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Alt 08.08.2025, 15:51   #1
McClane
V8-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
Standard

Ja: Die ganzen Rechtsachreibfehler kommen vom Amt?!

Was die Leuchten betrifft gibt es keine zwei Meinungen; sowohl die herrschende Meinung als auch die Rechtsprechung sind sich einig, dass eine Veränderuing der Bauart zwangsläufig zum Erlöschen der BE führen MUSS.

Klartext:
Zunächst muss man in § 22a StVZO schauen. Dort sind, neben vielen anderen Teilen, auch die Leuchten des Fahrzeugs aufgeführt.
Veränderungen der Bauart sind nur dann zulässig, wenn die Folie oder der Lack eine spezielle Bauartgenehmigung erhalten hätte. Bei Lack perse ausgeschlossen, bei Folie, hier allerdings ausschließlich für Fahrzeugscheiben hinten, möglich.
Hast Du Deine Heckleuchten mit Folie versehen, stellt das eine Änderung der genehmigten Bauart dar, denn Du veränderst durch das Aufbringen der Folie die durch das KBA genehmigte Ausführung, indem Du die hierfür nicht genehmigte Folie aufbringst.

Ich hoffe, der geneigte Leser kann folgen.

Wenn das an sich bauartgenehmigte Teil nun an einem Pkw, hier die Leuchte, die (wir erinnern uns) vom KBA für eine bestimmtes Fahrzeug in einer bestimmten Bauart genehmigt hatte, durch das AUFBRINGEN der Folie verändere, verändere ich die Bauart in unzulässiger Weise.
Das führt dazu, dass der Pkw, der so, wie er ist, als komplettes Teil inkl. aller bauartgenehmigter Teile nun NICHT mehr dem genehmigten Typ entspricht, der dem KBA mal vorgestellt worden ist und für den SO eine BE erteilt wurde.

ERGO erlischt in Folge der unzulässigen Änderung die Betriebserlaubnis. Ohne wenn und aber.
Übrigens: Ist Betriebserlaubnis erloschen, sind mit dem Fahrzeug gemäß § 19 Abs. 5 StVZO nur noch solche Fahrten zulässig, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, also etwa eine Fahrt zur Prüfstelle.
Steht ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raum, könne die Zulassungsbehörde nach § 19 Abs. 2 S. 7 StVZO zunächst einen sog. Gefahrerforschungseingriff vornehmen und anschließend den Betrieb des Fahrzeugs entweder beschränken oder untersagen. Ein Entschließungsermessen besteht insoweit nicht. Als polizeiliche Maßnahmen kämen sowohl die Amtshilfe als auch die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens in Betracht. Schließlich kann die Polizei dem Betroffenen die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagen.
Vgl. hierzu diverse Urteile, die Du gerne selbst suchen kannst.
Hier Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.beck-online.de oder Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.juris.de oder frage jemanden, der sich auskennt.

Hier hattest Du -offenbar- schlicht Glück oder bist an jemanden geraten, der zu faul war, mal etwas genauer nachzuschauen, obschon er keine Ahnung hatte. Wenn wir davon ausgehen, dass Deine Lampen foliert/lackiert/was auch immer waren.

Dieser kleine persönliche Erfolg sei Dir gegönnt .

PS: Der zugrundeliegende Tatbestand ist der mit der Tatbestandsnummer 319500.
Den nehme ich in den meisten Fällen an.
Den, wo eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, nehme ich nur in krassen Fällen (319606).
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2025, 17:07   #2
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von McClane Beitrag anzeigen
Ja: Die ganzen Rechtsachreibfehler kommen vom Amt?! ...
Nein, die sind durchs Scannen entstanden. Konnte ich inzwischen aber nachjustieren. Aber ehrlich gesagt, mich würde das heute auch nicht mehr überraschen, wenn es so gewesen wäre. Ich hätte es zwar korrigieren können, weil es so wirklich schwer lesebar ist, als Zitat habe ich mich aber schon mit dem Roten Absatz schwer getan. Es genügt aber, um es zu verstehen, daher habe ich es gelassen wie gescannt.


Du machst meiner Ansicht nach noch immer den Fehler die Richtlinien für Bauartgenehmigungen nicht gelesen zu haben. Mir fehlt gerade auch ein wenig die Muse es zum Xter mal erklären zu wollen. Ich bin dazu offensichtlich nicht in der Lage.




