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Alt 14.05.2014, 19:22   #1
Paddy@728i
Sortenrein
 
Registriert seit: 11.07.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 728iA 02.99, 735iA 02.99, 740iA 06.99
Standard

Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden!
Hast Du dafür eine Quelle? Der E38 hat erst vor einer knappen Woche frischen TÜV bekommen, "ohne Mängel" und selbstverständlich ohne Umweltplakette. Beim E32 vor einem runden halben Jahr war es ebenso, gleichfalls "ohne Mängel" und natürlich ohne Plakette. Erwähnenswert ist vielleicht noch, daß weder im Zulassungsbezirk der Fahrzeuge noch am Ort der TÜV-Station Umweltzonen existieren, aber wenn es tatsächlich in (schätzungsweise bundesweit gültigen) Prüfrichtlinien stünde, dürfte das ja keine Rolle spielen.
__________________
Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 20:43   #2
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Das kann ich mir nicht vorstellen, dass man eine Feinstaubplakette benötigt, um mängelfrei durch den TÜV zu kommen. Vielmehr ist es so, dass eine falsche, nicht zum Fahrzeug passende Feinstaubplakette mit anderer Farbe dazu führt, die HU nicht zu bestehen ("erheblicher Mangel"). Ist lediglich das Kennzeichen nicht richtig lesbar oder das Kennzeichen ein anderes (wegen Halterwechsel etc.), ist dies ein geringer Mangel.

Im Zweifelsfall also lieber Plakette komplett entfernen oder sich vor Ort eine neue einkleben lassen. Ich habe im Fiesta eine "falsche" Plakette, weil ich das Kennzeichen vom Vorbesitzer nicht übernommen habe. Diese Plakette werde ich im Herbst, wenn der Wagen zum TÜV muss, komplett entfernen und mir ggf. eine neue einkleben lassen. Lohnt aber eigentlich nicht, solange es in LEV keine Umweltzonen gibt.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 21:00   #3
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Nilson
 
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass man eine Feinstaubplakette benötigt, um mängelfrei durch den TÜV zu kommen. Vielmehr ist es so, dass eine falsche, nicht zum Fahrzeug passende Feinstaubplakette mit anderer Farbe dazu führt, die HU nicht zu bestehen ("erheblicher Mangel"). Ist lediglich das Kennzeichen nicht richtig lesbar oder das Kennzeichen ein anderes (wegen Halterwechsel etc.), ist dies ein geringer Mangel.
Grundsätzlich ist es ja so, dass alles - auch das was zusätzlich angebaut ist i.O. ist und seine Richtigkeit hat. Das gilt auch für die Plakette, dass - wenn sie schon dran ist- auch wirklich die Daten stimmen und das es sich um eine Rechtmäßig erworbene Plak. handelt. Wer mit einem E 38 Diesel und einer Grünen vorfährt wird dann Probleme bekommen.
__________________
Viele Grüße Jens

Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
Nilson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 21:39   #4
MR1580
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von MR1580
 
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
Standard

Das Problem ist, dass das nicht nur eine Plakette ist, sondern als Siegel gewertet wird. Und ei falsches Siegel ist mit Urkundenfälschung gleich zu setzen.
Das Siegel muss immer lesbar sein, hier ist bei einer Kontrolle z.b. ein Kennzeichen auf dem Siegel nicht zu lesen oder falsch, zählt es so, als wäre kein Siegel vorhanden.
__________________
Lg aus Berlin
MR1580 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 22:30   #5
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Registriert seit: 20.07.2005
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
Zitat von Paddy@728i Beitrag anzeigen
Hast Du dafür eine Quelle?
Leider ja. - Meinen Prüfbericht (s.u.)!

Zusätzlich: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Pressemitteilung der DEKRA.

__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 22:33   #6
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Alles klar, Fabian. Da gab es hier wohl ein Missverständnis, denn eine völlig fehlende Plakette ist natürlich kein Mangel, wie auch in Deinem Dekra-Link zu lesen ist:

"Das Fehlen einer Feinstaubplakette wird bei der HU nicht beanstandet, denn vorgeschrieben ist die Plakette nur beim Befahren einer Umweltzone. Wenn aber eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist, muss es auch die richtige sein, sonst gibt es Probleme bei der HU."
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 22:37   #7
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Alles klar, Fabian. Da gab es hier wohl ein Missverständnis, (..)
Jap. Der DEKRA-Mann sagte zu mir, dass eine Feinstaubplakette mittlerweile Pflicht sei. Und das ist schlicht und ergreifend falsch.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 23:56   #8
Paddy@728i
Sortenrein
 
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Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 728iA 02.99, 735iA 02.99, 740iA 06.99
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Jap. Der DEKRA-Mann sagte zu mir, dass eine Feinstaubplakette mittlerweile Pflicht sei. Und das ist schlicht und ergreifend falsch.
Wär' ja noch schöner...im Grund gilt also auch hier, was Nilson kurz zuvor schrieb: was da ist, muß funktionieren bzw. stimmen, aber was nicht da ist, muß auch nicht stimmen oder gar lesbar sein. Ein Grund mehr, sich den sinnlosen Quatsch zu sparen...
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2014, 00:08   #9
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Nunja, ich muss regelmäßig durch die Umweltzone fahren. Von daher habe ich keine andere Möglichkeit..

Versuch' mal einen DEKRA-Typen zu überzeugen, dass er keine Ahnung hat - bevor er dir die HU-Plakette geklebt hat..
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2014, 17:50   #10
BMW-Fahrer-80
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2010
Ort: Halle
Fahrzeug: 735iA (04.00), BRC LPG
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Ich habe auch die Umweltplakette aus der Bucht. Das Kennzeichen ist eingedruckt und auch nach 2 Jahren noch lesbar.

Hier in der Region drucken im Übrigen auch die Landkreise die Kennzeichen in die Plakette. Es scheint also selbst in den Behörden kaum einer etwas von den verschiedenen, zum Teil abstrusen Regelungen zu wissen.

Während man in der Bucht eine Plakette mit dauerhaftem Laser-Druck erwirbt, erhält man vom Landkreis eine mittels Nadel-Druck, die bleicht dann innerhalb von wenigen Monaten aus. Ganz tolle Idee!

Ansonsten ist's mir egal: Die Plakette klebt und gut. Der Rest ist mir Wurst.
__________________
BMW-Fahrer-80 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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