Hallo,
das mit dem zweimaligen Nachbesserungsrecht für BMW ist sicher richtig. Nur muss man sich fragen, ob ein teilweise neu lackiertes Fahrzeung dem Zustand entspricht, den man bei einem Neufahrzeug erwarten kann. Meine Auffassung tendiert eher dahin, dass dies nicht der Fall ist. Ich würde auch auf ein Neufahrzeug bestehen bzw. einen deftigen Preisnachlass verlagen.
Viele Gürße
Klaus H.
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