen wurde, wurde ein paar Stunden vor Beginn kurzfristig verschoben und dann noch einmal von der Klägerseite abgesagt.

Grund wurde mir nicht genannt. Nun da war es erstmal wieder ruhig.

Der Richter meinte zu meinem Anwalt der Vergleich von 500€ wäre gar nicht schlecht und da lag es mir mein Anwalt nah den zu Akzeptieren. Schweren Herzens dachte ich naja, vielleicht besser.
Da lehnen die Antragsteller den Vergleich sofort ab und sagen, nein zu wenig jetzt wollen wir 1000€! Zusätzlich 20% der Verfahrenskosten die ich vorher auch nicht hätte bezahlen sollen.
Jetzt habe ich die Papiere hier liegen und mir ist total schlecht, kann das selbst wenn ich wollte jetzt gar nicht so mal eben bezahlen 1400€. Was soll ich nur machen, hat noch einer einen Rat, soll ich es riskieren das ich verliere?
Ich wußte doch wirklich nichts davon das die vorderen Dämpfer nicht mehr umschalteten, nicht mal BMW ist das bei der Probefahrt 3 Wochen vor dem Verkauf aufgefallen. Da die hinteren funktionierten (härter wurden) merkte ich es nicht, war noch nie zuvor ein Auto mit EDC gefahren.

Wer von euch würde unter den Bedingungen den Vergleich annehmen - evtl um Ratenzahlung betteln?
Kann man sich im Nachhinein noch auf den Vergleich des Gerichtsvorschlags beziehen?

Weiß nicht mehr weiter....

Andre
littleblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2004, 18:41   #9
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Was meint denn dein Anwalt dazu? Das würde mich auch mal interessieren. Also ICh würde das mit der BMW NL in den Vordergrund ziehen und es hart auf hart kommen lassen. Die Gegenseite hat ja wohl inzwischen gemerkt wie aussichtslos ihre Lage ist. ich würde nicht einen Cent bezahlen, geschweigen denn 500 oder noch mehr!!!
Das das EDC nicht geht merkt man ja als Laie nun wirklich nicht, ist ja was anderes wie wenn die Servolenkung oder so nur manchmal gehen würde...
das soll jetzt hier kein Tipp oder sowas werden, da ich kein Anwalt oder sonstiges bin. Will damit nur sagen, das ich mich nicht so unterbuttern lassen würde...

Viel viel Glück... Gruß Benni
__________________
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warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2004, 19:00   #10
ianko
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ianko
 
Registriert seit: 14.08.2002
Ort: Neustadt / Wied
Fahrzeug: E38 735iA Bj.´97/´99, 325iA Cabrio mit US-Bumper ;-),318iA Cabrio M-tech 2, Mercedes 190E 2.6, 318i cabrio , Mercedes W124 2.6, Mercedes ML320
Standard

Hi,
meine persönliche Meinung ist.
Ich würde es bis zu einem Urteil durchziehen.
Und wenn ich verlieren (bzw. Du) würde in die
2. Instanz gehen.
Aber die entscheidung liegt ja letzt endlich bei dir, was du machst.
gruß ianko
ianko ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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