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Alt 11.12.2007, 23:17   #5
knuffel
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Zitat:
Zitat von 730i Schnitzer Beitrag anzeigen
Da das Teil im Auto war nimmt es der freundliche nicht zurück nur wenn noch unbenutzt ist mit 10% abzug ab 20,- € und das auch bei Werkstätten.

G. Matze
Hi Matze.

Das ist nicht zulässig.
Auch bei Ersatzteilen gilt die gesetzliche Gewährleistung!
Auch wenn ein Neudefekt sich erst nach Einbau herausstellen kann,
spielt das keine Rolle.

Hier sollte man sich keinen Knopf an die Backe nähen lassen.

Zum Streitfall kann es kommen, wenn der Verkäufer behauptet,
der Defekt wäre beim Einbauen oder durch Fehler am Fahrzeug entstanden.
Dabei ist aber der Verkäufer in der Beweispflicht (!).

Gruß
Knuffel, selbst Ersatzteilanbieter (nicht im KFZ-Bereich)
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