Update:
Heute erst zur Zulassung gefahren und mir Kurzzeitkennzeichen geholt. Das verlief problemlos, auch wenn man die Luft dort förmlich schneiden konnte. Tanken ging auch noch klar, bis auf den Schock über den Literpreis.
Dann gings schnell Waschstraße und direkt zum TÜV-Süd Oberstedten. Also der TÜV der zuvor die ECE-Typgenehmigungen von mir wollte und der mir die Abnahme nach §21 verweigert hatte. Ich stand da also eine geschlagene Stunde rum, war viel los. Soweit so gut. Dann führ er meine Lady in die Halle, machte einen Bremsentest und fing an die Lampen zu kontrollieren. Auf einmal fiel ihm ein, das er mich nicht bedienen darf. Laut seiner Zentrale. Also dem TÜV-Süd. Auf meine Erwiderung das er mir die Prüfung nicht verweigern dürfe, raunte er mir entgegen, das er das geprüft habe und es dürfe. Darf er natürlich nicht. Die Prüfstellen haben einen Auftrag für den Staat. Werden die jetzt auch noch lernen. Ich bat ihn mir das schriftlich zu begründen, was er mir bestätigt hat. Bin gespannt. Er gab mir dann das von mir zuvor mit Karte gezahlte Geld in Bar ohne einen Nachweis dafür zu wollen. Lass ich so mal unkommentiert im Raum stehen.
Also auf zum nächsten TÜV. Dort saß ich auch wieder bestimmt eine halbe Stunde rum. In dieser Zeit wurde von außen die Eingangstür mal abgeschlossen und ich dachte mir so, wollen die mich jetzt allen ernstes hier drin festhalten und Freiheitsberaubung begehen? Der Dame an der Theke kam das selbst komisch vor, es ist also kein üblicher Vorgang. Aber bewerten wir das mal nicht über. Jedenfalls kam plötzlich so ein Bärtiger Typ Rocker und fastelt was von einem eingebauten Fahrwerk. Keine Ahnung was die da immer alles sehen, aber das entspricht schon nicht den Tatsachen, worüber ich ihn aufgeklärt habe. Lediglich die fordern Federn sind getauscht und dafür habe ich ein Gutachten. Er kam dann schnell auf meine Abgasanlage zu sprechen und wollte dafür ein Gutachten. Ich sagte ihm das dort fett ein E-Zeichen eingeprägt ist und ich keinerlei Gutachten benötige. Er sagt doch, ich sagte nein, er solle vielleicht mal Gesetze lesen. Darauf verweigerte er die Prüfung. Ich wieder, das er das nicht dürfe. Er doch das darf ich. Ich lass das Fahrzeug runter und gib mir mein Geld. Das habe ich dann der inzwischen völlig verwirten Dame an der Theke weiterleiten müssen. Nachdem ich das Geld zurück erhalten hatte, lief einer dieser Knechte mir hinterher und fragte ob ich so nett sei und ihm die ausgestelle Quittung für die Barzahlung aushändigen könnte. Meine Antwort war nett war gestern. Ich ging also durch die Halle zu meinem Fahrzeug und jetzt haben sie die Härte gesehen. Mein Fahrzeug ist nicht angemeldet. Der wollte darauf die Polizei rufen und hatte das Telefon schon in der Hand. Ich zeigte ihm dann mal die Kurzzeitkennzeichen bevor er sich noch lächerlicher gemacht hätte, als er das ohnehin schon getan hat.


Ich habe also noch immer keinen TÜV. Das wird jetzt erst mal ans Regierungspräsidium gehen. Wenn das so weiter geht, wird hier auch noch jeder Cent für jeden Kilometer, die Kennzeichen, die Versicherung, die Anmeldung abgerechnet.


Einfach irre, überall nur noch Inkompetenz.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2025, 17:52   #3
McClane
V8-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
Standard

Glaub mir: Ich kann das lesen - und verstehe es blind.
Daher bin ich nun auch raus - Du bist anscheinend zu sehr persönlich betroffen um es objektiv zu betrachten und zu erkennen, dass die Profis hier Recht haben . Zudem scheint es mir als fehle dir hier und da der rechtliche Hintergrund, so dass Zusammenhänge nicht erkannt werden (können).

Sei mir nicht böse, aber das scheint mir so. Ich bin seit Jahrzehnten auf aktuellem Stand und rechtlich topfit. So fit, dass ich dieses Rechtsfach, hier Verkehrsrecht, an einer Hochschule unterrichte. Klingt überheblich, soll es aber nicht.
Wir haben hier im Übrigen auch Anwälte. Vielleicht glaubst Du denen ja dann eher .
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2025, 18:58   #4
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von McClane Beitrag anzeigen
... So fit, dass ich dieses Rechtsfach, hier Verkehrsrecht, an einer Hochschule unterrichte. Klingt überheblich, soll es aber nicht.
Wir haben hier im Übrigen auch Anwälte. Vielleicht glaubst Du denen ja dann eher .
Ist das vielleicht der Grund für die flächendeckende Inkompetenz?


Ehrlich gesagt, wenn ich etwas auf Phrasen dreschende Anwälte geben würde, hätte ich längst verloren.^^
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2025, 21:25   #5
Jominator
Mitglied
 
Registriert seit: 15.03.2013
Ort:
Fahrzeug: E34 540iA
Standard

Alter Schwede. Sehe ich das richtig, dass das Drama bereits ein Jahr andauert?

Wenn du von Anfang an eine Versteckte Kamere dabei gehabt hättest, wäre nach etwas Schnittarbeit irgendwann ein abendfüllendes Video auf youtube drin. Monetarisiert hätte das sogar noch Kohle abgeworfen.
Jominator ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2025, 11:41   #6
fuffi_lwl
Mitfahrendes Erglied
 
Benutzerbild von fuffi_lwl
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
Standard

Und für so einen Unfug sind dann dutzende Leute gebunden...
Anzeige hier, Einspruch da, lächerlich das Ganze.
fuffi_lwl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2025, 15:05   #7
Jominator
Mitglied
 
Registriert seit: 15.03.2013
Ort:
Fahrzeug: E34 540iA
Standard

Das stimmt schon, aber die Geschichte hat schon einen gewissen Unterhaltungswert.

Was mich grundsätzlich interessieren würde. Die Zitate aus der StVZO sind ja ganz nett, aber wie relevant sind diese Gesetze überhaupt, da sie der europäischen Gesetzgebung ja untergeordnet sind.

Z. B. §49 (1): "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."

Dieses Gesetz ist mit Klappenauspuffen ja wohl vollkommen und absolut unvereinbar. Da dürfte es ja keine zwei Meinungen geben.

Also, welche Gültigkeit hat die StVZO überhaupt noch wenn es um Zulassungsgenehmigungen geht?
Jominator ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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