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Alt 10.03.2025, 18:37   #11
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von GM3 Beitrag anzeigen
... Also nix ran klatschen und gut...
Es ist eine Weile das ich mich da auf EU-Seiten damit beschäftigt habe. Aber auch allein bei unseren E32 Frontscheinwerfern ist nichts Fahrzeugspezifisch. Passt ja auch am E34. Auch die Blinker werden einfach so geprüft, also ohne Fahrzeug. Da geht es allein um die Leuchtstärke an den sichtbaren Außenkanten nach vorn und das ohne Glas. Die Farbe ist also völlig Wurscht, so lange entsprechend gelbes Licht raus kommt, was nebenbei über die Stromstärke des Leuchtmittels gemessen wird. So steht das jedenfalls in den EU-Regularien. Da steht nirgends etwas von einem bestimmten Fahrzeug. Einzig, Frontscheinwerfer darf nur als Frontscheinwerfer genutzt werden, Seitenblinker nur als Seitenblinker usw. Und natürlich entsprechend dem Fahrzeugtyp, also Zweirad, PKW, NKW ect.
Ich verlink dir mal die EWG für die Frontscheinwerfer (Richtlinie 76/761/EWG).

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...x%3A31976L0761


Und vielleicht das noch dazu (Richtlinie 76/756/EWG):
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...LEX:31976L0756


Also da steht nichts von auf ein bestimmtes Fahrzeug abgestimmt, lediglich auf einen bestimmten Typ. Und eintragen braucht man da auch nichts. Jedenfalls nicht nach diesen Dokumenten und die stehen nach Grundgesetz über deutschem Gesetz. So steht das aber auch auf der Seite vom KBA. Wo es wohl nicht steht, im Handbuch der Polizei.^^
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