Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.08.2014, 09:45   #9
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Zitat:
Zitat von Kuni78 Beitrag anzeigen
Ließ doch mal im Bußgeld Katalog was auf fahren mit erloschener Betriebserlaubnis steht. Denn das ist es nämlich mit den getönten leuchten. Da ist es mit einem kleinen Bußgeld nicht getan. Der versicherungsschutz ist dadurch auch erloschen. Wenns dumm läuft zahlst du bei nem Unfall alles selbst.
Macht doch den Bub nicht so gaga In Deutschland gibt es eine Haftpflicht ... Richtig ... Pflicht , d.h. wenn der Unfall wirklich auf die getoenten Rueckleuchten zurueck zu fuehren ist (das muss erst ein Gutachter nachweisen), kann die Versicherung max. 5000 Teuronen zurueck fordern ... zahlen wird die Haftpflicht erst immer.

Schau mal wieviele im E32 Forum oder E34 (Touring) Forum mit selbst gemachten Rueckleuchten rumfahren, nie was passiert. Im uebrigen, habe ich meine umgebauten Rueckleuchten legal eingetragen bekommen ... und jetzt bitte nicht das Maerchen vom Lichttechnischem Gutachten anfangen. Ich bin meiner Pflicht nachgekommen, diese vom TUEV begutchten und eintragen zu lassen, Basta. Damit bin ich aus der Fahrlaessigkeit raus.

Aber was anderes ... diese schwarze Folie sieht doch so bescheiden aus, wie kann man sich das freiwillig drauf machen?

Gruss

Raffael
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten