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Alt 11.07.2015, 14:33   #12
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von L30N Beitrag anzeigen
Da ich BE habe wird es wenn auf "überladen" rauslaufen, nicht auf "fahren ohne FE".
Das ist beim BE recht einfach. Du darfst praktisch alles dranhängen was weniger als 3500kg wiegt, sonst brauchst du führerscheintechnisch eine andere Klasse.
Beim C1E ist es komplizierter, dann fährt man sehr leicht plötzlich ohne Führerschein wenn das zul. Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreitet. (Am 4.6er Sprinter einen 3t-Anhänger.)

Die Abhängelast darf nie der erlaubten Last des Fahrzeugs zuzüglich der Stützlast überschreiten. Das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf ebenfalls nicht überschritten werden. Das wären aber "nur" Ordnungswidrigkeiten.

Ich habe mal in meinen Fahrzeugscheinen nachgesehen:

Die kleinen 30er habe ein zGG von 2150kg im Schein stehen bei gebremster Anhängelast 2000kg bist 8% Steigung.

Einer der 35er hat ein zGG von 2170kg im Schein stehen bei gebremster Anhängelast 2000kg bist 8% Steigung. Es gibt auch dafür einen Zettel im Handschuhfach mit dem Nachweis der verstärkten Federn - den kann ich ja mal heraussuchen. Ich glaube da steht was von 2100kg und noch was mit Reifenbeschränkung.

Die langen Fuffis haben zGG von 2380kg im Schein stehen bei gebremster Anhängelast 2000kg bist 8% Steigung.

Für Autoanhänger oder Sportanhänger gibt es ja Ausnahmen. Die dürfen bis zu 2100kg wiegen.

Wenn Du also einen E32 735 irgendwo kaufst, kannst Du ihn selber mit 2,5t-Anhänger abholen.
Leergewicht minimal 1630kg und maximal je nach Ausstattung 1741kg.
Der Anhänger wiegt 400kg, dann bist Du bei 2030kg im Minimum und bei 2141kg im Maximum. Die Stützlast (75kg) geht auf das Zugfahrzeug, also im Minimum 1955kg oder im Maximum 2066kg.

Wenn der gekaufte ein 750er ist, dann wird es eng, dann muss einiges an der Ausstattung ausgebaut werden und in das Zugfahrzeug verladen werden.
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