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Alt 26.10.2002, 11:34   #8
carstenheld
Mitglied
 
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Ort: Neu-Ulm
Fahrzeug: 730i V8
Standard Akte geschlossen...?!?!?

Gestern hatte ich einen Brief der Kfz-Schiedsstelle im Briefkasten, den ich Euch mal abtippe.
Ich persönlich mache mir da schon noch ein paar kritische Gedanken, vor allem weil der Brief
sich bis ins Detail genau so liest wie die Ausführungen der Fa. Schwenk. Auf die Punkte, die ich in meinen Schreiben an die
Schiedsstelle vorgebracht habe, ist man aus irgendwelchen Gründen nicht eingegangen. Ich habe da zwar
Vermutungen, aber die behalte ich mal für mich und lasse es darauf für´s erste beruhen...

P.S.: Die folgenden Rechtschreibfehler sind bewusst so von mir mit abgetippt worden...

Gruß
*C*

Sehr geehrter Herr Held,

die Sachverständigen der Schiedstellenvorkommision haben sich ausführlich mit Ihrem
Fall befaßt ,und sind nach Prüfung der Sachlage zu folgendem Ergebnis gekommen.

Sie brachten Ihren BMW 730 am 17.06.02 zur Duchführung einer Inspektion ins
Autohaus Schwenk in Ulm. Vorab haben sie bei der Anmeldung mit Herrn Deibler
ein Problem besprochen ,das Ihnen seit dem Kauf des Fahrzeugs aufgefallen ist.
Es handelt sich hierbei um sogenannte Pendelschaltungeni im Teillastbereich.

Nach einer Probefahrt gaben Sie auf Empfehlung von Herrn Deibler den Auftrag,
das ATF zu wechseln,da dies für den geschilderten Mangel in Frage kommen könne.

Bei einem weiteren Werkstattbesuch wurde von Ihnen ein Ruckeln des Motors nach
der Inspektion beanstandet. Die Prüfung in der Werkstatt mittels Testgerät ergab,
daß die Lamdasonde vor einiger zeit einen Fehler aufwies der aber jetzt nicht mehr
vorhanden war.auf Anraten von Herrn Deibler wurde dann die Lamdasonde ersetzt,
ohne jedoch mit Geweissheit sagen zu können, daß dies die Ursache ist.

BeiAbholung des Fahrzeugs wurden Sie dahingehend unterrichtet,daß kein Ruckeln
mehr vorhanden war,daß aber das Getriebe nicht mehr in Ordnung sei, aber wohl noch
einige Zeit halten würde.

Wir gehen davon aus, daß in einem renomierten Autohaus wie der Fa. Schwenk die
Angestellten wissen wie ein ATF gewechselt wird, zumal die Herren Deibler und Fuchs
langjährig auf der Marke tätig sind.

Sehr geehrter Herr Held, eingangs Ihres Schreibens bemerkten Sie, daß die Symtome die
jetzt zum Ausfall des Getriebes geführt haben, schon seit dem Erwerb des Fahrzeugs
vorhanden waren. Demnach wäre also nicht die Fa. Schwenk, sondern der Verkäufer
haftbar zu machen.

Daß der Austausch des EGS- Eproms den Getriebeschaden verhindert hätte, ist anzuzweifeln.

Wir können der Fa. Schwenk keine fehlerhafte Arbeit nachweisen, zumal beide Arbeiten
ATF-Wechsel und ersetzen der Lamdasonde mit Ihnen besprochen wurden, und nur als
Möglichkeiten zur Abhilfe in Frage kamen.

Mit freundlichen Grüssen
...


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