Zitat:
Zitat von KaiMüller
...kaufrechtlich sehe ich da keine erfolgversprechende vorgehensweise....
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Das sehe ich etwas anders.
Wurde ein "Einfahren" Gegenstand des Kaufvertrags ?
Oder wurden die Teile ohne besondere Auflagen verkauft ?
Wenn "ohne besondere Auflagen", dann stehen die Chancen grundsätzlich gut, dass der Verkäufer den Kram ersetzen muss, wenn die Ware den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht erfüllt und der Verkäufer (in den ersten 6 Monaten) nicht beweisen kann, dass die Ware bei Übergabe einwandfrei war.
Man nennt es Käuferschutz.
Und in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass er einwandfreie Ware geliefert hat. ... lass das den man beweisen ...
Alleine wenn er es versucht wird er mehr Geld los, als wenn er einen Satz neue Scheiben zuschickt.
Alle Angaben ohne Gewähr, aber sollten so stimmen, aus meinem Gedächtnis. .. Wikipedia und "Käuferschutz" bzw. "Beweislastumkehr" helfen bestimmt weiter.