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BMW 7er, Modell E32
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Alt 07.02.2014, 11:23   #1
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
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Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Klar geht das - Gewerbe in UK oder Spanien anmelden und den Wagen dann dort über den Geschäftssitz laufen lassen. So geht das auch seit 2006, obwohl man als Privatmann nur auf den Hautwohnsitz anmelden kann.
Das war/ist eben der Knackpunkt gewesen; Zweitwohnsitz in GB
Hauptwohnsitz als Papieradresse im Ausland geht nicht so ohne weiteres.
Wenn schon, denn schon.
Sonst hätten alle dtsche Bootseigner einen holländischen Hauptwohnsitz
__________________
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Ich habe zwei Schiffe; eins schwimmt, das andere nicht
Hemi - 8 Zylinder, aber 16 Zündkerzen
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SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 15:55   #2
harrry
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Registriert seit: 22.05.2005
Ort: Euskirchen
Fahrzeug: E30 325i Cab.'90 / E32 730iA'90/E32 750iLA'88 / E34 525tds'92 / E36 320iA'94/E36 325iCab.'94/E36 316i'95 / E39 528iA'96+520iAT'01 / E60/1 525iA'04/'05
Standard

@Sheriff:

Hast Du Deinen Nick extra so gewählt?


Ich bemängle nicht den TÜV. Keinesfalls! Der ist sehr wichtig. Er soll die TECHNISCHE Korrektheit bestätigen.

Jetzt schau mal, was so auf der Straße rumfährt. Da müßte man die Prüfung jedes Jahr verlangen. Oder noch öfter.

Was ich sagen will: Gibt es nicht genug zu tun, statt die Gesetze (nicht den TÜV) so unnötig auszulegen?

Und um wie viele Fahrzeuge geht es denn?

Mit den Abgasnormen stimmt. Da ist die USA viel strenger.
In den USA selbst gilt das aber auch nur beim Neuverkauf. Es gibt ja keine Überwachungsvereine für später.

Mit der Teilenummer des Kabelbaumes stimmt auch. Warum: weil die SML da mit drinnen sind. Der Rest ist identisch. LKM + Schalter tauschen und 2 Birnen rein und die NSL brennen. Schon ausprobiert.
harrry ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 18:55   #3
Sheriff
Alpinator
 
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von harrry Beitrag anzeigen

Mit den Abgasnormen stimmt. Da ist die USA viel strenger.
In den USA selbst gilt das aber auch nur beim Neuverkauf. Es gibt ja keine Überwachungsvereine für später.
Stimmt wieder nicht, es gilt für jeden vormals nicht zugelassenen Wagen, also auch gebrauchte Importe.
Außerdem gibt es in vielen Staaten regelmäßige, teilweise sogar jährliche Untersuchungen der Fahrzeuge (safety and emission). Weiterhin werden Fahrzeuge allgemein erheblich stärker überwacht, als bei uns: Werkstätten müssen Daten zu Reparaturen und Unfällen weiterleiten, bei gebrauchten Ersatzteilen muss feststellbar sein, von welchem Fahrzeug (VIN) sie stammen, Totalschäden müssen vernichtet werden, usw.

Es gibt zwar auch größere Freiheiten in vielen Bereichen, aber ein Paradies sieht anders aus.

Gruß
Mark
__________________
Technikinfo
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Alt 07.02.2014, 20:06   #4
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
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Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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@harry
wenn die roten Blinker in D zugelassen wären, würde jeder 300C oder Dodge damit rumfahren. Warum wohl aber nicht?
Warum bauen viele die für den TÜV extra wieder um?
Geht beim Dodge/Crysler mit zwei Flügelschrauben
SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 20:30   #5
dansker
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Kann ich auch Bestätigen! Hatte hier einen Corvette Bj.ca `70. Bei dem Modell sind Brems-, und Blinklicht in einer Leuchte in Rot. Der Gedanke, das Fahrzeug so Getüvt zu bekommen, konnte ich mir gleich "Abschminken". Hier Verlangte der Prüfer auch 2 separate Gelbe Blinkleuchten, die Zusätzlich unter der Stossstange Montiert werden müssen, und die "Totlegung" der Blinkfunktion im Bremslicht!

Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
dansker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2014, 17:49   #6
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von dansker Beitrag anzeigen
Kann ich auch Bestätigen! Hatte hier einen Corvette Bj.ca `70. Bei dem Modell sind Brems-, und Blinklicht in einer Leuchte in Rot. Der Gedanke, das Fahrzeug so Getüvt zu bekommen, konnte ich mir gleich "Abschminken". Hier Verlangte der Prüfer auch 2 separate Gelbe Blinkleuchten, die Zusätzlich unter der Stossstange Montiert werden müssen, und die "Totlegung" der Blinkfunktion im Bremslicht!

Gruss dansker

Seltsam! Bekannte von mir haben einen Mercedes S (den Ponton) und dort ist eingetragen, dass der Blinker auch rot sein darf.
Das war damals wohl auch so, es ist jedenfalls kein US-Fahrzeug, sondern eines mit deutscher EZ.

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2014, 18:38   #7
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Die Zulassungsbestimmungen haben sich seitdem ja auch mehrfach geändert. Der Ponton wird auch keine Leuchtweitenregulierung haben, die ja heute auch Pflicht ist.
Rote Blinker waren in D bis zum 31.12.1969 (Erstzulassung) erlaubt.
Sheriff ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2014, 18:41   #8
Krischan1964
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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Soweit ich weis durften Fahrzeuge vor EZ 1970 auch rote Blinker haben. Das war wohl eine Übergangslösung, weil Blinkerpflicht erst ab 1963 galt. Davor gab es noch Fahrzeuge, die hatten Winker. Wenn man da in den kleinen Kammern noch Blinker eingebaut hat waren die halt rot und so gab es Sondergenehmigungen. Der Ponton muss wohl dazugehört haben, da er ja nur bis 1962 gebaut wurde.
Gruß Krischan


ok Sheriff war schneller und genauer mit der Antwort
Krischan1964 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2014, 19:04   #9
peter becker
750i powered by ROTTALER2
 
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Zitat:
Zitat von dansker Beitrag anzeigen
Kann ich auch Bestätigen! Hatte hier einen Corvette Bj.ca `70. Bei dem Modell sind Brems-, und Blinklicht in einer Leuchte in Rot. Der Gedanke, das Fahrzeug so Getüvt zu bekommen, konnte ich mir gleich "Abschminken". Hier Verlangte der Prüfer auch 2 separate Gelbe Blinkleuchten, die Zusätzlich unter der Stossstange Montiert werden müssen, und die "Totlegung" der Blinkfunktion im Bremslicht!

Gruss dansker
Klaus, ich hatte einen Stingray wo, die Rücklichter original waren, hier war
Blinker hinten in rot und auch Seitenmarkierung hinten rot vorn orange eingetragen.

Aaaaaber, ich hatte auch einen Stingray ,wo die Blinker hinten orange
sein mussten, extra rote Rückstrahler ( Katzenaugen) gefordert wurden
und es musste sogar die Warnblinkanlage umgerüstet werden,da sie zu
schnell lief und der Schalter im Innenraum nicht mitblinkte..... also,was sagt
uns das ???... es kommt immer darauf an,wie die Bestimmungen ausgelegt
werden.

Viele Grüsse

Peter
__________________
peter becker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2014, 19:51   #10
Krischan1964
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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früher konnten die auch eher mal ein Auge zudrücken. Da war dann auch hinterher nicht mehr so einfach raus zu bekommen wer das genehmigt bzw eingetragen hat. Heute ist das elektronisch gespeichert und man kann auch Jahre später noch raus kriegen wer da die Gesetzte entsprechend "gedehnt " hat. Den Ärger will sich kein Prüfingenieur mehr einhandeln.
Krischan

Geändert von Krischan1964 (08.02.2014 um 20:15 Uhr).
Krischan1964 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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