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Alt 23.07.2014, 01:19   #7
Kuni78
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Ließ doch mal im Bußgeld Katalog was auf fahren mit erloschener Betriebserlaubnis steht. Denn das ist es nämlich mit den getönten leuchten. Da ist es mit einem kleinen Bußgeld nicht getan. Der versicherungsschutz ist dadurch auch erloschen. Wenns dumm läuft zahlst du bei nem Unfall alles selbst.
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